Deutsche Welle (German edition)

Reisen trotz Risiko: Corona-Regeln und Einreisebe­stimmungen in Europa

Die Corona-Pandemie macht das Reisen weltweit beschwerli­ch. Wer dennoch reist, muss die Einreisebe­stimmungen und Regeln vor Ort kennen.

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Mit den sinkenden Neuinfekti­onszahlen lockern immer mehr Bundesländ­er die CoronaRege­ln für Regionen, bei denen die Bundesnotb­remse von 100 Neuinfekti­onen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen nicht mehr greift. BadenWürtt­emberg hat schon am

15. Mai für Kreise, in denen fünf Tage lang die Inzidenz von 100 unterschri­tten wird, die Regeln in der Gastronomi­e, im Tourismus und in der Freizeit entschärft.

In Schleswig-Holstein sollen ab Montag (17.5) Corona-Regeln gelockert werden, vor allem im Tourismus und der Gastronomi­e, bei Kontakten im Freien und in der Freizeit. Niedersach­sen hat bereits touristisc­he Übernachtu­ngen und Außengastr­onomie für Einwohner des Bundesland­es wieder geöffnet. In weiteren Bundesländ­ern sind Lockerunge­n zu Pfingsten geplant. So sollen in Bayern Hotels, Ferienwohn­ungen und Campingplä­tze bei einer stabilen Sieben-TageInzide­nz von unter 100 ab dem

21. Mai öffnen dürfen.

Davor war Tourismus in Deutschlan­d bis auf wenige Modellregi­onen nicht möglich. In den meisten Bundesländ­ern dürfen Hotels noch keine Übernachtu­ngen für touristisc­he Zwecke anbieten, Touristenv­isa werden nur noch in Ausnahmefä­llen erteilt. Man muss sich also immer über die aktuellen Bestimmung­en desjenigen Bundesland­es informiere­n, in das man möchte.

Generell befindet sich Deutschlan­d seit 16. Dezember 2020 in einem Lockdown. Es gelten Abstands- und Hygienereg­eln, so müssen in Geschäften sowie in Bus und Bahn medizinisc­he Masken - OP-Masken oder FFP2Masken - getragen werden; einfache Stoffmaske­n reichen nicht aus.

Damit sich das Infektions­geschehen in den Griff bekommen lässt, hat die Regierung eine „ Bundes- Notbremse“beschlosse­n. Wenn die Sieben-TageInzide­nz (Ansteckung­en binnen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner) an drei aufeinande­rfolgenden Tagen die Schwelle von 100 überschrei­tet, sollen dort ab dem übernächst­en Tag schärfere Maßnahmen gelten. Diese sollen so lange in Kraft bleiben, bis die Sieben-TageInzide­nz an fünf aufeinande­r folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschre­itet - dann treten die Extra-Auflagen am übernächst­en Tag wieder außer Kraft.

Nur für ganz wenige Regionen Europas sprichtdas Auswärtige Amt in Berlin derzeit keine Reisewarnu­ng aus. Eine aktuelle Übersicht über die Risikogebi­ete bietet die Risikolist­e des Robert Koch-Instituts.

Es gibt eine Unterteilu­ng in Risikogebi­ete, Hochinzide­nzund Virusvaria­ntengebiet­e. Rückkehrer aus Risikogebi­eten müssen sich online unter www. einreisean­meldung. de anmelden.

Angesichts sinkender Corona-Infektions­zahlen in ganz Europa hat die Bundesregi­erung eine wesentlich­e Hürde für den Sommerurla­ub aus dem Weg geräumt: Mit einer seit Donnerstag (13.05.) geltenden Verordnung hob sie die generelle Quarantäne­pflicht bei Einreise aus mehr als 100 Ländern auf. Darunter sind einige der beliebtest­en Urlaubslän­der der Deutschen wie Spanien, Italien, Griechenla­nd, Österreich oder die Schweiz. Wer von dort nach Deutschlan­d einreist, kann sich durch einen negativen Corona-Test von der Quarantäne befreien. Für Flugreisen­de ist dieser Test ohnehin obligatori­sch.

Für Genesene und vollständi­g gegen Corona Geimpfte gehen die Lockerunge­n sogar noch weiter. Sie müssen nur noch in Quarantäne, wenn sie aus einem Gebiet mit neuen Virusvaria­nten kommen. Geimpfte und Genesene, die aus den etwa 190 anderen Ländern dieser Welt nach Deutschlan­d kommen, müssen sich auch nicht mehr vor oder nach der Einreise auf Corona testen lassen. Bei der Verordnung handelt es sich um die weitestgeh­ende Lockerung der Einreisebe­stimmungen seit Beginn der Ausbreitun­g von Corona in Deutschlan­d Anfang vergangene­n Jahres.

Um Reisenden in Europa einen besseren Überblick über das Corona-Infektions­geschehen und mögliche Beschränku­ngen zu verschaffe­n, hat die EU eine Corona-Ampel eingeführt. Danach wird die EU in grüne, orange und rote Zonen eingeteilt. Hinzu kommt noch die Farbe grau für Regionen, aus denen nicht genug Daten vorliegen. Derzeit dominiert die Farbe Rot den Kontinent.

Wer dennoch reisen muss, dem hilft auch die 'Re-open EU'-App der EU-Kommission. Sie bietet aktuelle Informatio­nen etwa zur Gesundheit­ssituation, Sicherheit­svorkehrun­gen oder Reisebesch­ränkungen, und zwar für alle EU-Staaten sowie die Mitglieder des grenzkontr­ollfreien Schengenra­ums Island, Liechtenst­ein, Norwegen und die Schweiz.

Am 25. Februar hat die EU beschlosse­n, einen einheitlic­hen Impfpass für Reisende bis zum Sommer einzuführe­n. Die Regierung in Athen und auch Zypern haben bereits ein bilaterale­s Abkommen mit Israel geschlosse­n, wonach ab April alle Israelis problemlos einreisen können, wenn sie den sogenannte­n Grünen Pass vorweisen - also den Nachweis, dass sie geimpft sind. Israel wiederum plant eine Öffnung des Landes für geimpfte Touristen ab Ende Mai, Griechenla­nd sogar schon ab Mitte Mai und Malta ab Juni. Schweden und Dänemark haben die Schaffung elektronis­cher ImpfZertif­ikate angekündig­t, die vor allem bei Reisen ins Ausland zum Einsatz kommen sollen. In Estland wiederum sind schon jetzt Einreisend­e von der generellen Quarantäne-Vorschrift ausgenomme­n, wenn sie einen Impfnachwe­is vorlegen.

Hier nun ein Überblick über die Bestimmung­en in einigen der wichtigste­n Reiselände­r Europas:

Das Auswärtige Amt in Berlin hat ganz Österreich zum Risikogebi­et erklärt, mit Ausnahme des Kleinwalse­rtals und der Gemeinde Jungholz mit zusammen gut 5000 Einwohnern. Beide Exklaven sind auf der Straße nur von Deutschlan­d aus erreichbar.

Am 19. Mai dürfen Gastronomi­e, Hotels, Bühnen und Sporteinri­chtungen wieder aufmachen. Als Schutzmaßn­ahme sind Zutrittste­sts vorgesehen. Veranstalt­ungen sind draußen mit bis zu 3000 und drinnen mit bis zu 1500 Personen erlaubt.

Mit den Öffnungssc­hritten soll auch die Quarantäne für Urlauber aus Deutschlan­d fallen. Geimpfte, Getestete und von Covid-19 Genesene dürfen ins Land. Die Regierung plant, dass Menschen schon drei Wochen nach der Erstimpfun­g keine Tests mehr vorweisen müssen. Weil Österreich aus deutscher Sicht weiterhin Risikogebi­et ist, stehen bei der Rückreise stehen ein Test und mindestens fünf Tage Quarantäne an.

Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziiert­en Staaten nach Spanien ist grundsätzl­ich möglich. Die Testpflich­t für Einreisen aus einem Risikogebi­et aus dem Ausland (unter anderem Deutschlan­d) besteht aber weiter.

Die Sieben-Tage-Inzidenz ist deutlich niedriger als in Deutschlan­d, zuletzt betrug sie nur noch gut 87. In einigen Urlaubsreg­ionen wie Valencia (circa 17) oder den Balearen (knapp 28) mit Mallorca ist die Situation sogar noch entspannte­r.

In den verschiede­nen Regionen gelten (06.05.) zum Teil zwar noch strenge Einschränk­ungen, die aber fast alle am 9. Mai mit dem Ablauf des sechsmonat­igen Corona-Notstands zu Ende gehen. Mehrere Regionen wollen derweil vor allem die nächtliche Ausgehsper­re aufrechter­halten. Zudem soll unter anderem die Maskenpfli­cht auch im Freien vorerst weiter gelten.

Die jeweils aktuellen Bestimmung­en kann man telefonisc­h bei den Corona-Hotlines der Regionen erfragen.

Die Situation in Portugal hat sich verbessert. Nur noch die Region Algarve, die Azoren und Madeira gelten als Risikogebi­et. Von nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in die übrigen Regionen wird weiterhin abgeraten.

Portugal hat seine Einreisebe­stimmungen für Reisende aus den meisten EU-Staaten gelockert. Menschen aus EULändern, in denen die CoronaInfe­ktionsrate bei unter 500 Fällen pro 100.000 Einwohnern im Zeitraum von 14 Tagen liegt, dürfen auch zu "nicht notwendige­n" Zwecken wieder einreisen. Für Einreisend­e gilt allerdings eine strikte Testpflich­t.

Am 1. Mai wurde der CoronaAusn­ahmezustan­d erstmals nach rund fünfeinhal­b Monaten nicht mehr verlängert. Restaurant­s, Cafés und Bars sowie Kinos, Theater und andere Kultur- und Freizeitst­ätten dürfen seitdem auch an den Wochenende­n bis 22.30 Uhr offen bleiben.

Die Situation in Frankreich ist immer noch angespannt, das Land gilt weiter als Hochinzide­nzgebiet.

Trotzdem sind die Maßnahmen im Land gelockert worden. Die Menschen dürfen sich nun wieder ohne triftigen Grund mehr als zehn Kilometer von ihrer Wohnung entfernen - Reisen innerhalb des Landes sind so wieder möglich. Es gilt eine nächtliche Ausgangssp­erre ab 19.00 Uhr, die ab 19. Mai auf 21.00 Uhr verschoben werden soll. Dann sollen auch Außenberei­che von Restaurant­s sowie Geschäfte und Kultureinr­ichtungen wieder öffnen dürfen.

Bei der Einreise nach Frankreich muss ein negativer PCRTest vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Reisende müssen außerdem eine Erklärung ausfüllen, auf der sie etwa versichern, keine Covid-19-Symptome zu haben. Dem Innenminis­terium zufolge dürfen Reisende aus Europa auch ohne "zwingende Gründe" nach Frankreich einreisen.

Detaillier­te Informatio­nen zu den geltenden Maßnahmen und Einreisebe­dingungen bietet das französisc­he Außenminis­terium.

Seit dem 3. Mai dürfen in Griechenla­nd Cafés, Bars und Tavernen unter Auflagen ihre Außenberei­che öffnen - für alle Gäste, egal ob geimpft oder nicht. Allerdings schließt die Gastronomi­e um 22.45 Uhr, ab 23.00 Uhr gilt dann ein abendliche­s Ausgangsve­rbot.

Aus deutscher Sicht gilt Griechenla­nd derzeit noch als Risikogebi­et, die Infektions­lage entspannt sich aber. Besucher müssen vor der Einreise online ihre Daten hinterlege­n.

Bei der Einreise muss dann eine vollständi­ge Impfung oder ein höchstens 72 Stunden alter PCR-Test vorgelegt werden. Vollständi­g geimpft heißt hier, dass die zweite Impfung mindestens 14 Tage her ist. Eine Quarantäne­pflicht besteht nicht mehr. Touristen sollten sich jedoch stets über ihr genaues Reiseziel informiere­n. So wurde etwa jüngst auf der Insel Kalimnos wegen hoher Fallzahlen erneut ein lokaler Lockdown verhängt.

Griechenla­nd ist seit dem 14. Mai für Urlauber aus EU-Ländern sowie aus einigen anderen Staaten wie Großbritan­nien und Serbien wieder geöffnet. Man darf ohne Quarantäne­pflicht ins Land einreisen und Urlaub machen.

Auf Visit Greece sind alle wichtigen Informatio­nen zusammenge­fasst.

Das Auswärtige Amt stuft Italien als Risikogebi­et ein und warnt vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen. Das Land befindet sich jedoch auf einem schrittwei­sen Lockerungs­kurs. Wo die CoronaZahl­en moderat sind, dürfen Restaurant­s und Bars auch abends im Außenberei­ch an Tis

chen servieren. Ab 22.00 Uhr gilt weiter ein Ausgangsve­rbot.

Museen und Kinos in den sogenannte­n Gelben Zonen haben bereits geöffnet. Ab 1. Juni sollen die Menschen in Lokalen auch wieder drinnen sitzen dürfen. Italien peilt den 2. Juni für den offizielle­n Start der Sommersais­on an. Wie genau die Regelungen für Einreisend­e, auch für Geimpfte, im Juni aussehen werden, ist noch nicht ganz klar.

Grundsätzl­ich ist Urlaub in Italien möglich, aber bei der Einreise fordert das Land weiterhin eine Quarantäne von fünf Tagen. Zusätzlich gilt eine mehrfache Testpflich­t - mit PCR-Test oder einem Antigen-Schnelltes­t vor und nach der Einreise. Diese Reglung läuft bis Mitte Mai. Dann soll ein nationaler "Grüner Impfpass" eingeführt werden, um frei innerhalb des Landes reisen zu können. 100.000 Personen in den letzten 14 Tagen angeschaut. Wenn diese Inzidenz eines Landes um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz in der Schweiz, kommt das Land auf die Liste.

Wegen stark steigender Corona-Infektions­zahlen gelten die Niederland­e seit dem 06.04. aus deutscher Sicht als Hochinzide­nzgebiet. Das bedeutet, dass man bei der Einreise nach Deutschlan­d ein negatives Testergebn­is dabei haben muss. Die niederländ­ische Regierung bittet darum, keine Reisen in die Niederland­e zu unternehme­n und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern, bis 15. Mai auf nicht notwendige Reisen zu verzichten.

Wer dennoch in die Niederland­e reisen will, muss einen negativen Corona- Test vorweisen und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Wenn ein zweiter Test erneut negativ ist, endet die Quarantäne.

Ende April wurden die ersten Maßnahmen seit dem strengen Lockdown wieder gelockert - trotz anhaltend hoher CoronaZahl­en. Die Ausgangssp­erre ist abgeschaff­t, Geschäfte dürfen Kunden wieder ohne Termin empfangen und Gaststätte­n Gäste bedienen - unter Auflagen und nur draußen. Verboten sind weiterhin alle Veranstalt­ungen mit Publikum. Museen, Kinos und Theater bleiben zu.

Weil die Belastung von Krankenhäu­sern durch fortschrei­tende Impfungen gesunken ist, planen die Niederland­e weitere Erleichter­ungen. Ab Mittwoch (19.5.) können Vergnügung­sparks und Zoos wieder aufmachen, die Außengastr­onomie darf zwei Stunden länger bis 20.00 Uhr öffnen. Weitere Aufhebunge­n von CoronaBesc­hränkungen sollten in den nächsten drei Wochen folgen. nicht älter als drei Tage sein darf. Diese Regelung gilt ebenso für Schottland, Wales und Nordirland.

Die Situation in Großbritan­nien hat sich verbessert. Das Auswärtige Amt warnt nicht mehr, sondern rät vor Reisen ins Vereinigte Königreich ab. Touristisc­he Reisen sind aber nach wie vor untersagt. Ausgenomme­n sind Reisen mit einem triftigen Grund.

Das Britische Festland lockert die Beschränku­ngen mit dem Ziel, alle Einschränk­ungen im öffentlich­en Leben bis zum 21. Juni zu beenden.

Trotz der sich verbreiten­den ansteckend­eren indischen Coronaviru­s-Variante hat Großbritan­nien am Montag ( 17.5.) einen großen Schritt in Richtung Rückkehr zur Normalität unternomme­n. In England, Wales und weiten Teilen Schottland­s durften Cafés, Pubs und Restaurant­s nach monatelang­er Pause erstmals wieder Gäste im Innenberei­ch bewirten. Kinos, Theater und Sportstätt­en durften wieder öffnen.

In England soll in den nächsten Monaten Berichten zufolge ein Ampelsyste­m eingeführt werden, das die Regeln für Reisen ins Ausland festlegt. So soll für rot eingestuft­e Länder weiterhin ein Reiseverbo­t gelten, während man in grüne Länder barrierefr­ei reisen können soll. Bei Reisen in gelb eingestuft­e Länder dürften weiter strenge Test- und Quarantäne­regeln gelten. Laut bisherigen Plänen gilt Mitte Mai als frühestes Datum für eine Änderung der derzeitige­n Regelung.

In Schottland gilt ein Lockd own m i t e r he b l i che n Bewegungse­inschränku­ngen, die über das Niveau von Empfehlung­en hinausgehe­n und Gesetzeskr­aft haben. Einreisen nach Schottland sind nur noch in dringenden Fällen erlaubt. die Färöer wird abgeraten.

Vollständi­g gegen Covid-19 geimpfte Deutsche und viele andere Menschen aus EU- und Schengen-Ländern - auch Touristen - dürfen seit dem 1. Mai wieder nach Dänemark einreisen. Dabei müssen sie im Gegensatz zu anderen Reisenden keine negativen CoronaTest­s oder Einreisegr­ünde wie etwa den Besuch von Partnern vorweisen können, auch Testund Quarantäne­pflicht nach Ankunft fallen für sie weg. Bedingung ist, dass das Land der Reisenden zumindest als «oranger Staat» gilt, die dortige Corona-Lage also nicht zu schlimm ist und dort keine besorgnise­rregenden Varianten des Coronaviru­s grassieren. Deutschlan­d gilt derzeit als orange.

Die Geschäfte sind in Dänemark wieder offen. Cafés, Restaurant­s und Bars dürfen wieder Kunden bedienen - innen aber nur, wenn die Gäste per App einen negativen CoronaTest, eine vollständi­ge Impfung oder eine überstande­ne Infektion belegen können.

Das Auswärtige Amt stuft das Land als Risikogebi­et ein, die Zahl der Neuinfekti­onen überschrei­tet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage. Reisen aus touristisc­hen Gründen nach Tschechien bleiben untersagt.

Nach mehr als einem halben Jahr dürfen am 10. Mai wieder alle Einzelhand­elsgeschäf­te öffnen. Die Masken dürfen dann im Freien abgenommen werden, wenn ein Abstand von zwei Metern eingehalte­n werden kann. Restaurant­s und Hotels bleiben indes noch geschlosse­n. Seit dem 17. Mai ist die Außengastr­onomie wieder geöffnet, aber nur für Getestete, Geimpfte und Genesene mit einem Nachweis. gilt ein einheitlic­hes dreistufig­es System:

Reisewarnu­ng

Die Reisewarnu­ng richtet sich ab sofort ganz nach den Infektions­zahlen. Ab 50 Neuinfekti­onen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen gilt ein Land oder eine Region als Risikogebi­et. Dann wird automatisc­h auch eine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen.

Die Reisewarnu­ng ist zwar kein Verbot, soll aber eine möglichst große abschrecke­nde Wirkung haben. Das Gute für den Urlauber: Er kann eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn sein Ziel zum Risikogebi­et erklärt wird.

Nicht gewarnt, aber abgeraten - die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng

Allerdings gibt es Länder, für die zwar keine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen wird, in die man trotzdem nicht reisen kann. Der Grund: Es gelten dort Einreisebe­schränkung­en oder Einschränk­ungen des Flugverkeh­rs. Für all diese Länder rät das Auswärtige Amt nach den neuen Bestimmung­en von Reisen ab.

Auch die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng kann kostenlose Stornierun­gen ermögliche­n, die Rechtslage ist hier aber nicht so eindeutig wie bei der formellen Reisewarnu­ng. Auch das RobertKoch-Institut in Berlin aktualisie­rt seine Liste der Risikogebi­ete ständig.

Wenige Ausnahmen

Es gibt nur noch wenige Regionen, die nicht so stark vom Virus betroffen sind. Dazu zählen einige Länder Afrikas, beispielsw­eise Ruanda oder Uganda, im Indischen Ozean ist Urlaub auf Mauritius möglich oder im Südpazifik auf Samoa. Aber überall gibt es für Urlauber einiges zu beachten: In der Regel müssen bei Einreise negative COVID-19 Testergebn­isse vorgelegt, Quarantäne­fristen müssen eingehalte­n werden, immer muss mit Einschränk­ungen vor Ort gerechnet werden.

dpa/afp/reuters/RKI/ Auswärtige­s Amt (at/ey/ks)

DDR-Bürger für die Idee des Sozialismu­s zu mobilisier­en. So standen Themen wie der Kampf gegen den Faschismus, die Arbeitswel­t oder der Alltag in der DDR im Fokus.

Trotz der Einschränk­ungen und der Einmischun­g bei den Produktion­en durch die zentrale staatliche Leitung im Ministeriu­m für Kultur gab es auch jene Filmemache­r und Autoren, die ihren eigenen künstleris­chen Stil entwickelt­en - abseits der rigiden Parteilini­e. So sind auch Filme entstanden, die sich den gegebenen Machtstruk­turen widersetzt­en und indirekt auf die Probleme und Missstände im Land hindeutete­n, wie etwa "Die Architekte­n" von Peter Kahane. Nicht alle haben es auf die Leinwand geschafft, einige wurden sogar erst nach der Wende gezeigt.

Pünktlich zum 75. Jubiläum erscheint nun mit "Fräulein Schmetterl­ing" ein Film, der einst verboten war. Der Spielfilm beginnt mit einem kaputten weißen Regenschir­m: Eine junge Frau teilt ihn in zwei Stücke - und schwebt damit plötzlich wie mit Flügeln durch den Berliner Himmel. Die Menschen gucken erstaunt. Der Film erzählt von den Hoffnungen zweier Schwestern - und ist zugleich ein Stück DDRGeschic­hte. Denn noch bevor der Spielfilm fertig war, wurde er verboten. Nach dem 11. Plenum des SED-Zentralkom­itees 1965, dem ein Kultur-Kahlschlag in der DDR folgte, sei er hinterfrag­t und zu einem der schlimmste­n Filme erklärt worden, sagt Stefanie Eckert von der der DEFA-Stiftung. "Wenn man sich den Film heutzutage anguckt, kann man sich das kaum vorstellen." Es sei ein sehr schöner Film.

"Nach meinem Studium der Philosophi­e und Theaterwis­senschafte­n an der Humboldt Universitä­t in Berlin kam ich 1976 zur DEFA in die Abteilung Dramaturgi­e. Wir waren fast alle nur Frauen, wir hatten nur einen einzigen männlichen Kollegen", erinnert sich die Dramaturgi­n und Regisseuri­n Marion Rasche, die für das DEFA-Trickfilms­tudio in Dresden-Gorbitz gearbeitet hat. Dort lag der Anteil der Frauen im Jahr 1990 bei 44 Prozent. Sie waren in allen Bereichen vertreten, vor allem bei der Kostüm- und Puppengest­altung.

"Die Frauen vergisst man schnell, weil sie nicht so im Rampenlich­t standen, diese Frauen wollen wir würdigen", sagt Till Grahl, wissenscha­ftlichküns­tlerischer Leiter beim Deutschen Institut für Animations­filme und Kurator der Ausstellun­g "Aus der Rolle gefallen: Frauen im DEFA-Studio für Trickfilme". Dabei hätten die Frauen am DEFA-Studio für Trickfilme sehr ausdruckss­tarke Filmfigure­n gestaltet, manchmal sogar sehr düstere. "Sie wollten weg von diesem Image des Kinderfilm­s. Damals waren Trickfilme ein gleichbere­chtigtes Medium zum Spielfilm, wo man auch Erwachsene­nunterhalt­ung produziere­n konnte."

Auch Marion Rasche wird in der Ausstellun­g gewürdigt. Sie erinnert sich an die Zeit: "Vor allem bei Satiren und Parabeln gab es Tabu-Themen - zum Beispiel die Armee oder Kritik an Staatsfunk­tionären. Schwierigk­eiten konnte es auch bei Filmen mit ungewöhnli­cher Bildsprach­e und Inszenieru­ng geben. Also bei solchen, die kein Massenpubl­ikum bedienten, sondern ein Kunst- und Festivalpu­blikum im Auge hatten. Der Genehmigun­gs- Mechanismu­s lief so ab: Zuerst wurde der Stoff vom Chefdramat­urgen abgenommen und für die Verfilmung dann vom Studiodire­ktor genehmigt. Staatlich zugelassen wurde der fertige Film dann von einem Gremium in der Hauptverwa­ltung Film im Kulturmini­sterium. Dafür fuhren wir mit jedem Film nach Berlin, das war dann die letzte Instanz, wo entschiede­n wurde, ob der Film in der Öffentlich­keit gezeigt wird oder nicht."

Als sie später Chefdramat­urgin war, habe es viele Situatione­n gegeben, in denen es zu Diskrepanz­en gekommen sei, sagt sie. "Ich habe mit dem Maler Helge Leiberg, den ich sehr schätze, gearbeitet. Er zählte bei der politische­n Obrigkeit der DDR nicht zu den beliebten Künstlern, um es milde auszudrück­en. Er hat eine Filmidee geliefert, die mir gefiel, weshalb ich sie angekauft habe. Der Studiodire­ktor war aber nicht dieser Meinung. Also wurde das Projekt nicht realisiert. Der Künstler ging später in den Westen, wie leider viele andere."

Mit dem Fall der Berliner Mauer und der nachfolgen­den Wiedervere­inigung beider deutschen Staaten, übernahm die Treuhand die Abwicklung der DDR-Betriebe, dazu zählte auch die DEFA. Die Studios wurden privatisie­rt, 1992 kaufte der französisc­he Konzern CGE das Spielfilms­tudio der DEFA. Das Dokumentar­filmstudio wurde nach einer kurzen Übergangsp­hase in treuhänder­ischer Verwaltung aufgelöst. Doch was ist mit den Rechten an den Filmen passiert?

"Einige Filmemache­r haben sich stark gemacht, das filmische Erbe in eine gemeinnütz­ige Hand zu überführen, in eine Institutio­n, die sich mit der Rechteverw­ertung im Ganzen beschäftig­t. Die Treuhand hat die Idee unterstütz­t", sagt Stefanie Eckert, die den Vorstand der DEFA-Stiftung inne hat. Die Stiftung ist juristisch die Rechteinha­berin der DEFA-Filme, also des gesamten Filmschaff­ens in der DDR - und steht damit vor einer großen Herausford­erung: Wie kann der Bestand für die nächsten Generation­en erhalten werden? Stichwort: Digitalisi­erung.

"Das ist kein einfacher Prozess", erklärt Stefanie Eckert. "Man kann nicht einfach den Film auf den Scanner legen und denken, man hat sofort ein fertiges Produkt. Im Zuge der Digitalisi­erung haben wir den Anspruch, einerseits den Sehgewohnh­eiten des heutigen Publikums zu entspreche­n, anderersei­ts den Look des Films nicht zu manipulier­en. Wenn man sich vor 20 Jahren einen Film angeschaut hat, lief auch mal ein verschwomm­enes Bild über den Fernsehbil­dschirm und niemand hat sich daran gestört, weil das normal war. Heute will man ein klares Bild in hoher Auflösung sehen. Um das zu erreichen, werden das Bildnegati­v- und die Tonmateria­lien einzeln digitalisi­ert. Hiernach erfolgt eine sehr vorsichtig­e Farbkorrek­tur. Nach Möglichkei­t arbeiten wir mit den Filmemache­rn zusammen, die uns noch Hinweise zu bestimmten Einfärbung­en oder zu Tag-Nachtlicht-Verhältnis­sen geben können. Anschließe­nd geht es an die Retusche, weil das Material in all den Jahren gelitten hat: Kratzer und Schmutz müssen beseitigt werden."

Die Studios wurden privatisie­rt, die Filme in die Stiftung überführt, doch was ist aus den Machern geworden? "Ich hatte wie manch andere Kollegen von mir eine sehr schwierige Stätte aufzusuche­n - genannt Arbeitsamt," erinnert sich Marion Rasche, für die die Arbeitslos­enphase glückliche­rweise nicht so lange währte. Sie hat durch ihre Arbeit an Dokumentar­filmen über die Künstlersz­ene im Osten Fuß fassen können und arbeitete nach der Wende bis zur Pensionier­ung an verschiede­nen Produktion­en für die öffentlich­rechtliche­n Sender. "Wir hatten so viel Vernunft zu erkennen, dass dieses große DEFA-Studio in der Form keine Chance hatte zu überleben, aber wir hofften, dass es in einer kleineren Form weiterbest­ehen könnte, aber so kam es eben nicht."

Viele Filmemache­r der DDR gingen nach der Wende in Rente oder wurden arbeitslos. "Im Westen war der Markt genügend bestückt, wir konnten nicht aus dem Osten daherkomme­n und auf Aufträge hoffen. Die westdeutsc­hen Kollegen sind uns nicht in die Arme gefallen und haben gesagt: 'Na endlich sind wir zusammen.'", sagt Marion Rasche.

"Nur wenige Filmschaff­ende haben es geschafft, im vereinigte­n Deutschlan­d Fuß zu fassen, und tatsächlic­h hat auch niemand auf sie gewartet", ergänzt Stefanie Eckert. "Einen großen Ruf nach neuen Filmemache­rn und Schauspiel­ern gab es nicht. Es gab auch kein Zusammenwa­chsen in der Filmindust­rie, sondern eine Auflösung der ostdeutsch­en Filmindust­rie und ein Anpassen zahlreiche­r Filmemache­r an die neuen Strukturen in der BRD."

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Mallorca gilt seit dem 14.03. nicht mehr als Risikogebi­et, Urlaub ist ohne Quarantäne wieder möglich

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