Deutsche Welle (German edition)
Wenn Reisen zum Risiko wird: Corona-Regeln und Einreisebestimmungen in Europa
Die Corona-Pandemie macht das Reisen weltweit beschwerlich. Wer dennoch reist, muss die Einreisebestimmungen und Regeln vor Ort kennen.
Tourismus in Deutschland ist bis auf weiteres nicht möglich. Hotels dürfen keine Übernachtungen für touristische Zwecke anbieten, Touristenvisa werden nur noch in Ausnahmefällen erteilt. Das Reisen im Land ist nur noch für bestimmte notwendige Zwecke, zum Beispiel Dienstreisen, möglich und wird durch immer wieder neue Regelungen, die es zu beachten gilt, erschwert. Man muss sich also immer über die aktuellen Bestimmungen desjenigen Bundeslandes informieren, in das man möchte.
Generell befindet sich Deutschland seit 16. Dezember 2020 in einem harten Lockdown. Es gelten Abstands- und Hygieneregeln, so müssen in Geschäften sowie in Bus und Bahn medizinische Masken - OP-Masken oder FFP2-Masken - getragen werden; einfache Stoffmasken reichen nicht aus.
Weil sich das Infektionsgeschehen bisher nicht in den Griff bekommen lässt, hat die Regierung eine „Bundes-Notbremse“beschlossen. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz (Ansteckungen binnen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner) an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Schwelle von 100 überschreitet, sollen dort ab dem übernächsten Tag schärfere Maßnahmen gelten. Diese sollen so lange in Kraft bleiben, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschreitet - dann treten die Extra-Auflagen am übernächsten Tag wieder außer Kraft.
Folgende Regeln sollen gelten, wenn die Notbremse greift: Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Ab 22 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung. Bis 5.00 Uhr darf man die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen. Ausnahmen gelten etwa für gesundheitliche Notfälle bei Mensch und Tier oder dringende medizinische Behandlungen. Bewegung an frischer Luft soll bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine und nicht in Sportanlagen.
Einrichtungen wie Schwimmbäder, Saunen, Diskotheken, Wellnesszentren, Solarien, Fitnessstudios, Ausflugsschiffe oder Indoorspielplätze müssen schließen. So auch Kultureinrichtungen wie Theater oder Opern. Läden dürfen Kunden nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein (Click & Collect).
Die Außenbereiche von Zoos und botanische Gärten sollen für Besucher mit aktuellem NegativTest offen bleiben. Auch der Betrieb von Gastronomiebetrieben und Kantinen wird untersagt. Alle Regelungen sind bis maximal zum 30. Juni befristet.
In vier Modellregionen des
Bundeslandes Schleswig-Holstein wird der Tourismus für Urlauber aus Deutschland wieder hochgefahren, unter dem Vorbehalt, dass die Infektionen nicht stark zunehmen. Touristen, die zum Beispiel auf den Inseln Sylt und Amrum, in St. PeterOrding oder in der Schleiregion Urlaub machen wollen, müssen sich alle 48 Stunden testen lassen.
Nur für ganz wenige Regionen Europas sprichtdas Auswärtige Amt in Berlin derzeit keine Reisewarnung aus. Eine aktuelle Übersicht über die Risikogebiete bietet die Risikoliste des Robert Koch-Instituts.
Aktuelle Regeln für Einreisende aus Risikogebieten
Es gibt eine Unterteilung in Risikogebiete, Hochinzidenzund Virusvariantengebiete. Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich online unter www. einreiseanmeldung. de anmelden. Innerhalb von 48 Stunden muss ein Corona-Test erfolgen und man muss sich unverzüglich in zehntägige Quarantäne - unabhängig vom Testergebnis - begeben, die frühestens am fünften Tag mit einem weiteren negativen Test beendet werden kann. Akzeptiert werden PCR-, LAMP- und TMA-Test sowie Antigen-Schnelltests. Antikörpertests werden nicht anerkannt.
Die Einstufung in Hochinzidenz- und Virusvarientengebiete bringt einige Regeln mit sich. Als Hochinzidenzgebiete gelten seit 24. Januar Staaten, die einen Inzidenzwert von 200 überschreiten. Einreisende aus Hochinzidenzgebieten müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Nur dann dürfen sie an Bord eines Flugzeugs. Entsprechendes gilt für Bus, Bahn oder Fähre. Unabhängig vom Testergebnis gilt in Deutschland eine zehntägige Quarantänepflicht.
Seit 30. Januar ist die Einreise aus Virusvariantengebieten untersagt. Ausnahmen bei der Einreise gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder Aufenthaltsrecht in Deutschland, die aus diesen Ländern zurückkehren, Transitpassagiere sowie einige andere Fälle wie reinen Frachtverkehr oder etwa medizinisch notwendige Flüge. Solche Fälle müssten der Bundespolizei mindestens drei Tage vorher angezeigt werden.
Transitpassagieren wird dazu geraten, einen Testnachweis mit sich zu führen. Sie müssen damit rechnen, dass Fluggesellschaften ihre Beförderung a bl eh n en , wen n sie di e Testpflicht nicht erfüllen.
Ende März wurden in Deutschland die Einreiseregeln nochmals verschärft. Es wurde beschlossen, dass sich alle Rückkehrer auf COVID-19 testen lassen müssen, bevor sie in den Flieger nach Deutschland steigen - unabhängig davon, ob sie aus Corona-Risikogebieten kommen oder zu welchem Zweck sie nach Deutschland reisen. Das gilt beispielsweise auch für Urlauber aus Mallorca, obwohl die Insel derzeit nicht als Risikogebiet gilt.
Durchblick mit der EUCorona-Ampel
Um Reisenden in Europa einen besseren Überblick über das Corona-Infektionsgeschehen und mögliche Beschränkungen zu verschaffen, hat die EU eine Corona-Ampel eingeführt. Danach wird die EU in grüne, orange und rote Zonen eingeteilt. Hinzu kommt noch die Farbe grau für Regionen, aus denen nicht genug Daten vorliegen. Derzeit dominiert die Farbe Rot den Kontinent.
Wer dennoch reisen muss, dem hilft auch die 'Re-open EU'-App der EU-Kommission. Sie bietet aktuelle Informationen etwa zur Gesundheitssituation, Sicherheitsvorkehrungen oder Reisebeschränkungen, und zwar für alle EU-Staaten sowie die Mitglieder des grenzkontrollfreien Schengenraums Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Sind Urlaubsreisen mit Impfung bald wieder möglich?
Am 25. Februar hat die EU beschlossen, einen einheitlichen Impfpass für Reisende bis zum Sommer einzuführen. Die Regierung in Athen und auch Zypern haben bereits ein bilaterales Abkommen mit Israel geschlossen, wonach ab April alle Israelis problemlos einreisen können, wenn sie den sogenannten Grünen Pass vorweisen - also den Nachweis, dass sie geimpft sind. Israel wiederum plant eine Öffnung des Landes für geimpfte Touristen ab Ende Mai, Griechenland sogar schon ab Mitte Mai und Malta ab Juni. Schwe
den und Dänemark haben die Schaffung elektronischer ImpfZertifikate angekündigt, die vor allem bei Reisen ins Ausland zum Einsatz kommen sollen. In Estland wiederum sind schon jetzt Einreisende von der generellen Quarantäne-Vorschrift ausgenommen, wenn sie einen Impfnachweis vorlegen.
Hier nun ein Überblick über die Bestimmungen in einigen der wichtigsten Reiseländer Europas:
Österreich
Das Auswärtige Amt in Berlin hat ganz Österreich zum Risikogebiet erklärt, mit Ausnahme des Kleinwalsertals und der Gemeinde Jungholz mit zusammen gut 5000 Einwohnern. Beide Exklaven sind auf der Straße nur von Deutschland aus erreichbar.
Die Einreise nach Österreich ist grundsätzlich möglich, jedoch gilt für alle Einreisenden aus Corona-Risikogebieten eine zehntägige Quarantänepflicht. Seit 15. Januar ist eine digitale Registrierungspflicht in Kraft, ausgenommen sind regelmäßige Pendler und Transitreisende.
Seit Montag, 8. Februar, ist der Handel in Österreich nach sechs Wochen Lockdown wieder geöffnet. Dabei gilt eine Personenbeschränkung: Pro Person müssen 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Auch Museen, Galerien und Tiergärten dürfen unter strengen Corona-Auflagen wieder öffnen. Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, soll es im April weitere Öffnungsschritte für Gastronomie, Kultur und Tourismus geben.
In den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland gelten ab dem 1. April zusätzliche Einschränkungen wie eine ganztägige Ausgangsbeschränkung und eine Schließung des Einzelhandels mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs.
Im Land gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich kostenlos - unter anderem in Apotheken - testen zu lassen. Weiterhin gilt die FFP2-Maskenpflicht und auch die nächtliche Ausgangsbeschränkung von 20 bis 06 Uhr bleibt unverändert bestehen.
Spanien
Spanien gilt als CoronaRisikogebiet, allerdings wurde die Reisewarnung für Valencia, Galicien, Murcia sowie auf den Balearen am 14. März aufgehoben.
Die spanische Zentralregierung hat den nationalen Gesundheitsnotstand bis 9. Mai verlängert. Der Notstand umfasst unter anderem ein nächtliches Ausgehverbot, Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen bis hin zur Abriegelung einzelner CoronaHotspots. Die Maßnahmen variieren in den Regionen, die jeweils aktuellen Bestimmungen kann man telefonisch bei den Corona-Hotlines der Regionen erfragen.
Auf Mallorca werden die Corona-Einschränkungen im Zuge der guten Infektionslage am 24.04. weiter gelockert. Unter anderem wird dann auf der spanischen Urlaubsinsel und den anderen Balearen der Beginn der nächtlichen Ausgehsperre um eine Stunde nach hinten auf 23 Uhr verlegt. Besonders wichtig auch für Touristen: Gastronomen dürfen ihre Terrassen künftig nach einer ersten Sperrstunde um 17 Uhr auch am späteren Abend von 20 bis 22.30 Uhr bei voller Auslastung öffnen - das gilt vorerst allerdings nur zwischen Montag und Donnerstag. Die Innenräume müssen unterdessen weiterhin geschlossen bleiben. Neben anderen Lockerungen dürfen sich wieder Personen aus mehr als zwei Haushalten im Freien treffen - allerdings höchstens sechs beziehungsweise nur vier, wenn sie an einem Restaurant- oder Cafétisch sitzen. Die Geschäfte müssen außerdem erst eine Stunde später um 21 Uhr schließen. Die Lockerungen gelten fast alle mit zum Teil leicht unterschiedlichen Auflagen für alle Inseln und bis zum 9. Mai. Dann wird die Pandemie-Lage wieder geprüft.
Portugal
Die Situation in Portugal hat sich stark verbessert. Nur noch die Region Algarve, die Azoren und Madeira gelten als Risikogebiet. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen wird weiterhin abgeraten.
Wer von Deutschland aus nach Portugal reisen will, der braucht einen negativen PCRTest, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug ist. Außerdem müssen sich Flugreisende elektronisch anmelden. Auf dem Landweg dürfen nur Menschen mit einem Wohnsitz in Portugal oder zu beruflichen Zwecken die Grenze überqueren.
Seit dem 9. November gilt der Ausnahmezustand in Portugal, alle 15 Tage wird die Lage neu bewertet und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Die Regierung hat einen Fahrplan für Lockerungen der Beschränkungen festgelegt. Er wird je nach Pandemie- Geschehen angepasst.
Geschäfte bis 200 Quadratmeter haben wieder geöffnet, allerdings mit eingeschränkten Öffnungszeiten. Ob Märkte öffnen, wird regional beschlossen. Die Außenbereiche von gastronomischen Betrieben dürfen zu eingeschränkten Zeiten und unter Auflagen bewirtet werden. Kultureinrichtungen wie Museen und Kunstgalerien sind ebenfalls geöffnet. Bars und Diskotheken hingegen bleiben geschlossen. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist nach wie vor verboten.
Spaziergänge und Sport in Gruppen ist in der Nähe der eigenen Wohnung mit maximal vier Personen erlaubt.
Frankreich
Die Situation in Frankreich hat sich verschärft, weshalb das Land als Hochinzidenzgebiet gilt.
Das ans Saarland und RheinlandPfalz grenzende Département Moselle gilt sogar als Virusvarianten-Gebiet, da sich hier die hochansteckende, südafrikanische Virus- Variante verbreitet.
Bis Ostern unterschieden sich die Maßnahmen im Land je nach Infektionszahlen, Präsident Emmanuel Macron kündigte aber am 01.04. an, regional bereits verhängte Beschränkungen für mindestens einen Monat auf ganz Frankreich auszuweiten. Im gesamten Land gelten Bewegungseinschränkungen - so dürfen sich die Menschen etwa für Spaziergänge oder Sport nicht weiter als zehn Kilometer von ihrer Wohnung fortbewegen. Weiterhin gilt auch die abendliche Ausgangssperre ab 19.00 Uhr. Später dürfen die Menschen nur noch mit triftigem Grund vor die Tür - einkaufen oder Spaziergänge gehören nicht dazu. Unternehmen sollen noch mehr auf Homeoffice setzen.
Von Karsamstag an müssen im ganzen Land nicht lebensnotwendige Läden geschlossen bleiben. Erstmals im laufenden Schuljahr bleiben auch die Schulen zu.
Die Einreise nach Frankreich ist für Deutsche möglich, wenngleich an Frankreichs Binnengrenzen bis Ende April 2021 Kontrollen stattfinden: Einwohner eines EU-Landes ab elf Jahren müssen für den Grenzübertritt einen negativen PCR-Test vorweisen. Dieser darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Für die Grenzregionen, Pendler und den Lieferverkehr gelten allerdings Ausnahmen. Aber auch hier gibt es seit März Verschärfungen. So müssen Pendler ebenfalls einen negativen PCR-Test vorlegen, wenn sie nicht aus beruflichen Gründen die Grenze passieren. Sowohl Deutschland als auch Frankreich wollen eine Schließung der Grenze vermeiden. Detaillierte Informationen zu den geltenden Maßnahmen und Einreisebedingungen bietet das französische Außenministerium.
Griechenland
Griechenland ist von COVID-19 stark betroffen, weshalb das ganze Land als Risikogebiet eingestuft ist. Bei Einreise gilt eine Online-Registrierungspflicht und ein negativer PCR-Test muss vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alle Personen, die nach Griechenland einreisen, müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben.
Griechenland plant allerdings das Land ab dem 14. Mai für Urlauber aus EU-Ländern sowie aus einigen anderen Staaten wie Großbritannien und Serbien zu öffnen, um den heimischen Tourismus-Sektor zu retten. Man dürfe demnach ohne Quarantänepflicht ins Land einreisen und Urlaub machen. Es werde aber Voraussetzungen geben: So muss man entweder geimpft sein oder einen PCRCorona-Test vorzeigen. Athen hatte bereits Ende März auf bilateraler Ebene die Quarantänepflicht für Besucher aus Israel abgeschafft.
Derzeit befindet sich Griechenland noch im Lockdown. Das Land wird entsprechend der epidemiologischen Belastung in verschiedene Risikogebiete eingeteilt, die kurzfristig angepasst werden können. Maßnahmen wie die allgemeine Ausgangssperre von 23 bis 5 Uhr kann in roten Gebieten variieren. Auf Visit Greece sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Seit dem 3. Mai sind Bars und Tavernen unter Auflagen wieder geöffnet. Stehende Gäste und Musik sind nicht erlaubt, das Personal muss zweimal in der Woche einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen.
Italien
Für Reisende aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland, die bis zum 30. April 2021 nach Italien einreisen, ist grundsätzlich die Vorlage eines negativen Tests bei Einreise, eine fünftägige Quarantäne und die Vorlage eines weiteren negativen Tests nach fünf Tagen erforderlich. Ausnahmen gibt es nur in Fällen "bewiesener Notwendigkeit und Dringlichkeit". Das Auswärtige Amt stuft Italien als Risikogebiet ein und warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.
Italienverfährt bei den Lockdownregeln nach einem Ampelsystem. Rot ist die Zone mit dem höchsten Infektionsrisiko - derzeit (Stand 26.04.) ist nur Sardinien rote Zone. Als orangefarbene Zone - der Kategorie für das mittlere Infektionsrisiko - eingestuft sind derzeit die Regionen Aostatal, Apulien, Basilikata, Kalabrien und Sizilien.
Weil drei Viertel der italienischen Regionen nun als gelbe Zonen gelten, sind dort die Corona-Beschränkungen weniger streng. Neben der Außengastronomie dürfen auch Kinos, Theater und Konzerthallen wieder öffnen. So sind seit dem 3. Mai zum Beispiel die vatikanischen Museen wieder geöffnet. Die Zahl der Besucher ist allerdings auf die Hälfte beschränkt.
Schweiz
Das Auswärtige Amt hat die Schweiz zum Risikogebiet erklärt und rät von nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Nachbarland ab. Der Lockdown wurde am 1. März gelockert. Alle Läden haben wieder geöffnet, so auch Museen und Lesesäle von Bibliotheken und Archiven. Gleiches gilt für Sportanlagen und Freizeitbetriebe im Außenbereich. Draußen dürfen sich maximal 15 Personen treffen, im Innenbereich zehn Personen. Weiterhin geschlossen sind Discos und Tanzlokale. Ab dem 19. April dürfen Restaurants und Bars ihre Außenbereiche öffnen. Es besteht eine HomeOffice Pflicht.
Deutsche Staatsangehörige können weiterhin in die Schweiz einreisen. Um zu entscheiden, ob in einem Staat oder Gebiet ein erhöhtes Ansteckungsrisiko herrscht, werden in der Schweiz die Neuansteckungen pro 100.000 Personen in den letzten 14 Tagen angeschaut. Wenn diese Inzidenz eines Landes um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz in der Schweiz, kommt das Land auf die Liste.
Niederlande
Wegen stark steigender Corona-Infektionszahlen gelten die Niederlande seit dem 06.04. aus deutscher Sicht als Hochinzidenzgebiet. Das bedeutet, dass man bei der Einreise nach Deutschland ein negatives Testergebnis dabei haben muss. Die Quarantänepflicht von zehn Tagen mit der Möglichkeit, sich nach fünf Tagen mit einem zweiten Test davon zu befreien, bleibt unverändert. Für Pendler gibt es Ausnahmeregelungen. Alle Flugreisenden in die Niederlande wiederum müssen beim Einchecken ebenfalls einen negativen PCR-Test vorweisen, da die Niederlande Deutschland als Risikogebiet eingestuft hat. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff, die sich weiter als 30 km in das niederländische Inland begeben. Im Anschluss ist auch hier eine zehntägige Quarantäne erforderlich. Die niederländische Regierung bittet darum, keine Reisen in die Niederlande zu unternehmen und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern, bis 15. Mai auf nicht notwendige Reisen zu verzichten.
Im Land gilt eine landesweite Ausgangssperre von 22 bis 4.30 Uhr. Verboten ist in den Niederlanden außerdem der Verkauf von Alkohol und Softdrugs zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, ebenso deren Konsum in der Öffentlichkeit. Coffeeshops müssen um 20 Uhr schließen. Kinos, Theater und Museen sind geschlossen, nur Geschäfte für den täglichen Bedarf haben geöffnet. Seit dem 3. März gelten leichte Lockerungen, so dürfen Friseure, Kosmetikerinnen und Masseure wieder arbeiten und Geschäfte Kunden nach vorheriger Terminvereinbarung empfangen.
Seit dem 28. April gelten Lockerungen. Die Ausgangssperre ist aufgehoben und auch Cafés dürfen von 12 bis 18 Uhr ihre Außenbereiche für maximal 50 Menschen öffnen. Geschäfte dürfen Kunden wieder ohne Termin einlassen.
Großbritannien und Nordirland
Um die Verbreitung neuer Coronav i rus- Vari anten zu verhindern, verpflichtet Großbritannien Einreisende aus Virusvariantengebieten seit dem 15. Februar zu zehn Tagen Quarantäne in Hotels. Auf der Liste stehen beispielsweise Peru, Bolivien, Argentinien, Brasilien sowie Südafrika, Namibia und auch die Arabischen Emirate.
Grundsätzlich ist für die Einreise ein negativer COVID-19 Test (PCR-, LAMP- oder Antigentest) zwingend, der bei der Einreise nicht älter als drei Tage sein darf. Diese Regelung gilt ebenso für
Schottland, Wales und Nordirland.
Die Situation in Großbritannien hat sich verbessert. Das Auswärtige Amt warnt nicht mehr, sondern rät vor Reisen ins Vereinigte Königreich ab. Touristische Reisen sind aber nach wie vor bis zum 16. Mai untersagt. Ausgenommen sind Reisen mit einem triftigen Grund.
Das Britische Festland lockert die Beschränkungen mit dem Ziel, alle Einschränkungen im öffentlichen Leben bis zum 21. Juni zu beenden. Von den britischen Medien als "Happy Monday" bezeichnet, können sich die Briten seit dem 29.3. in Gruppen von bis zu sechs Personen im Freien versammeln. Auch die "stay at home"-Regel wurde gelockert, die Regierung aber rät zur Vorsicht und bittet, wenn möglich, weiterhin von zu Hause aus zu arbeiten. Nicht essentielle Geschäfte sind seit dem 12. April wieder geöffnet. Auch die Außengastronomie, Friseure und auch Fitness-Studios, Schwimmbäder, Büchereien, Zoos und Vergnügungsparks dürfen Besucher empfangen. Reisen im Inland sind erlaubt. Grundsätzlich besteht die Pflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Supermärkten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In England soll in den nächsten Monaten Berichten zufolge ein Ampelsystem eingeführt werden, das die Regeln für Reisen ins Ausland festlegt. So soll für rot eingestufte Länder weiterhin ein Reiseverbot gelten, während man in grüne Länder barrierefrei reisen können soll. Bei Reisen in gelb eingestufte Länder dürften weiter strenge Test- und Quarantäneregeln gelten. Laut bisherigen Plänen gilt Mitte Mai als frühestes
Datum für eine Änderung der derzeitigen Regelung.
In Schottland gilt ein Lockd own m i t e r he b l i che n Bewegungseinschränkungen, die über das Niveau von Empfehlungen hinausgehen und Gesetzeskraft haben. Einreisen nach Schottland sind nur noch in dringenden Fällen erlaubt.
Irland
Anfang des Jahres war die Lage in Irland besonders dramatisch. Die Republik verzeichnete zwischenzeitlich die weltweit höchsten Neuinfektionen pro Kopf. Nach einer vorübergehenden Lockerung des landesweiten Lockdowns vor Weihnachten, stiegen die Infektionszahlen dort angefacht von der hochansteckenden COVID-19 Variante ungebremst. Inzwischen hat sich die Lage etwas entspannt, die Infektionszahlen bewegen sich aber weiterhin auf hohem Niveau. Das Auswärtige Amt stuft Irland daher mit Ausnahme der Regionen South-West, Mid-West und South-East als Risikogebiet ein.
Im ganzen Land gilt die höchste Corona- Warnstufe: Level 5. Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 25% reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten. Reisen außerhalb des 20 Kilometer-Radius um den Wohnort und zwischen den Countys müssen unterbleiben. Das Tragen von Masken ist in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht, bei Nichtbeachtung sind bis zu 2.500 Euro Strafe fällig. Hotels, Gasthäuser und Pensionen, soweit geöffnet, nehmen zum Teil aus essentiellen Gründen Reisende weiterhin auf. Restaurants, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristische
Attraktionen bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.
Wer nach Irland einreist, muss einen negativen COVID-19 Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zusätzlich sind alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgefordert, für 14 Tage nach Einreise in Quarantäne zu gehen.
Dänemark
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt, von Reisen nach Grönland und auf die Färöer wird abgeraten.
Im gesamten Land gilt ein Teillockdown mit regionalen Unterschieden. Bis zum 21. Mai liegt ein Öffnungsplan vor, der abhängig vom Infektionsgeschehen und lokalen Unterschieden schrittweise Lockerungen vorsieht. Die Öffnung geht einher mit der Einführung eines "Coronapasses", einem Ausweis zum Test- bzw. Impfstatus. Dieser muss vorgezeigt werden, um Zugang zu Kulturund Freizeiteinrichtungen oder körpernahen Dienstleistungen zu bekommen.
Der Einzelhandel - auch Einkaufszentren - ist geöffnet. Restaurants, Cafés, Museen, Bibliotheken und Freizeiteinrichtungen, die Aktivitäten an der frischen Luft anbieten (z.B. Zoos, Vergnügungsparks) dürfen ebenfalls unter Auflagen Besucher empfangen. Sportliche Aktivitäten an der frischen Luft sind mit beschränkter Anzahl an Personen möglich.
Ausländer ohne Wohnsitz in Dänemark dürfen nur noch bei Vorliegen eines triftigen Grundes nach Dänemark einreisen. Bei allen Einreisen per Flugzeug, über Land und See gilt grundsätzlich die Pflicht zu einem COVID-19 Test (PCR-Test oder Antigentest) und einer 10tägigen häuslichen Quarantäne (Selbstisolation).
Ab dem 01. Mai fallen Test- und Quarantänepflicht für vollständig geimpfte Personen aus EU- und Schengenländern weg, sofern die Risikobewertung des Landes dies zulässt.
Tschechische Republik
Das Auswärtige Amt stuft das Land als Risikogebiet ein, die Zahl der Neuinfektionen überschreitet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage.
Nach mehr als sechs Monaten wurde aber der Corona-Notstand am 12.04. aufgehoben. Es entfällt das Verbot, den eigenen Wohnbezirk zu verlassen, sowie die nächtliche Ausgangssperre.
Andere Maßnahmen bleiben hingegen bestehen. So dürfen sich maximal zwei Personen in Innenräumen und im Freien treffen. Geschäfte bleiben geschlossen außer diejenigen zur Grundversorgung (Lebensmittel, Apotheken, Drogerien). Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Kulturelle Einrichtungen ( Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Restaurants sind geschlossen und dürfen nur Essen zum Mitnehmen anbieten. Besuche in Krankenhäusern, Altenund Pflegeheimen sind bis auf Ausnahmen nicht möglich. Hotels sind für touristische Reisen geschlossen, bleiben aber für Dienstreisen geöffnet.
Risikogebiete weltweit
Am 1. Oktober hat die Bundesregierung die weltweite Reisewarnung beendet. Jedes Land wird nun vom Auswärtigen Amt wieder einzeln bewertet, es gilt ein einheitliches dreistufiges System:
Reisewarnung
Die Reisewarnung richtet sich ab sofort ganz nach den Infektionszahlen. Ab 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen gilt ein
Land oder eine Region als Risikogebiet. Dann wird automatisch auch eine Reisewarnung ausgesprochen.
Die Reisewarnung ist zwar kein Verbot, soll aber eine möglichst große abschreckende Wirkung haben. Das Gute für den Urlauber: Er kann eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn sein Ziel zum Risikogebiet erklärt wird.
Nicht gewarnt, aber abgeraten - die abgeschwächte Reisewarnung
Allerdings gibt es Länder, für die zwar keine Reisewarnung ausgesprochen wird, in die man trotzdem nicht reisen kann. Der Grund: Es gelten dort Einreisebeschränkungen oder Einschränkungen des Flugverkehrs. Für all diese Länder rät das Auswärtige Amt nach den neuen Bestimmungen von Reisen ab.
Auch die abgeschwächte Reisewarnung kann kostenlose Stornierungen ermöglichen, die Rechtslage ist hier aber nicht so eindeutig wie bei der formellen Reisewarnung. Auch das RobertKoch-Institut in Berlin aktualisiert seine Liste der Risikogebiete ständig.
Wenige Ausnahmen
Es gibt nur noch wenige Regionen, die nicht so stark vom Virus betroffen sind. Dazu zählen einige Länder Afrikas, beispielsweise Ruanda oder Uganda, im Indischen Ozean ist Urlaub auf Mauritius möglich oder im Südpazifik auf Samoa. Aber überall gibt es für Urlauber einiges zu beachten: In der Regel müssen bei Einreise negative COVID-19 Testergebnisse vorgelegt, Quarantänefristen müssen eingehalten werden, immer muss mit Einschränkungen vor Ort gerechnet werden.
dpa/afp/reuters/RKI/ Auswärtiges Amt (at/ey/ks)