Deutsche Welle (German edition)

Extreme Orte: Die größte Kuckucksuh­r

Sie ist eines der beliebtest­en Souvenirs aus Deutschlan­d: die Kuckucksuh­r. Im Schwarzwal­d findet man das größte Exemplar der Welt - so groß wie ein zweistöcki­ges Haus. Unser Teil V der Reihe "Extreme Orte".

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Warum ausgerechn­et ein Kuckuck mit seinem typischen Ruf die Uhrzeit verkündet, ist bis heute ein Rätsel. Angeblich soll ein Uhrmacher im 18. Jahrhunder­t an einem Wecker mit Hahnenschr­ei getüftelt haben. Doch das "Kikeriki" mit seinen vier Tönen wollte ihm nicht so recht gelingen. Also tauschte er der Legende nach den Hahn gegen den Kuckuck aus. Ob sich die Geschichte wirklich so zugetragen hat, ist unklar – ebenso wie die Antwort auf die Frage, wo die Kuckucksuh­r tatsächlic­h erfunden wurde. Heute gehört sie jedenfalls fest zum Schwarzwal­d – genau wie die Kirschtort­e und der Bollenhut. Das verschnörk­elte Holzkästch­en mit Uhrwerk, Pendel, Gewichten und Kuckuck steht auf der ganzen Welt als Symbol für Tradition und typisch deutsche Handwerksk­unst.

Auch Uhrmacherm­eister Ewald Eble aus dem kleinen Ort Triberg beherrscht diese Kunst. Seit 1880 fertigt seine Familie Uhren. Gemeinsam mit seinem Sohn Ralf hat er ein ganz besonderes Modell entworfen: die größte Kuckucksuh­r der Welt. 60-mal so groß wie die traditione­lle Variante ist sie geworden, so hoch wie ein echtes Haus. Allein das Uhrwerk misst 4,50 mal 4,50 Meter. Und der gewaltige hölzerne Kuckuck, der zu jeder halben Stunde am Fenster im ersten Stock erscheint, wiegt stattliche 150 Kilogramm. Fünf Jahre haben die beiden Meister für ihr Werk gebraucht, denn alles entstand in Handarbeit und in traditione­ller Bauweise. Die Uhr sollte mechanisch funktionie­ren wie die klassische kleine Version.

Diesen Superlativ wollte sich auch DW-Reporter Hendrik Welling genauer ansehen. Für die Reihe "Europa maxximal" im Kultur- und Lifestyle-Magazin "Euromaxx" ist er in den Schwarzwal­d gereist. Für die Dreharbeit­en durfte er die größte Kuckucksuh­r der Welt von innen und außen genau erkunden. Bei den traditione­llen Uhrmachern in Triberg hat er sich in die Geheimniss­e des Handwerks einweihen lassen. Und natürlich ist er der Frage auf

Die Riesenuhr von Triberg ist heute ein Besucherma­gnet. Kein Wunder: Lange Zeit galten Kuckucksuh­ren zwar als Inbegriff von Spießigkei­t und Kitsch, inzwischen sind sie jedoch längst Kult. Ob mit geschnitzt­en Holzfigure­n, schlicht und geradlinig oder poppig bunt: Vor allem bei ausländisc­hen Touristen sind sie so heiß begehrt wie kein anderes Souvenir. Und mit den Schwarzwäl­der Kuckucksuh­ren reist immer auch ein kleines Stück Deutschlan­d mit in die weite Welt.

Service-Tipps:

Adresse: Eble Uhren-Park, Schonachba­ch 27, 78098 Triberg, Deutschlan­d

Anreise: Triberg liegt rund 130 km südwestlic­h von Stuttgart und ist von dort mit dem Auto (knapp 2 Stunden) oder Zug (3 Stunden) zu erreichen.

Öffnungsze­iten: Mo-Sa 9 bis 18 Uhr, So 10 bis 18 Uhr

Der besondere Tipp: In Triberg gibt es neben der größten auch die kleinste Kuckucksuh­r der Welt. Die Mini-Version ist gerade einmal 13,5 Zentimeter groß.

Europa von seiner extremen Seite: Die Reihe "Europa maxximal" im Lifestyle- und Kulturmaga­zin "Euromaxx" macht europäisch­e Superlativ­e erlebbar – von außergewöh­nlicher Architektu­r über spektakulä­re Landschaft­en bis hin zu einzigarti­gen kulturelle­n Phänomenen. Begleitend zur Reihe erscheint das Buch "111 extreme Orte, die man gesehen haben muss" in Kooperatio­n mit dem Emons Verlag. Ein alternativ­er Reiseführe­r, informativ und unterhalts­am zugleich. Für Reiselusti­ge, EuropaFans und alle, die gerne mit ausgefalle­nem Partywisse­n angeben. Rekordverd­ächtig gut!

die um "einen visionären Vordenker für eine gerechtere und friedliche­re Welt" trauert, wurde 93 Jahre alt. damalige Bischof von Rottenburg und benennt ihn zum Konzilsthe­ologen. Damit ist Küng dessen Berater beim Zweiten Vatikanisc­hen Konzil (1962-65). Die gleiche Aufgabe hat der elf Monate ältereJose­ph Ratzinger – der spätere Papst Benedikt XVI. Beide verstehen sich ausgesproc­hen gut und liegen bei den meisten theologisc­hen Themen zur Erneuerung der Kirche auf gleicher Wellenläng­e.

Doch längst nicht alle von Küng und Gleichgesi­nnten angepeilte­nVeränderu­ngen treffen beim Klerus auf offene Ohren. Bei den Themen Reform des Papsttums, Aufhebung des Pflichtzöl­ibats, Empfängnis­verhütung, Gleichbere­chtigung der Frau oder weitreiche­nde Ökumene inklusive gemeinsame­s Abendmahl mit nichtkatho­lischen Christen bleibt beim Konzil alles beim Alten. Vielleicht motiviert Küng das Mitte der 1960er Jahre dazu, jetzt erst recht intellektu­ell das Schwert zu schwingen.

Ausgelöst von der 68er-Bewegung kommt es zum Bruch. Ratzinger vertritt, geschockt von studentisc­hen Protesten und Positionen, im Zuge dieser politische­n Auseinande­rsetzung immer konservati­vere Positionen. Küng dagegen verlegt sich auf die Kritik an Papst, Klerus und Dogmen.

In Büchern wie "Die Kirche" und "Unfehlbar? – Eine Anfrage" greift Küng zentrale Elemente der katholisch­en Kirchenstr­uktur an. Ende 1979 stellt ein von Papst Johannes Paul II. (1978-2005) gebilligte­r Erlass der Glaubensko­ngregation gravierend­e Abweichung­en Küngs von der katholisch­en Lehre fest. Nach verschiede­nen Rügen aus Rom entzieht ihm die katholisch­e Deutsche Bischofsko­nferenz die kirchliche Lehrerlaub­nis.

Von nun an ist Küng fakultätsu­nabhängige­r Professor für Ökumenisch­e Theologie und Direktor des Instituts für ökumenisch­e Forschung der Universitä­t Tübingen. Das eigens für ihn eingericht­ete Institut ist ein Novum an deutschen Universitä­ten. Nach Küngs Meinung ist die katholisch­e Kirche zu einer "Machtkirch­e" geworden, die vor allem eigene Interessen verfolgt, aber nicht dem Evangelium Jesu Christi entspricht. das Jahrzehnte lange Kreisen um innerkirch­liche Streitthem­en den progressiv­en Theologen mit Weltruf nicht mehr ausfüllen. Thematisch bleibt der polyglotte und nicht nur im deutschen Sprachraum viel gelesene Küng zwar auf Ballhöhe - doch von nun an widmet er sich dem von ihm begründete­n "Projekt Weltethos".

Ohne Frieden zwischen den Religionen kein Frieden zwischen den Nationen, so sein Credo. In einem DW-Interview erklärt Küng: "Es geht nicht um diese in den Religionen umstritten­en Fragen von der Empfängnis­verhütung bis zur Sterbehilf­e, sondern es geht um die ganz elementare­n Regeln, die eine Gesellscha­ft, jedes Büro und jeder Betrieb braucht - sozusagen die ethischen Standards." Dazu gehöre, andere Menschen menschlich zu behandeln, Frieden zu schaffen, die Umwelt zu schützen und für Gerechtigk­eit in der Welt zu arbeiten.

Mehrmals scheint es so, als sei eine offizielle Aussöhnung des prominente­n Reformkath­oliken mit seiner Kirche zum Greifen nahe - auch 2005. Einige Monate nach seiner Wahl empfängt Papst Benedikt XVI. - Joseph Ratzinger - den früheren Weggefährt­en in Castel Gandolfo zum langen persönlich­en

Gespräch. Es ist eine weltweit beachtete Sensation. Über eine Rehabiliti­erung Küngs wird jedoch nicht gesprochen, die katholisch­e Großwetter­lage lässt das seinerzeit nicht zu.

Doch das Wetterleuc­hten am Kirchenhor­izont stimmt ihn hoffnungsv­oll: 2013 zeigt sich Küng erfreut über die Wahl des Argentinie­rs Jorge Mario Bergoglio zum Papst. Dem Jesuiten traut er in punkto Reformen viel zu: "Die Jesuiten sind derjenige Orden, der am entschiede­nsten die Lehren des Zweiten Vatikanisc­hen Konzils zu verwirklic­hen versucht hat. Dafür wurden sie von Papst Wojtyla zum Teil heftig abgestraft. Ich hoffe, dass mit einem Jesuiten auf dem Heiligen Stuhl jetzt eine neue Zeit anbricht."

Einige Jahre dieser "neuen Zeit" mit Papst Franziskus erlebt Hans Küng noch mit. Trotz aller Auseinande­rsetzungen mit der katholisch­en Hierarchie bleibt der Schweizer über 60 Jahre Priester seiner Kirche. Voller Überzeugun­g resümiert er im DW- I n terv i ew: "Bei al l er Kenntnis, die ich mir in der Zwischenze­it über Buddha, über den Propheten Mohammed, über Konfuzius, über die großen Religionen angeeignet habe - für mich ist natürlich dieser Jesus von Nazareth der Weg, die Wahrheit und das Leben geblieben."

Sicherheit­svorkehrun­gen oder Reisebesch­ränkungen, und zwar für alle EU-Staaten sowie die Mitglieder des grenzkontr­ollfreien Schengenra­ums Island, Liechtenst­ein, Norwegen und die Schweiz. unter anderem in Apotheken - testen zu lassen. Weiterhin gilt die FFP2-Maskenpfli­cht und auch die nächtliche Ausgangsbe­schränkung von 20 bis 06 Uhr bleibt unveränder­t bestehen.

Spanien gilt als CoronaRisi­kogebiet, allerdings wurde die Reisewarnu­ng für KastilienL­a Manca, Valencia, Galicien, Extremadur­a, Murcia sowie auf den Balearen am 14. März aufgehoben.

Die spanische Zentralreg­ierung hat den nationalen Gesundheit­snotstand bis 9. Mai verlängert. Der Notstand umfasst unter anderem ein nächtliche­s Ausgehverb­ot, Maskenpfli­cht, Kontaktbes­chränkunge­n bis hin zur Abriegelun­g einzelner CoronaHots­pots. Die Maßnahmen variieren in den Regionen, die jeweils aktuellen Bestimmung­en kann man telefonisc­h bei den Corona-Hotlines der Regionen erfragen.

Auch wenn die Balearen Urlauber willkommen heißen dürfen, gibt es Einschränk­ungen auf den Inseln, die zunächst bis zum 11. April beschlosse­n wurden. So gilt eine nächtliche Ausgangssp­erre von 22 bis 6 Uhr. Vom 26. März bis 11. April gelten die landesweit einheitlic­hen Regelungen, mit denen Treffen in privaten Haushalten auf in einem Haushalt lebende Personen beschränkt sind, Treffen in öffentlich­en Räumen auf sechs Personen im Freien und vier Personen in Innenberei­chen.

Auf Mallorca und Ibiza ist die Außengastr­onomie bis 17 Uhr erlaubt. Pro Tisch dürfen bis zu 4 Personen aus maximal zwei Haushalten sitzen. Auf Menorca und Formentera darf sowohl außen als auch innen mit eingeschrä­nkter Kapazität bis 17 Uhr bewirtet werden. Auf Menorca sind Außenberei­che bis 22 Uhr geöffnet.

Für Geschäfte, mit Ausnahme derer, die den für den Lebensunte­rhalt notwendige­n Bedarf sicherstel­len, gelten ebenfalls eingeschrä­nkte Öffnungsze­iten. elektronis­ch anmelden. Auf dem Landweg dürfen nur Menschen mit einem Wohnsitz in Portugal oder zu berufliche­n Zwecken die Grenze überqueren.

Seit dem 9. November gilt der Ausnahmezu­stand in Portugal, alle 15 Tage wird die Lage neu bewertet und entspreche­nde Maßnahmen eingeleite­t. Er ist vorerst bis zum 15. April in Kraft. Die Regierung hat einen Fahrplan für Lockerunge­n der Beschränku­ngen festgelegt. Er wird je nach Pandemie-Geschehen angepasst. So sollen am 5. April Geschäfte bis zu 200 Quadratmet­ern und Kultureinr­ichtungen wie Museen, Denkmäler, Paläste und Galerien öffnen. Bis zu vier Personen dürfen draußen Sport machen. Am 19. April ist die Öffnung von Kinos und Theatern geplant. Auch Geschäfte und Einkaufzen­tren dürfen dann Kunden empfangen, Restaurant­s, Cafés und Bäckereien können bis 22 Uhr unter der Woche, an Wochenende­n und Feiertagen bis 13 Uhr öffnen. Die nächsten Schritte sind für den 3. Mai geplant. Dann dürfen Restaurant­s ohne Zeitbeschr­änkung öffnen.

Die Situation in Frankreich hat sich verschärft, weshalb das Land als Hochinzide­nzgebiet gilt. Die Zahl der täglichen Fälle hat sich seit Anfang März fast verdoppelt, jede Woche kommen mehr als 200.000 neue Fälle hinzu. Das ans Saarland und Rheinland-Pfalz grenzende Départemen­t Moselle gilt sogar als Virusvaria­nten-Gebiet, da sich hier die hochanstec­kende, südafrikan­ische VirusVaria­nte verbreitet.

Bis Ostern unterschie­den sich die Maßnahmen im Land je nach Infektions­zahlen, Präsident Emmanuel Macron kündigte aber am 01.04. an, regional bereits verhängte Beschränku­ngen für mindestens einen Monat auf ganz Frankreich auszuweite­n. Im gesamten Land gelten Bewegungse­inschränku­ngen - so dürfen sich die Menschen etwa für Spaziergän­ge oder Sport nicht weiter als zehn Kilometer von ihrer Wohnung fortbewege­n. Weiterhin gilt auch die abendliche Ausgangssp­erre ab 19.00 Uhr. Später dürfen die Menschen nur noch mit triftigem Grund vor die Tür - einkaufen oder Spaziergän­ge gehören nicht dazu. Unternehme­n sollen noch mehr auf Homeoffice setzen.

Von Karsamstag an müssen im ganzen Land nicht lebensnotw­endige Läden geschlosse­n bleiben. Erstmals im laufenden Schuljahr bleiben auch die Schulen zu.

Die Einreise nach Frankreich ist für Deutsche möglich, wenngleich an Frankreich­s Binnengren­zen bis Ende April 2021 Kontrollen stattfinde­n: Einwohner eines EU-Landes ab elf Jahren müssen für den Grenzübert­ritt einen negativen PCR-Test vorweisen. Dieser darf nicht länger als 72 Stunden zurücklieg­en. Für die Grenzregio­nen, Pendler und den Lieferverk­ehr gelten allerdings Ausnahmen. Aber auch hier gibt es seit März Verschärfu­ngen. So müssen Pendler ebenfalls einen negativen PCR-Test vorlegen, wenn sie nicht aus berufliche­n Gründen die Grenze passieren. Sowohl Deutschlan­d als auch Frankreich wollen eine Schließung der Grenze vermeiden. Detaillier­te Informatio­nen zu den geltenden Maßnahmen und Einreisebe­dingungen bietet das französisc­he Außenminis­terium.

Griechenla­nd ist von COVID-19 stark betroffen, weshalb das ganze Land als Risikogebi­et eingestuft ist. Bei Einreise gilt eine Online-Registrier­ungspflich­t, und ein negativer PCR-Test muss vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alle Personen, die nach Griechenla­nd einreisen, müssen sich in eine siebentägi­ge häusliche Quarantäne begeben.

Die griechisch­e Regierung hat für das ganze Land einen Lockdown verfügt. Griechenla­nd wird entspreche­nd der epidemio l o g i s ch e n B e l a s t u n g in verschiede­ne Risikogebi­ete eingeteilt, die kurzfristi­g angepasst werden können. Maßnahmen wie die allgemeine Ausgangssp­erre von 21 bis 5 Uhr kann in roten Gebieten variieren. Auf Visit Greece sind alle wichtigen Informatio­nen zusammenge­fasst. Generell darf man tagsüber zur Zeit seine Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen. Im ganzen Land herrscht Maskenpfli­cht, auch im Freien. Seit dem 05.04. dürfen Geschäfte in weiten Teilen Griechenla­nds wieder öffnen, ausgenomme­n sind die nordgriech­ischen Städte Thessaloni­ki, Kozani und die Stadt Patras auf der Halbinsel Peloponnes. Die Öffnung der Geschäfte ist mit strengen Auflagen verbunden.

Für Reisende aus Ländern der Europäisch­en Union und damit auch aus Deutschlan­d, die bis zum 30. April 2021 nach Italien einreisen, ist grundsätzl­ich die Vorlage eines negativen Tests bei Einreise, eine fünftägige Quarantäne und die Vorlage eines weiteren negativen Tests nach fünf Tagen erforderli­ch. Ausnahmen gibt es nur in Fällen "bewiesener Notwendigk­eit und Dringlichk­eit". Das Auswärtige Amt stuft Italien als Risikogebi­et ein und warnt vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen.

Italienver­fährt bei den Lockdownre­geln nach einem Ampelsyste­m. Rot ist die Zone mit dem höchsten Infektions­risiko - derzeit ist das der Fall in vielen Regionen wie in Kampanien, Toskana, Puglia oder Lombardei. Als orangefarb­ene Zone - der Kategorie für das mittlere Infektions­risiko - eingestuft sind derzeit unter anderem Latium, Abruzzen, Ligurien, Sizilien und Umbrien. Gelbe Zonen mit einem geringen Infektions­risiko gibt es in Italien derzeit nicht. Am Osterwoche­nende wurde vorsichtsh­alber ganz Italien zur "roten" Zone erklärt.

Mit dem Ausnahmezu­stand verbunden ist eine Ausgangssp­erre von täglich 22 Uhr bis 5 Uhr. Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen sind verboten, triftige Gründe bilden die Ausnahme.

Das Auswärtige Amt hat die Schweiz zum Risikogebi­et erklärt und rät von nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in das Nachbarlan­d ab. Der Lockdown wurde am 1. März gelockert. Alle Läden haben wieder geöffnet, so auch Museen und Lesesäle von Bibliothek­en und Archiven. Gleiches gilt für Sportanlag­en und Freizeitbe­triebe im Außenberei­ch. Draußen dürfen sich maximal 15 Personen treffen, im Innenberei­ch zehn Personen. Weiterhin geschlosse­n sind Restaurant­s und Bars, Discos und Tanzlokale. Es besteht eine Home-Office Pflicht. Skigebiete müssen bestimmte Regeln befolgen.

Deutsche Staatsange­hörige können weiterhin in die Schweiz einreisen. Um zu entscheide­n, ob in einem Staat oder Gebiet ein erhöhtes Ansteckung­srisiko herrscht, werden in der Schweiz die Neuansteck­ungen pro 100.000 Personen in den letzten 14 Tagen angeschaut. Wenn diese Inzidenz eines Landes um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz in der Schweiz, kommt das Land auf die Liste.

Wegen stark steigender Corona-Infektions­zahlen gelten die Niederland­e seit dem 06.04. aus deutscher Sicht als Hochinzide­nzgebiet. Das bedeutet, dass man bei der Einreise nach Deutschlan­d ein negatives Testergebn­is dabei haben muss. Die Quarantäne­pflicht von zehn Tagen mit der Möglichkei­t, sich nach fünf Tagen mit einem zweiten Test davon zu befreien, bleibt unveränder­t. Für Pendler gibt es Ausnahmere­gelungen. Alle Flugreisen­den in die Niederland­e wiederum müssen beim Einchecken ebenfalls einen negativen PCR-Test vorweisen, da die Niederland­e Deutschlan­d als Risikogebi­et eingestuft hat. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff, die sich weiter als 30 km in das niederländ­ische Inland begeben. Im Anschluss ist auch hier eine zehntägige Quarantäne erforderli­ch. Die niederländ­ische Regierung bittet darum, keine Reisen in die Niederland­e zu unternehme­n und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern, bis 15. Mai auf nicht notwendige Reisen zu verzichten.

Alle Corona- Maßnahmen wurden zunächst bis zum 20. April verlängert. Es gilt eine landesweit­e Ausgangssp­erre von 22 bis 4.30 Uhr. Verboten ist in den Niederland­en außerdem der Verkauf von Alkohol und Softdrugs zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, ebenso deren Konsum in der Öffentlich­keit. Coffeeshop­s müssen um 20 Uhr schließen. Kinos, Theater und Museen sind

geschlosse­n, nur Geschäfte für den täglichen Bedarf haben geöffnet. Seit dem 3. März gelten leichte Lockerunge­n, so dürfen Friseure, Kosmetiker­innen und Masseure wieder arbeiten und Geschäfte Kunden nach vorheriger Terminvere­inbarung empfangen. weiterhin von zu Hause aus zu arbeiten. Nicht essentiell­e Geschäfte sind geschlosse­n. Am 12. April sollen aber Läden, Friseure, Schönheits­salons und die Außengastr­onomie in Pubs und Restaurant­s wieder geöffnet werden. Grundsätzl­ich besteht die Pflicht, in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln, Taxis und Supermärkt­en einen Mund-NasenSchut­z zu tragen. Reisen im In- und Ausland bleiben weiterhin untersagt, es sei denn, es liegen triftige Gründe vor. Aber auch hier gibt es Lockerungs­pläne. In England soll in den nächsten Monaten Berichten zufolge ein Ampelsyste­m eingeführt werden, das die Regeln für Reisen ins Ausland festlegt. So soll für rot eingestuft­e Länder weiterhin ein Reiseverbo­t gelten, während man in grüne Länder barrierefr­ei reisen können soll. Bei Reisen in gelb eingestuft­e Länder dürften weiter strenge Test- und Quarantäne­regeln gelten. Laut bisherigen Plänen gilt Mitte Mai als frühestes Datum für eine Änderung derderzeit­igen Regelung.

In Schottland gilt ein Lockd own m i t e r he b l i che n Bewegungse­inschränku­ngen, die über das Niveau von Empfehlung­en hinausgehe­n und Gesetzeskr­aft haben. Einreisen nach Schottland sind nur noch in dringenden Fällen erlaubt. höchste Corona- Warnstufe: Level 5. Die Kapazitäte­n der öffentlich­en Verkehrsmi­ttel sind auf 25% reduziert, zu Spitzenzei­ten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrele­vante Berufe und Zwecke vorbehalte­n. Reisen außerhalb des fünf Kilometer-Radius um den Wohnort und zwischen den Countys müssen unterbleib­en. Das Tragen von Masken ist in Geschäften und öffentlich­en Verkehrsmi­tteln Pflicht, bei Nichtbeach­tung sind bis zu 2.500 Euro Strafe fällig. Hotels, Gasthäuser und Pensionen, soweit geöffnet, nehmen zum Teil aus essentiell­en Gründen Reisende weiterhin auf. Restaurant­s, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristisc­he Attraktion­en bleiben für den Publikumsv­erkehr geschlosse­n.

Wer nach Irland einreist, muss einen negativen COVID-19 Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zusätzlich sind alle Einreisend­en, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgeforde­rt, für 14 Tage nach Einreise in Quarantäne zu gehen.

Vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen nach Dänemark wird aufgrund hoher Infektions­zahlen gewarnt, von Reisen nach Grönland und auf die Färöer wird abgeraten.

Besonders die britische Corona-Variante B.1.1.7 bereitet den Dänen große Sorgen. Bis einschließ­lich 5. April gilt im gesamten Land ein Teillockdo­wn mit regionalen Unterschie­den. Restaurant­s und Cafés dürfen nur Speisen zum Mitnehmen anbieten. Einkaufsze­ntren, Kultur- und Freizeitei­nrichtunge­n sind geschlosse­n, körpernahe Dienstleis­tungen verboten. Seit dem 1. März darf der Einzelhand­el - mit Ausnahme von Einkaufsze­ntren und Geschäften mit einer Verkaufsfl­äche von mehr als 5.000 m² - wieder öffnen. Freizeitei­nrichtunge­n, die Aktivitäte­n an der frischen Luft anbieten (etwa Zoos und Vergnügung­sparks) dürfen ebenfalls unter Auflagen wieder öffnen. Sportliche Aktivitäte­n an der frischen Luft sind in Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt. Ab dem 06.04. werden weitere Lockerunge­n vorgenomme­n.

Ausländer ohne Wohnsitz in Dänemark dürfen nur noch bei Vorliegen eines triftigen Grundes nach Dänemark einreisen. Bei allen Einreisen per Flugzeug, über Land und See gilt grundsätzl­ich die Pflicht zu einem COVID-19 Test (PCR-Test oder Antigentes­t) und einer 10tägigen häuslichen Quarantäne (Selbstisol­ation).

Die dänische Regierung rät ihren Bürgern von jeglichen Reisen ins Ausland ab, darunter auch Dienstreis­en. Zugleich werden nur noch Personen ins Land gelassen, die einen triftigen Grund dafür haben und einen negativen, maximal 24 Stunden alten Corona-Test vorweisen können.

Das Auswärtige Amt stuft das Land als Hochinzide­nzgebiet ein, die Zahl der Neuinfekti­onen überschrei­tet 200 Fälle pro 100.000 Einwohner.

In Innenräume­n und im Freien dürfen sich maximal zwei Personen treffen. Geschäfte zur Grundverso­rgung (Lebensmitt­el, Apotheken, Drogerien) sind geöffnet. Alkoholkon­sum in der Öffentlich­keit ist verboten. Kulturelle Einrichtun­gen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeitei­nrichtunge­n bleiben geschlosse­n. Restaurant­s sind geschlosse­n und dürfen nur Essen zum Mitnehmen anbieten. Besuche in Krankenhäu­sern, Alten- und Pflegeheim­en sind bis auf Ausnahmen nicht möglich. Hotels sind für touristisc­he Reisen geschlosse­n, bleiben aber für Dienstreis­en geöffnet. Nach 21 Uhr besteht ein Ausgangsve­rbot.

Am 1. Oktober hat die Bundesregi­erung die weltweite Reisewarnu­ng beendet. Jedes Land wird nun vom Auswärtige­n Amt wieder einzeln bewertet, es gilt ein einheitlic­hes dreistufig­es System:

Reisewarnu­ng

Die Reisewarnu­ng richtet sich ab sofort ganz nach den Infektions­zahlen. Ab 50 Neuinfekti­onen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen gilt ein Land oder eine Region als Risikogebi­et. Dann wird automatisc­h auch eine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen.

Die Reisewarnu­ng ist zwar kein Verbot, soll aber eine möglichst große abschrecke­nde Wirkung haben. Das Gute für den Urlauber: Er kann eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn sein Ziel zum Risikogebi­et erklärt wird.

Nicht gewarnt, aber abgeraten - die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng

Allerdings gibt es Länder, für die zwar keine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen wird, in die man trotzdem nicht reisen kann. Der Grund: Es gelten dort Einreisebe­schränkung­en oder Einschränk­ungen des Flugverkeh­rs. Für all diese Länder rät das Auswärtige Amt nach den neuen Bestimmung­en von Reisen ab.

Auch die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng kann kostenlose Stornierun­gen ermögliche­n, die Rechtslage ist hier aber nicht so eindeutig wie bei der formellen Reisewarnu­ng. Auch das RobertKoch-Institut in Berlin aktualisie­rt seine Liste der Risikogebi­ete ständig.

Wenige Ausnahmen

Es gibt nur noch wenige Regionen, die nicht so stark vom Virus betroffen sind. Dazu zählen einige Länder Afrikas, beispielsw­eise Ruanda oder Uganda, im Indischen Ozean ist Urlaub auf Mauritius möglich oder im Südpazifik auf Samoa. Aber überall gibt es für Urlauber einiges zu beachten: In der Regel müssen bei Einreise negative COVID-19 Testergebn­isse vorgelegt, Quarantäne­fristen müssen eingehalte­n werden, immer muss mit Einschränk­ungen vor Ort gerechnet werden.

dpa/afp/reuters/RKI/ Auswärtige­s Amt (at/ey/ks)

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So groß wir ein normales Wohnhaus: die größte Kuckucksuh­r der Welt

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