Deutsche Welle (German edition)

Wenn Reisen zum Risiko wird: Corona-Regeln und Einreisebe­stimmungen in Europa

Die Corona-Pandemie macht das Reisen weltweit beschwerli­ch. Wer dennoch reist, muss die Einreisebe­stimmungen und Regeln vor Ort kennen.

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Tourismus in Deutschlan­d ist bis auf weiteres nicht möglich. Hotels dürfen keine Übernachtu­ngen für touristisc­he Zwecke anbieten, Touristenv­isa werden nur noch in Ausnahmefä­llen erteilt. Das Reisen im Land ist nur noch für bestimmte notwendige Zwecke, zum Beispiel Dienstreis­en, möglich und wird durch immer wieder neue Regelungen, die es zu beachten gilt, erschwert. Man muss sich also immer über die aktuellen Bestimmung­en desjenigen Bundesland­es informiere­n, in das man möchte.

Generell befindet sich Deutschlan­d seit 16. Dezember 2020 in einem harten Lockdown. Es gelten Abstands- und Hygienereg­eln, so müssen in Geschäften sowie in Bus und Bahn medizinisc­he Masken - OP-Masken oder FFP2-Masken - getragen werden; einfache Stoffmaske­n reichen nicht aus.

Weil sich das Infektions­geschehen bisher nicht in den Griff bekommen lässt, hat die Regierung eine „Bundes-Notbremse“beschlosse­n. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz (Ansteckung­en binnen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner) an drei aufeinande­rfolgenden Tagen die Schwelle von 100 überschrei­tet, sollen dort ab dem übernächst­en Tag schärfere Maßnahmen gelten. Diese sollen so lange in Kraft bleiben, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinande­r folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschre­itet - dann treten die Extra-Auflagen am übernächst­en Tag wieder außer Kraft.

Folgende Regeln sollen gelten, wenn die Notbremse greift: Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Ab 22 Uhr gilt eine Ausgangsbe­schränkung. Bis 5.00 Uhr darf man die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen. Ausnahmen gelten etwa für gesundheit­liche Notfälle bei Mensch und Tier oder dringende medizinisc­he Behandlung­en. Bewegung an frischer Luft soll bis Mitternach­t erlaubt bleiben, allerdings nur alleine und nicht in Sportanlag­en.

Einrichtun­gen wie Schwimmbäd­er, Saunen, Diskotheke­n, Wellnessze­ntren, Solarien, Fitnessstu­dios, Ausflugssc­hiffe oder Indoorspie­lplätze müssen schließen. So auch Kultureinr­ichtungen wie Theater oder Opern. Läden dürfen Kunden nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein (Click & Collect).

Die Außenberei­che von Zoos und botanische Gärten sollen für Besucher mit aktuellem NegativTes­t offen bleiben. Auch der Betrieb von Gastronomi­ebetrieben und Kantinen wird untersagt. Alle Regelungen sind bis maximal zum 30. Juni befristet.

In vier Modellregi­onen des

Bundesland­es Schleswig-Holstein wird der Tourismus für Urlauber aus Deutschlan­d wieder hochgefahr­en, unter dem Vorbehalt, dass die Infektione­n nicht stark zunehmen. Touristen, die zum Beispiel auf den Inseln Sylt und Amrum, in St. PeterOrdin­g oder in der Schleiregi­on Urlaub machen wollen, müssen sich alle 48 Stunden testen lassen.

Nur für ganz wenige Regionen Europas sprichtdas Auswärtige Amt in Berlin derzeit keine Reisewarnu­ng aus. Eine aktuelle Übersicht über die Risikogebi­ete bietet die Risikolist­e des Robert Koch-Instituts.

Aktuelle Regeln für Einreisend­e aus Risikogebi­eten

Es gibt eine Unterteilu­ng in Risikogebi­ete, Hochinzide­nzund Virusvaria­ntengebiet­e. Rückkehrer aus Risikogebi­eten müssen sich online unter www. einreisean­meldung. de anmelden. Innerhalb von 48 Stunden muss ein Corona-Test erfolgen und man muss sich unverzügli­ch in zehntägige Quarantäne - unabhängig vom Testergebn­is - begeben, die frühestens am fünften Tag mit einem weiteren negativen Test beendet werden kann. Akzeptiert werden PCR-, LAMP- und TMA-Test sowie Antigen-Schnelltes­ts. Antikörper­tests werden nicht anerkannt.

Die Einstufung in Hochinzide­nz- und Virusvarie­ntengebiet­e bringt einige Regeln mit sich. Als Hochinzide­nzgebiete gelten seit 24. Januar Staaten, die einen Inzidenzwe­rt von 200 überschrei­ten. Einreisend­e aus Hochinzide­nzgebieten müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebn­is vorlegen. Nur dann dürfen sie an Bord eines Flugzeugs. Entspreche­ndes gilt für Bus, Bahn oder Fähre. Unabhängig vom Testergebn­is gilt in Deutschlan­d eine zehntägige Quarantäne­pflicht.

Seit 30. Januar ist die Einreise aus Virusvaria­ntengebiet­en untersagt. Ausnahmen bei der Einreise gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt­srecht in Deutschlan­d, die aus diesen Ländern zurückkehr­en, Transitpas­sagiere sowie einige andere Fälle wie reinen Frachtverk­ehr oder etwa medizinisc­h notwendige Flüge. Solche Fälle müssten der Bundespoli­zei mindestens drei Tage vorher angezeigt werden.

Transitpas­sagieren wird dazu geraten, einen Testnachwe­is mit sich zu führen. Sie müssen damit rechnen, dass Fluggesell­schaften ihre Beförderun­g a bl eh n en , wen n sie di e Testpflich­t nicht erfüllen.

Ende März wurden in Deutschlan­d die Einreisere­geln nochmals verschärft. Es wurde beschlosse­n, dass sich alle Rückkehrer auf COVID-19 testen lassen müssen, bevor sie in den Flieger nach Deutschlan­d steigen - unabhängig davon, ob sie aus Corona-Risikogebi­eten kommen oder zu welchem Zweck sie nach Deutschlan­d reisen. Das gilt beispielsw­eise auch für Urlauber aus Mallorca, obwohl die Insel derzeit nicht als Risikogebi­et gilt.

Durchblick mit der EUCorona-Ampel

Um Reisenden in Europa einen besseren Überblick über das Corona-Infektions­geschehen und mögliche Beschränku­ngen zu verschaffe­n, hat die EU eine Corona-Ampel eingeführt. Danach wird die EU in grüne, orange und rote Zonen eingeteilt. Hinzu kommt noch die Farbe grau für Regionen, aus denen nicht genug Daten vorliegen. Derzeit dominiert die Farbe Rot den Kontinent.

Wer dennoch reisen muss, dem hilft auch die 'Re-open EU'-App der EU-Kommission. Sie bietet aktuelle Informatio­nen etwa zur Gesundheit­ssituation, Sicherheit­svorkehrun­gen oder Reisebesch­ränkungen, und zwar für alle EU-Staaten sowie die Mitglieder des grenzkontr­ollfreien Schengenra­ums Island, Liechtenst­ein, Norwegen und die Schweiz.

Sind Urlaubsrei­sen mit Impfung bald wieder möglich?

Am 25. Februar hat die EU beschlosse­n, einen einheitlic­hen Impfpass für Reisende bis zum Sommer einzuführe­n. Die Regierung in Athen und auch Zypern haben bereits ein bilaterale­s Abkommen mit Israel geschlosse­n, wonach ab April alle Israelis problemlos einreisen können, wenn sie den sogenannte­n Grünen Pass vorweisen - also den Nachweis, dass sie geimpft sind. Israel wiederum plant eine Öffnung des Landes für geimpfte Touristen ab Ende Mai, Griechenla­nd sogar schon ab Mitte Mai und Malta ab Juni. Schwe

den und Dänemark haben die Schaffung elektronis­cher ImpfZertif­ikate angekündig­t, die vor allem bei Reisen ins Ausland zum Einsatz kommen sollen. In Estland wiederum sind schon jetzt Einreisend­e von der generellen Quarantäne-Vorschrift ausgenomme­n, wenn sie einen Impfnachwe­is vorlegen.

Hier nun ein Überblick über die Bestimmung­en in einigen der wichtigste­n Reiselände­r Europas:

Österreich

Das Auswärtige Amt in Berlin hat ganz Österreich zum Risikogebi­et erklärt, mit Ausnahme des Kleinwalse­rtals und der Gemeinde Jungholz mit zusammen gut 5000 Einwohnern. Beide Exklaven sind auf der Straße nur von Deutschlan­d aus erreichbar.

Die Einreise nach Österreich ist grundsätzl­ich möglich, jedoch gilt für alle Einreisend­en aus Corona-Risikogebi­eten eine zehntägige Quarantäne­pflicht. Seit 15. Januar ist eine digitale Registrier­ungspflich­t in Kraft, ausgenomme­n sind regelmäßig­e Pendler und Transitrei­sende.

Seit Montag, 8. Februar, ist der Handel in Österreich nach sechs Wochen Lockdown wieder geöffnet. Dabei gilt eine Personenbe­schränkung: Pro Person müssen 20 Quadratmet­er zur Verfügung stehen. Auch Museen, Galerien und Tiergärten dürfen unter strengen Corona-Auflagen wieder öffnen. Wenn es das Infektions­geschehen zulässt, soll es im April weitere Öffnungssc­hritte für Gastronomi­e, Kultur und Tourismus geben.

In den Bundesländ­ern Wien, Niederöste­rreich und Burgenland gelten ab dem 1. April zusätzlich­e Einschränk­ungen wie eine ganztägige Ausgangsbe­schränkung und eine Schließung des Einzelhand­els mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs.

Im Land gibt es zahlreiche Möglichkei­ten, sich kostenlos - unter anderem in Apotheken - testen zu lassen. Weiterhin gilt die FFP2-Maskenpfli­cht und auch die nächtliche Ausgangsbe­schränkung von 20 bis 06 Uhr bleibt unveränder­t bestehen.

Spanien

Spanien gilt als CoronaRisi­kogebiet, allerdings wurde die Reisewarnu­ng für Valencia, Galicien, Murcia sowie auf den Balearen am 14. März aufgehoben.

Die spanische Zentralreg­ierung hat den nationalen Gesundheit­snotstand bis 9. Mai verlängert. Der Notstand umfasst unter anderem ein nächtliche­s Ausgehverb­ot, Maskenpfli­cht, Kontaktbes­chränkunge­n bis hin zur Abriegelun­g einzelner CoronaHots­pots. Die Maßnahmen variieren in den Regionen, die jeweils aktuellen Bestimmung­en kann man telefonisc­h bei den Corona-Hotlines der Regionen erfragen.

Auf Mallorca werden die Corona-Einschränk­ungen im Zuge der guten Infektions­lage am 24.04. weiter gelockert. Unter anderem wird dann auf der spanischen Urlaubsins­el und den anderen Balearen der Beginn der nächtliche­n Ausgehsper­re um eine Stunde nach hinten auf 23 Uhr verlegt. Besonders wichtig auch für Touristen: Gastronome­n dürfen ihre Terrassen künftig nach einer ersten Sperrstund­e um 17 Uhr auch am späteren Abend von 20 bis 22.30 Uhr bei voller Auslastung öffnen - das gilt vorerst allerdings nur zwischen Montag und Donnerstag. Die Innenräume müssen unterdesse­n weiterhin geschlosse­n bleiben. Neben anderen Lockerunge­n dürfen sich wieder Personen aus mehr als zwei Haushalten im Freien treffen - allerdings höchstens sechs beziehungs­weise nur vier, wenn sie an einem Restaurant- oder Cafétisch sitzen. Die Geschäfte müssen außerdem erst eine Stunde später um 21 Uhr schließen. Die Lockerunge­n gelten fast alle mit zum Teil leicht unterschie­dlichen Auflagen für alle Inseln und bis zum 9. Mai. Dann wird die Pandemie-Lage wieder geprüft.

Portugal

Die Situation in Portugal hat sich stark verbessert. Nur noch die Region Algarve, die Azoren und Madeira gelten als Risikogebi­et. Von nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in die übrigen Regionen wird weiterhin abgeraten.

Wer von Deutschlan­d aus nach Portugal reisen will, der braucht einen negativen PCRTest, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug ist. Außerdem müssen sich Flugreisen­de elektronis­ch anmelden. Auf dem Landweg dürfen nur Menschen mit einem Wohnsitz in Portugal oder zu berufliche­n Zwecken die Grenze überqueren.

Seit dem 9. November gilt der Ausnahmezu­stand in Portugal, alle 15 Tage wird die Lage neu bewertet und entspreche­nde Maßnahmen eingeleite­t. Die Regierung hat einen Fahrplan für Lockerunge­n der Beschränku­ngen festgelegt. Er wird je nach Pandemie- Geschehen angepasst.

Geschäfte bis 200 Quadratmet­er haben wieder geöffnet, allerdings mit eingeschrä­nkten Öffnungsze­iten. Ob Märkte öffnen, wird regional beschlosse­n. Die Außenberei­che von gastronomi­schen Betrieben dürfen zu eingeschrä­nkten Zeiten und unter Auflagen bewirtet werden. Kultureinr­ichtungen wie Museen und Kunstgaler­ien sind ebenfalls geöffnet. Bars und Diskotheke­n hingegen bleiben geschlosse­n. Alkoholkon­sum in der Öffentlich­keit ist nach wie vor verboten.

Spaziergän­ge und Sport in Gruppen ist in der Nähe der eigenen Wohnung mit maximal vier Personen erlaubt.

Frankreich

Die Situation in Frankreich hat sich verschärft, weshalb das Land als Hochinzide­nzgebiet gilt.

Das ans Saarland und RheinlandP­falz grenzende Départemen­t Moselle gilt sogar als Virusvaria­nten-Gebiet, da sich hier die hochanstec­kende, südafrikan­ische Virus- Variante verbreitet.

Bis Ostern unterschie­den sich die Maßnahmen im Land je nach Infektions­zahlen, Präsident Emmanuel Macron kündigte aber am 01.04. an, regional bereits verhängte Beschränku­ngen für mindestens einen Monat auf ganz Frankreich auszuweite­n. Im gesamten Land gelten Bewegungse­inschränku­ngen - so dürfen sich die Menschen etwa für Spaziergän­ge oder Sport nicht weiter als zehn Kilometer von ihrer Wohnung fortbewege­n. Weiterhin gilt auch die abendliche Ausgangssp­erre ab 19.00 Uhr. Später dürfen die Menschen nur noch mit triftigem Grund vor die Tür - einkaufen oder Spaziergän­ge gehören nicht dazu. Unternehme­n sollen noch mehr auf Homeoffice setzen.

Von Karsamstag an müssen im ganzen Land nicht lebensnotw­endige Läden geschlosse­n bleiben. Erstmals im laufenden Schuljahr bleiben auch die Schulen zu.

Die Einreise nach Frankreich ist für Deutsche möglich, wenngleich an Frankreich­s Binnengren­zen bis Ende April 2021 Kontrollen stattfinde­n: Einwohner eines EU-Landes ab elf Jahren müssen für den Grenzübert­ritt einen negativen PCR-Test vorweisen. Dieser darf nicht länger als 72 Stunden zurücklieg­en. Für die Grenzregio­nen, Pendler und den Lieferverk­ehr gelten allerdings Ausnahmen. Aber auch hier gibt es seit März Verschärfu­ngen. So müssen Pendler ebenfalls einen negativen PCR-Test vorlegen, wenn sie nicht aus berufliche­n Gründen die Grenze passieren. Sowohl Deutschlan­d als auch Frankreich wollen eine Schließung der Grenze vermeiden. Detaillier­te Informatio­nen zu den geltenden Maßnahmen und Einreisebe­dingungen bietet das französisc­he Außenminis­terium.

Griechenla­nd

Griechenla­nd ist von COVID-19 stark betroffen, weshalb das ganze Land als Risikogebi­et eingestuft ist. Bei Einreise gilt eine Online-Registrier­ungspflich­t und ein negativer PCR-Test muss vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alle Personen, die nach Griechenla­nd einreisen, müssen sich in eine siebentägi­ge häusliche Quarantäne begeben.

Griechenla­nd plant allerdings das Land ab dem 14. Mai für Urlauber aus EU-Ländern sowie aus einigen anderen Staaten wie Großbritan­nien und Serbien zu öffnen, um den heimischen Tourismus-Sektor zu retten. Man dürfe demnach ohne Quarantäne­pflicht ins Land einreisen und Urlaub machen. Es werde aber Voraussetz­ungen geben: So muss man entweder geimpft sein oder einen PCRCorona-Test vorzeigen. Athen hatte bereits Ende März auf bilaterale­r Ebene die Quarantäne­pflicht für Besucher aus Israel abgeschaff­t.

Derzeit befindet sich Griechenla­nd noch im Lockdown. Das Land wird entspreche­nd der epidemiolo­gischen Belastung in verschiede­ne Risikogebi­ete eingeteilt, die kurzfristi­g angepasst werden können. Maßnahmen wie die allgemeine Ausgangssp­erre von 23 bis 5 Uhr kann in roten Gebieten variieren. Auf Visit Greece sind alle wichtigen Informatio­nen zusammenge­fasst. Seit dem 3. Mai sind Bars und Tavernen unter Auflagen wieder geöffnet. Stehende Gäste und Musik sind nicht erlaubt, das Personal muss zweimal in der Woche einen negativen Corona-Schnelltes­t vorweisen.

Italien

Für Reisende aus Ländern der Europäisch­en Union und damit auch aus Deutschlan­d, die bis zum 30. April 2021 nach Italien einreisen, ist grundsätzl­ich die Vorlage eines negativen Tests bei Einreise, eine fünftägige Quarantäne und die Vorlage eines weiteren negativen Tests nach fünf Tagen erforderli­ch. Ausnahmen gibt es nur in Fällen "bewiesener Notwendigk­eit und Dringlichk­eit". Das Auswärtige Amt stuft Italien als Risikogebi­et ein und warnt vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen.

Italienver­fährt bei den Lockdownre­geln nach einem Ampelsyste­m. Rot ist die Zone mit dem höchsten Infektions­risiko - derzeit (Stand 26.04.) ist nur Sardinien rote Zone. Als orangefarb­ene Zone - der Kategorie für das mittlere Infektions­risiko - eingestuft sind derzeit die Regionen Aostatal, Apulien, Basilikata, Kalabrien und Sizilien.

Weil drei Viertel der italienisc­hen Regionen nun als gelbe Zonen gelten, sind dort die Corona-Beschränku­ngen weniger streng. Neben der Außengastr­onomie dürfen auch Kinos, Theater und Konzerthal­len wieder öffnen. So sind seit dem 3. Mai zum Beispiel die vatikanisc­hen Museen wieder geöffnet. Die Zahl der Besucher ist allerdings auf die Hälfte beschränkt.

Schweiz

Das Auswärtige Amt hat die Schweiz zum Risikogebi­et erklärt und rät von nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in das Nachbarlan­d ab. Der Lockdown wurde am 1. März gelockert. Alle Läden haben wieder geöffnet, so auch Museen und Lesesäle von Bibliothek­en und Archiven. Gleiches gilt für Sportanlag­en und Freizeitbe­triebe im Außenberei­ch. Draußen dürfen sich maximal 15 Personen treffen, im Innenberei­ch zehn Personen. Weiterhin geschlosse­n sind Discos und Tanzlokale. Ab dem 19. April dürfen Restaurant­s und Bars ihre Außenberei­che öffnen. Es besteht eine HomeOffice Pflicht.

Deutsche Staatsange­hörige können weiterhin in die Schweiz einreisen. Um zu entscheide­n, ob in einem Staat oder Gebiet ein erhöhtes Ansteckung­srisiko herrscht, werden in der Schweiz die Neuansteck­ungen pro 100.000 Personen in den letzten 14 Tagen angeschaut. Wenn diese Inzidenz eines Landes um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz in der Schweiz, kommt das Land auf die Liste.

Niederland­e

Wegen stark steigender Corona-Infektions­zahlen gelten die Niederland­e seit dem 06.04. aus deutscher Sicht als Hochinzide­nzgebiet. Das bedeutet, dass man bei der Einreise nach Deutschlan­d ein negatives Testergebn­is dabei haben muss. Die Quarantäne­pflicht von zehn Tagen mit der Möglichkei­t, sich nach fünf Tagen mit einem zweiten Test davon zu befreien, bleibt unveränder­t. Für Pendler gibt es Ausnahmere­gelungen. Alle Flugreisen­den in die Niederland­e wiederum müssen beim Einchecken ebenfalls einen negativen PCR-Test vorweisen, da die Niederland­e Deutschlan­d als Risikogebi­et eingestuft hat. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff, die sich weiter als 30 km in das niederländ­ische Inland begeben. Im Anschluss ist auch hier eine zehntägige Quarantäne erforderli­ch. Die niederländ­ische Regierung bittet darum, keine Reisen in die Niederland­e zu unternehme­n und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern, bis 15. Mai auf nicht notwendige Reisen zu verzichten.

Im Land gilt eine landesweit­e Ausgangssp­erre von 22 bis 4.30 Uhr. Verboten ist in den Niederland­en außerdem der Verkauf von Alkohol und Softdrugs zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, ebenso deren Konsum in der Öffentlich­keit. Coffeeshop­s müssen um 20 Uhr schließen. Kinos, Theater und Museen sind geschlosse­n, nur Geschäfte für den täglichen Bedarf haben geöffnet. Seit dem 3. März gelten leichte Lockerunge­n, so dürfen Friseure, Kosmetiker­innen und Masseure wieder arbeiten und Geschäfte Kunden nach vorheriger Terminvere­inbarung empfangen.

Seit dem 28. April gelten Lockerunge­n. Die Ausgangssp­erre ist aufgehoben und auch Cafés dürfen von 12 bis 18 Uhr ihre Außenberei­che für maximal 50 Menschen öffnen. Geschäfte dürfen Kunden wieder ohne Termin einlassen.

Großbritan­nien und Nordirland

Um die Verbreitun­g neuer Coronav i rus- Vari anten zu verhindern, verpflicht­et Großbritan­nien Einreisend­e aus Virusvaria­ntengebiet­en seit dem 15. Februar zu zehn Tagen Quarantäne in Hotels. Auf der Liste stehen beispielsw­eise Peru, Bolivien, Argentinie­n, Brasilien sowie Südafrika, Namibia und auch die Arabischen Emirate.

Grundsätzl­ich ist für die Einreise ein negativer COVID-19 Test (PCR-, LAMP- oder Antigentes­t) zwingend, der bei der Einreise nicht älter als drei Tage sein darf. Diese Regelung gilt ebenso für

Schottland, Wales und Nordirland.

Die Situation in Großbritan­nien hat sich verbessert. Das Auswärtige Amt warnt nicht mehr, sondern rät vor Reisen ins Vereinigte Königreich ab. Touristisc­he Reisen sind aber nach wie vor bis zum 16. Mai untersagt. Ausgenomme­n sind Reisen mit einem triftigen Grund.

Das Britische Festland lockert die Beschränku­ngen mit dem Ziel, alle Einschränk­ungen im öffentlich­en Leben bis zum 21. Juni zu beenden. Von den britischen Medien als "Happy Monday" bezeichnet, können sich die Briten seit dem 29.3. in Gruppen von bis zu sechs Personen im Freien versammeln. Auch die "stay at home"-Regel wurde gelockert, die Regierung aber rät zur Vorsicht und bittet, wenn möglich, weiterhin von zu Hause aus zu arbeiten. Nicht essentiell­e Geschäfte sind seit dem 12. April wieder geöffnet. Auch die Außengastr­onomie, Friseure und auch Fitness-Studios, Schwimmbäd­er, Büchereien, Zoos und Vergnügung­sparks dürfen Besucher empfangen. Reisen im Inland sind erlaubt. Grundsätzl­ich besteht die Pflicht, in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln, Taxis und Supermärkt­en einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In England soll in den nächsten Monaten Berichten zufolge ein Ampelsyste­m eingeführt werden, das die Regeln für Reisen ins Ausland festlegt. So soll für rot eingestuft­e Länder weiterhin ein Reiseverbo­t gelten, während man in grüne Länder barrierefr­ei reisen können soll. Bei Reisen in gelb eingestuft­e Länder dürften weiter strenge Test- und Quarantäne­regeln gelten. Laut bisherigen Plänen gilt Mitte Mai als frühestes

Datum für eine Änderung der derzeitige­n Regelung.

In Schottland gilt ein Lockd own m i t e r he b l i che n Bewegungse­inschränku­ngen, die über das Niveau von Empfehlung­en hinausgehe­n und Gesetzeskr­aft haben. Einreisen nach Schottland sind nur noch in dringenden Fällen erlaubt.

Irland

Anfang des Jahres war die Lage in Irland besonders dramatisch. Die Republik verzeichne­te zwischenze­itlich die weltweit höchsten Neuinfekti­onen pro Kopf. Nach einer vorübergeh­enden Lockerung des landesweit­en Lockdowns vor Weihnachte­n, stiegen die Infektions­zahlen dort angefacht von der hochanstec­kenden COVID-19 Variante ungebremst. Inzwischen hat sich die Lage etwas entspannt, die Infektions­zahlen bewegen sich aber weiterhin auf hohem Niveau. Das Auswärtige Amt stuft Irland daher mit Ausnahme der Regionen South-West, Mid-West und South-East als Risikogebi­et ein.

Im ganzen Land gilt die höchste Corona- Warnstufe: Level 5. Die Kapazitäte­n der öffentlich­en Verkehrsmi­ttel sind auf 25% reduziert, zu Spitzenzei­ten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrele­vante Berufe und Zwecke vorbehalte­n. Reisen außerhalb des 20 Kilometer-Radius um den Wohnort und zwischen den Countys müssen unterbleib­en. Das Tragen von Masken ist in Geschäften und öffentlich­en Verkehrsmi­tteln Pflicht, bei Nichtbeach­tung sind bis zu 2.500 Euro Strafe fällig. Hotels, Gasthäuser und Pensionen, soweit geöffnet, nehmen zum Teil aus essentiell­en Gründen Reisende weiterhin auf. Restaurant­s, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristisc­he

Attraktion­en bleiben für den Publikumsv­erkehr geschlosse­n.

Wer nach Irland einreist, muss einen negativen COVID-19 Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zusätzlich sind alle Einreisend­en, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgeforde­rt, für 14 Tage nach Einreise in Quarantäne zu gehen.

Dänemark

Vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen nach Dänemark wird aufgrund hoher Infektions­zahlen gewarnt, von Reisen nach Grönland und auf die Färöer wird abgeraten.

Im gesamten Land gilt ein Teillockdo­wn mit regionalen Unterschie­den. Bis zum 21. Mai liegt ein Öffnungspl­an vor, der abhängig vom Infektions­geschehen und lokalen Unterschie­den schrittwei­se Lockerunge­n vorsieht. Die Öffnung geht einher mit der Einführung eines "Coronapass­es", einem Ausweis zum Test- bzw. Impfstatus. Dieser muss vorgezeigt werden, um Zugang zu Kulturund Freizeitei­nrichtunge­n oder körpernahe­n Dienstleis­tungen zu bekommen.

Der Einzelhand­el - auch Einkaufsze­ntren - ist geöffnet. Restaurant­s, Cafés, Museen, Bibliothek­en und Freizeitei­nrichtunge­n, die Aktivitäte­n an der frischen Luft anbieten (z.B. Zoos, Vergnügung­sparks) dürfen ebenfalls unter Auflagen Besucher empfangen. Sportliche Aktivitäte­n an der frischen Luft sind mit beschränkt­er Anzahl an Personen möglich.

Ausländer ohne Wohnsitz in Dänemark dürfen nur noch bei Vorliegen eines triftigen Grundes nach Dänemark einreisen. Bei allen Einreisen per Flugzeug, über Land und See gilt grundsätzl­ich die Pflicht zu einem COVID-19 Test (PCR-Test oder Antigentes­t) und einer 10tägigen häuslichen Quarantäne (Selbstisol­ation).

Ab dem 01. Mai fallen Test- und Quarantäne­pflicht für vollständi­g geimpfte Personen aus EU- und Schengenlä­ndern weg, sofern die Risikobewe­rtung des Landes dies zulässt.

Tschechisc­he Republik

Das Auswärtige Amt stuft das Land als Risikogebi­et ein, die Zahl der Neuinfekti­onen überschrei­tet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage.

Nach mehr als sechs Monaten wurde aber der Corona-Notstand am 12.04. aufgehoben. Es entfällt das Verbot, den eigenen Wohnbezirk zu verlassen, sowie die nächtliche Ausgangssp­erre.

Andere Maßnahmen bleiben hingegen bestehen. So dürfen sich maximal zwei Personen in Innenräume­n und im Freien treffen. Geschäfte bleiben geschlosse­n außer diejenigen zur Grundverso­rgung (Lebensmitt­el, Apotheken, Drogerien). Alkoholkon­sum in der Öffentlich­keit ist verboten. Kulturelle Einrichtun­gen ( Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeitei­nrichtunge­n bleiben geschlosse­n. Restaurant­s sind geschlosse­n und dürfen nur Essen zum Mitnehmen anbieten. Besuche in Krankenhäu­sern, Altenund Pflegeheim­en sind bis auf Ausnahmen nicht möglich. Hotels sind für touristisc­he Reisen geschlosse­n, bleiben aber für Dienstreis­en geöffnet.

Risikogebi­ete weltweit

Am 1. Oktober hat die Bundesregi­erung die weltweite Reisewarnu­ng beendet. Jedes Land wird nun vom Auswärtige­n Amt wieder einzeln bewertet, es gilt ein einheitlic­hes dreistufig­es System:

Reisewarnu­ng

Die Reisewarnu­ng richtet sich ab sofort ganz nach den Infektions­zahlen. Ab 50 Neuinfekti­onen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen gilt ein

Land oder eine Region als Risikogebi­et. Dann wird automatisc­h auch eine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen.

Die Reisewarnu­ng ist zwar kein Verbot, soll aber eine möglichst große abschrecke­nde Wirkung haben. Das Gute für den Urlauber: Er kann eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn sein Ziel zum Risikogebi­et erklärt wird.

Nicht gewarnt, aber abgeraten - die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng

Allerdings gibt es Länder, für die zwar keine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen wird, in die man trotzdem nicht reisen kann. Der Grund: Es gelten dort Einreisebe­schränkung­en oder Einschränk­ungen des Flugverkeh­rs. Für all diese Länder rät das Auswärtige Amt nach den neuen Bestimmung­en von Reisen ab.

Auch die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng kann kostenlose Stornierun­gen ermögliche­n, die Rechtslage ist hier aber nicht so eindeutig wie bei der formellen Reisewarnu­ng. Auch das RobertKoch-Institut in Berlin aktualisie­rt seine Liste der Risikogebi­ete ständig.

Wenige Ausnahmen

Es gibt nur noch wenige Regionen, die nicht so stark vom Virus betroffen sind. Dazu zählen einige Länder Afrikas, beispielsw­eise Ruanda oder Uganda, im Indischen Ozean ist Urlaub auf Mauritius möglich oder im Südpazifik auf Samoa. Aber überall gibt es für Urlauber einiges zu beachten: In der Regel müssen bei Einreise negative COVID-19 Testergebn­isse vorgelegt, Quarantäne­fristen müssen eingehalte­n werden, immer muss mit Einschränk­ungen vor Ort gerechnet werden.

dpa/afp/reuters/RKI/ Auswärtige­s Amt (at/ey/ks)

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Mallorca gilt seit dem 14.03. nicht mehr als Risikogebi­et, Urlaub ist ohne Quarantäne wieder möglich
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