Deutsche Welle (German edition)
Reisen trotz Risiko: Corona-Regeln und Einreisebestimmungen in Europa
Die Corona-Pandemie macht das Reisen weltweit beschwerlich. Wer dennoch reist, muss die Einreisebestimmungen und Regeln vor Ort kennen.
Mit den sinkenden Neuinfektionszahlen lockern immer mehr Bundesländer die CoronaRegeln für Regionen, bei denen die Bundesnotbremse von 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen nicht mehr greift. BadenWürttemberg hat schon am
15. Mai für Kreise, in denen fünf Tage lang die Inzidenz von 100 unterschritten wird, die Regeln in der Gastronomie, im Tourismus und in der Freizeit entschärft.
In Schleswig-Holstein sollen ab Montag (17.5) Corona-Regeln gelockert werden, vor allem im Tourismus und der Gastronomie, bei Kontakten im Freien und in der Freizeit. Niedersachsen hat bereits touristische Übernachtungen und Außengastronomie für Einwohner des Bundeslandes wieder geöffnet. In weiteren Bundesländern sind Lockerungen zu Pfingsten geplant. So sollen in Bayern Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze bei einer stabilen Sieben-TageInzidenz von unter 100 ab dem
21. Mai öffnen dürfen.
Davor war Tourismus in Deutschland bis auf wenige Modellregionen nicht möglich. In den meisten Bundesländern dürfen Hotels noch keine Übernachtungen für touristische Zwecke anbieten, Touristenvisa werden nur noch in Ausnahmefällen erteilt. Man muss sich also immer über die aktuellen Bestimmungen desjenigen Bundeslandes informieren, in das man möchte.
Generell befindet sich Deutschland seit 16. Dezember 2020 in einem Lockdown. Es gelten Abstands- und Hygieneregeln, so müssen in Geschäften sowie in Bus und Bahn medizinische Masken - OP-Masken oder FFP2Masken - getragen werden; einfache Stoffmasken reichen nicht aus.
Damit sich das Infektionsgeschehen in den Griff bekommen lässt, hat die Regierung eine „ Bundes- Notbremse“beschlossen. Wenn die Sieben-TageInzidenz (Ansteckungen binnen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner) an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Schwelle von 100 überschreitet, sollen dort ab dem übernächsten Tag schärfere Maßnahmen gelten. Diese sollen so lange in Kraft bleiben, bis die Sieben-TageInzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschreitet - dann treten die Extra-Auflagen am übernächsten Tag wieder außer Kraft.
Nur für ganz wenige Regionen Europas sprichtdas Auswärtige Amt in Berlin derzeit keine Reisewarnung aus. Eine aktuelle Übersicht über die Risikogebiete bietet die Risikoliste des Robert Koch-Instituts.
Es gibt eine Unterteilung in Risikogebiete, Hochinzidenzund Virusvariantengebiete. Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich online unter www. einreiseanmeldung. de anmelden.
Angesichts sinkender Corona-Infektionszahlen in ganz Europa hat die Bundesregierung eine wesentliche Hürde für den Sommerurlaub aus dem Weg geräumt: Mit einer seit Donnerstag (13.05.) geltenden Verordnung hob sie die generelle Quarantänepflicht bei Einreise aus mehr als 100 Ländern auf. Darunter sind einige der beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen wie Spanien, Italien, Griechenland, Österreich oder die Schweiz. Wer von dort nach Deutschland einreist, kann sich durch einen negativen Corona-Test von der Quarantäne befreien. Für Flugreisende ist dieser Test ohnehin obligatorisch.
Für Genesene und vollständig gegen Corona Geimpfte gehen die Lockerungen sogar noch weiter. Sie müssen nur noch in Quarantäne, wenn sie aus einem Gebiet mit neuen Virusvarianten kommen. Geimpfte und Genesene, die aus den etwa 190 anderen Ländern dieser Welt nach Deutschland kommen, müssen sich auch nicht mehr vor oder nach der Einreise auf Corona testen lassen. Bei der Verordnung handelt es sich um die weitestgehende Lockerung der Einreisebestimmungen seit Beginn der Ausbreitung von Corona in Deutschland Anfang vergangenen Jahres.
Um Reisenden in Europa einen besseren Überblick über das Corona-Infektionsgeschehen und mögliche Beschränkungen zu verschaffen, hat die EU eine Corona-Ampel eingeführt. Danach wird die EU in grüne, orange und rote Zonen eingeteilt. Hinzu kommt noch die Farbe grau für Regionen, aus denen nicht genug Daten vorliegen. Derzeit dominiert die Farbe Rot den Kontinent.
Wer dennoch reisen muss, dem hilft auch die 'Re-open EU'-App der EU-Kommission. Sie bietet aktuelle Informationen etwa zur Gesundheitssituation, Sicherheitsvorkehrungen oder Reisebeschränkungen, und zwar für alle EU-Staaten sowie die Mitglieder des grenzkontrollfreien Schengenraums Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Am 25. Februar hat die EU beschlossen, einen einheitlichen Impfpass für Reisende bis zum Sommer einzuführen. Die Regierung in Athen und auch Zypern haben bereits ein bilaterales Abkommen mit Israel geschlossen, wonach ab April alle Israelis problemlos einreisen können, wenn sie den sogenannten Grünen Pass vorweisen - also den Nachweis, dass sie geimpft sind. Israel wiederum plant eine Öffnung des Landes für geimpfte Touristen ab Ende Mai, Griechenland sogar schon ab Mitte Mai und Malta ab Juni. Schweden und Dänemark haben die Schaffung elektronischer ImpfZertifikate angekündigt, die vor allem bei Reisen ins Ausland zum Einsatz kommen sollen. In Estland wiederum sind schon jetzt Einreisende von der generellen Quarantäne-Vorschrift ausgenommen, wenn sie einen Impfnachweis vorlegen.
Hier nun ein Überblick über die Bestimmungen in einigen der wichtigsten Reiseländer Europas:
Das Auswärtige Amt in Berlin hat ganz Österreich zum Risikogebiet erklärt, mit Ausnahme des Kleinwalsertals und der Gemeinde Jungholz mit zusammen gut 5000 Einwohnern. Beide Exklaven sind auf der Straße nur von Deutschland aus erreichbar.
Am 19. Mai dürfen Gastronomie, Hotels, Bühnen und Sporteinrichtungen wieder aufmachen. Als Schutzmaßnahme sind Zutrittstests vorgesehen. Veranstaltungen sind draußen mit bis zu 3000 und drinnen mit bis zu 1500 Personen erlaubt.
Mit den Öffnungsschritten soll auch die Quarantäne für Urlauber aus Deutschland fallen. Geimpfte, Getestete und von Covid-19 Genesene dürfen ins Land. Die Regierung plant, dass Menschen schon drei Wochen nach der Erstimpfung keine Tests mehr vorweisen müssen. Weil Österreich aus deutscher Sicht weiterhin Risikogebiet ist, stehen bei der Rückreise stehen ein Test und mindestens fünf Tage Quarantäne an.
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Die Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland (unter anderem Deutschland) besteht aber weiter.
Die Sieben-Tage-Inzidenz ist deutlich niedriger als in Deutschland, zuletzt betrug sie nur noch gut 87. In einigen Urlaubsregionen wie Valencia (circa 17) oder den Balearen (knapp 28) mit Mallorca ist die Situation sogar noch entspannter.
In den verschiedenen Regionen gelten (06.05.) zum Teil zwar noch strenge Einschränkungen, die aber fast alle am 9. Mai mit dem Ablauf des sechsmonatigen Corona-Notstands zu Ende gehen. Mehrere Regionen wollen derweil vor allem die nächtliche Ausgehsperre aufrechterhalten. Zudem soll unter anderem die Maskenpflicht auch im Freien vorerst weiter gelten.
Die jeweils aktuellen Bestimmungen kann man telefonisch bei den Corona-Hotlines der Regionen erfragen.
Die Situation in Portugal hat sich verbessert. Nur noch die Region Algarve, die Azoren und Madeira gelten als Risikogebiet. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen wird weiterhin abgeraten.
Portugal hat seine Einreisebestimmungen für Reisende aus den meisten EU-Staaten gelockert. Menschen aus EULändern, in denen die CoronaInfektionsrate bei unter 500 Fällen pro 100.000 Einwohnern im Zeitraum von 14 Tagen liegt, dürfen auch zu "nicht notwendigen" Zwecken wieder einreisen. Für Einreisende gilt allerdings eine strikte Testpflicht.
Am 1. Mai wurde der CoronaAusnahmezustand erstmals nach rund fünfeinhalb Monaten nicht mehr verlängert. Restaurants, Cafés und Bars sowie Kinos, Theater und andere Kultur- und Freizeitstätten dürfen seitdem auch an den Wochenenden bis 22.30 Uhr offen bleiben.
Die Situation in Frankreich ist immer noch angespannt, das Land gilt weiter als Hochinzidenzgebiet.
Trotzdem sind die Maßnahmen im Land gelockert worden. Die Menschen dürfen sich nun wieder ohne triftigen Grund mehr als zehn Kilometer von ihrer Wohnung entfernen - Reisen innerhalb des Landes sind so wieder möglich. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre ab 19.00 Uhr, die ab 19. Mai auf 21.00 Uhr verschoben werden soll. Dann sollen auch Außenbereiche von Restaurants sowie Geschäfte und Kultureinrichtungen wieder öffnen dürfen.
Bei der Einreise nach Frankreich muss ein negativer PCRTest vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Reisende müssen außerdem eine Erklärung ausfüllen, auf der sie etwa versichern, keine Covid-19-Symptome zu haben. Dem Innenministerium zufolge dürfen Reisende aus Europa auch ohne "zwingende Gründe" nach Frankreich einreisen.
Detaillierte Informationen zu den geltenden Maßnahmen und Einreisebedingungen bietet das französische Außenministerium.
Seit dem 3. Mai dürfen in Griechenland Cafés, Bars und Tavernen unter Auflagen ihre Außenbereiche öffnen - für alle Gäste, egal ob geimpft oder nicht. Allerdings schließt die Gastronomie um 22.45 Uhr, ab 23.00 Uhr gilt dann ein abendliches Ausgangsverbot.
Aus deutscher Sicht gilt Griechenland derzeit noch als Risikogebiet, die Infektionslage entspannt sich aber. Besucher müssen vor der Einreise online ihre Daten hinterlegen.
Bei der Einreise muss dann eine vollständige Impfung oder ein höchstens 72 Stunden alter PCR-Test vorgelegt werden. Vollständig geimpft heißt hier, dass die zweite Impfung mindestens 14 Tage her ist. Eine Quarantänepflicht besteht nicht mehr. Touristen sollten sich jedoch stets über ihr genaues Reiseziel informieren. So wurde etwa jüngst auf der Insel Kalimnos wegen hoher Fallzahlen erneut ein lokaler Lockdown verhängt.
Griechenland ist seit dem 14. Mai für Urlauber aus EU-Ländern sowie aus einigen anderen Staaten wie Großbritannien und Serbien wieder geöffnet. Man darf ohne Quarantänepflicht ins Land einreisen und Urlaub machen.
Auf Visit Greece sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst.
Das Auswärtige Amt stuft Italien als Risikogebiet ein und warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen. Das Land befindet sich jedoch auf einem schrittweisen Lockerungskurs. Wo die CoronaZahlen moderat sind, dürfen Restaurants und Bars auch abends im Außenbereich an Tis
chen servieren. Ab 22.00 Uhr gilt weiter ein Ausgangsverbot.
Museen und Kinos in den sogenannten Gelben Zonen haben bereits geöffnet. Ab 1. Juni sollen die Menschen in Lokalen auch wieder drinnen sitzen dürfen. Italien peilt den 2. Juni für den offiziellen Start der Sommersaison an. Wie genau die Regelungen für Einreisende, auch für Geimpfte, im Juni aussehen werden, ist noch nicht ganz klar.
Grundsätzlich ist Urlaub in Italien möglich, aber bei der Einreise fordert das Land weiterhin eine Quarantäne von fünf Tagen. Zusätzlich gilt eine mehrfache Testpflicht - mit PCR-Test oder einem Antigen-Schnelltest vor und nach der Einreise. Diese Reglung läuft bis Mitte Mai. Dann soll ein nationaler "Grüner Impfpass" eingeführt werden, um frei innerhalb des Landes reisen zu können. 100.000 Personen in den letzten 14 Tagen angeschaut. Wenn diese Inzidenz eines Landes um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz in der Schweiz, kommt das Land auf die Liste.
Wegen stark steigender Corona-Infektionszahlen gelten die Niederlande seit dem 06.04. aus deutscher Sicht als Hochinzidenzgebiet. Das bedeutet, dass man bei der Einreise nach Deutschland ein negatives Testergebnis dabei haben muss. Die niederländische Regierung bittet darum, keine Reisen in die Niederlande zu unternehmen und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern, bis 15. Mai auf nicht notwendige Reisen zu verzichten.
Wer dennoch in die Niederlande reisen will, muss einen negativen Corona- Test vorweisen und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Wenn ein zweiter Test erneut negativ ist, endet die Quarantäne.
Ende April wurden die ersten Maßnahmen seit dem strengen Lockdown wieder gelockert - trotz anhaltend hoher CoronaZahlen. Die Ausgangssperre ist abgeschafft, Geschäfte dürfen Kunden wieder ohne Termin empfangen und Gaststätten Gäste bedienen - unter Auflagen und nur draußen. Verboten sind weiterhin alle Veranstaltungen mit Publikum. Museen, Kinos und Theater bleiben zu.
Weil die Belastung von Krankenhäusern durch fortschreitende Impfungen gesunken ist, planen die Niederlande weitere Erleichterungen. Ab Mittwoch (19.5.) können Vergnügungsparks und Zoos wieder aufmachen, die Außengastronomie darf zwei Stunden länger bis 20.00 Uhr öffnen. Weitere Aufhebungen von CoronaBeschränkungen sollten in den nächsten drei Wochen folgen. nicht älter als drei Tage sein darf. Diese Regelung gilt ebenso für Schottland, Wales und Nordirland.
Die Situation in Großbritannien hat sich verbessert. Das Auswärtige Amt warnt nicht mehr, sondern rät vor Reisen ins Vereinigte Königreich ab. Touristische Reisen sind aber nach wie vor untersagt. Ausgenommen sind Reisen mit einem triftigen Grund.
Das Britische Festland lockert die Beschränkungen mit dem Ziel, alle Einschränkungen im öffentlichen Leben bis zum 21. Juni zu beenden.
Trotz der sich verbreitenden ansteckenderen indischen Coronavirus-Variante hat Großbritannien am Montag ( 17.5.) einen großen Schritt in Richtung Rückkehr zur Normalität unternommen. In England, Wales und weiten Teilen Schottlands durften Cafés, Pubs und Restaurants nach monatelanger Pause erstmals wieder Gäste im Innenbereich bewirten. Kinos, Theater und Sportstätten durften wieder öffnen.
In England soll in den nächsten Monaten Berichten zufolge ein Ampelsystem eingeführt werden, das die Regeln für Reisen ins Ausland festlegt. So soll für rot eingestufte Länder weiterhin ein Reiseverbot gelten, während man in grüne Länder barrierefrei reisen können soll. Bei Reisen in gelb eingestufte Länder dürften weiter strenge Test- und Quarantäneregeln gelten. Laut bisherigen Plänen gilt Mitte Mai als frühestes Datum für eine Änderung der derzeitigen Regelung.
In Schottland gilt ein Lockd own m i t e r he b l i che n Bewegungseinschränkungen, die über das Niveau von Empfehlungen hinausgehen und Gesetzeskraft haben. Einreisen nach Schottland sind nur noch in dringenden Fällen erlaubt. die Färöer wird abgeraten.
Vollständig gegen Covid-19 geimpfte Deutsche und viele andere Menschen aus EU- und Schengen-Ländern - auch Touristen - dürfen seit dem 1. Mai wieder nach Dänemark einreisen. Dabei müssen sie im Gegensatz zu anderen Reisenden keine negativen CoronaTests oder Einreisegründe wie etwa den Besuch von Partnern vorweisen können, auch Testund Quarantänepflicht nach Ankunft fallen für sie weg. Bedingung ist, dass das Land der Reisenden zumindest als «oranger Staat» gilt, die dortige Corona-Lage also nicht zu schlimm ist und dort keine besorgniserregenden Varianten des Coronavirus grassieren. Deutschland gilt derzeit als orange.
Die Geschäfte sind in Dänemark wieder offen. Cafés, Restaurants und Bars dürfen wieder Kunden bedienen - innen aber nur, wenn die Gäste per App einen negativen CoronaTest, eine vollständige Impfung oder eine überstandene Infektion belegen können.
Das Auswärtige Amt stuft das Land als Risikogebiet ein, die Zahl der Neuinfektionen überschreitet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage. Reisen aus touristischen Gründen nach Tschechien bleiben untersagt.
Nach mehr als einem halben Jahr dürfen am 10. Mai wieder alle Einzelhandelsgeschäfte öffnen. Die Masken dürfen dann im Freien abgenommen werden, wenn ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden kann. Restaurants und Hotels bleiben indes noch geschlossen. Seit dem 17. Mai ist die Außengastronomie wieder geöffnet, aber nur für Getestete, Geimpfte und Genesene mit einem Nachweis. gilt ein einheitliches dreistufiges System:
Reisewarnung
Die Reisewarnung richtet sich ab sofort ganz nach den Infektionszahlen. Ab 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen gilt ein Land oder eine Region als Risikogebiet. Dann wird automatisch auch eine Reisewarnung ausgesprochen.
Die Reisewarnung ist zwar kein Verbot, soll aber eine möglichst große abschreckende Wirkung haben. Das Gute für den Urlauber: Er kann eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn sein Ziel zum Risikogebiet erklärt wird.
Nicht gewarnt, aber abgeraten - die abgeschwächte Reisewarnung
Allerdings gibt es Länder, für die zwar keine Reisewarnung ausgesprochen wird, in die man trotzdem nicht reisen kann. Der Grund: Es gelten dort Einreisebeschränkungen oder Einschränkungen des Flugverkehrs. Für all diese Länder rät das Auswärtige Amt nach den neuen Bestimmungen von Reisen ab.
Auch die abgeschwächte Reisewarnung kann kostenlose Stornierungen ermöglichen, die Rechtslage ist hier aber nicht so eindeutig wie bei der formellen Reisewarnung. Auch das RobertKoch-Institut in Berlin aktualisiert seine Liste der Risikogebiete ständig.
Wenige Ausnahmen
Es gibt nur noch wenige Regionen, die nicht so stark vom Virus betroffen sind. Dazu zählen einige Länder Afrikas, beispielsweise Ruanda oder Uganda, im Indischen Ozean ist Urlaub auf Mauritius möglich oder im Südpazifik auf Samoa. Aber überall gibt es für Urlauber einiges zu beachten: In der Regel müssen bei Einreise negative COVID-19 Testergebnisse vorgelegt, Quarantänefristen müssen eingehalten werden, immer muss mit Einschränkungen vor Ort gerechnet werden.
dpa/afp/reuters/RKI/ Auswärtiges Amt (at/ey/ks)
DDR-Bürger für die Idee des Sozialismus zu mobilisieren. So standen Themen wie der Kampf gegen den Faschismus, die Arbeitswelt oder der Alltag in der DDR im Fokus.
Trotz der Einschränkungen und der Einmischung bei den Produktionen durch die zentrale staatliche Leitung im Ministerium für Kultur gab es auch jene Filmemacher und Autoren, die ihren eigenen künstlerischen Stil entwickelten - abseits der rigiden Parteilinie. So sind auch Filme entstanden, die sich den gegebenen Machtstrukturen widersetzten und indirekt auf die Probleme und Missstände im Land hindeuteten, wie etwa "Die Architekten" von Peter Kahane. Nicht alle haben es auf die Leinwand geschafft, einige wurden sogar erst nach der Wende gezeigt.
Pünktlich zum 75. Jubiläum erscheint nun mit "Fräulein Schmetterling" ein Film, der einst verboten war. Der Spielfilm beginnt mit einem kaputten weißen Regenschirm: Eine junge Frau teilt ihn in zwei Stücke - und schwebt damit plötzlich wie mit Flügeln durch den Berliner Himmel. Die Menschen gucken erstaunt. Der Film erzählt von den Hoffnungen zweier Schwestern - und ist zugleich ein Stück DDRGeschichte. Denn noch bevor der Spielfilm fertig war, wurde er verboten. Nach dem 11. Plenum des SED-Zentralkomitees 1965, dem ein Kultur-Kahlschlag in der DDR folgte, sei er hinterfragt und zu einem der schlimmsten Filme erklärt worden, sagt Stefanie Eckert von der der DEFA-Stiftung. "Wenn man sich den Film heutzutage anguckt, kann man sich das kaum vorstellen." Es sei ein sehr schöner Film.
"Nach meinem Studium der Philosophie und Theaterwissenschaften an der Humboldt Universität in Berlin kam ich 1976 zur DEFA in die Abteilung Dramaturgie. Wir waren fast alle nur Frauen, wir hatten nur einen einzigen männlichen Kollegen", erinnert sich die Dramaturgin und Regisseurin Marion Rasche, die für das DEFA-Trickfilmstudio in Dresden-Gorbitz gearbeitet hat. Dort lag der Anteil der Frauen im Jahr 1990 bei 44 Prozent. Sie waren in allen Bereichen vertreten, vor allem bei der Kostüm- und Puppengestaltung.
"Die Frauen vergisst man schnell, weil sie nicht so im Rampenlicht standen, diese Frauen wollen wir würdigen", sagt Till Grahl, wissenschaftlichkünstlerischer Leiter beim Deutschen Institut für Animationsfilme und Kurator der Ausstellung "Aus der Rolle gefallen: Frauen im DEFA-Studio für Trickfilme". Dabei hätten die Frauen am DEFA-Studio für Trickfilme sehr ausdrucksstarke Filmfiguren gestaltet, manchmal sogar sehr düstere. "Sie wollten weg von diesem Image des Kinderfilms. Damals waren Trickfilme ein gleichberechtigtes Medium zum Spielfilm, wo man auch Erwachsenenunterhaltung produzieren konnte."
Auch Marion Rasche wird in der Ausstellung gewürdigt. Sie erinnert sich an die Zeit: "Vor allem bei Satiren und Parabeln gab es Tabu-Themen - zum Beispiel die Armee oder Kritik an Staatsfunktionären. Schwierigkeiten konnte es auch bei Filmen mit ungewöhnlicher Bildsprache und Inszenierung geben. Also bei solchen, die kein Massenpublikum bedienten, sondern ein Kunst- und Festivalpublikum im Auge hatten. Der Genehmigungs- Mechanismus lief so ab: Zuerst wurde der Stoff vom Chefdramaturgen abgenommen und für die Verfilmung dann vom Studiodirektor genehmigt. Staatlich zugelassen wurde der fertige Film dann von einem Gremium in der Hauptverwaltung Film im Kulturministerium. Dafür fuhren wir mit jedem Film nach Berlin, das war dann die letzte Instanz, wo entschieden wurde, ob der Film in der Öffentlichkeit gezeigt wird oder nicht."
Als sie später Chefdramaturgin war, habe es viele Situationen gegeben, in denen es zu Diskrepanzen gekommen sei, sagt sie. "Ich habe mit dem Maler Helge Leiberg, den ich sehr schätze, gearbeitet. Er zählte bei der politischen Obrigkeit der DDR nicht zu den beliebten Künstlern, um es milde auszudrücken. Er hat eine Filmidee geliefert, die mir gefiel, weshalb ich sie angekauft habe. Der Studiodirektor war aber nicht dieser Meinung. Also wurde das Projekt nicht realisiert. Der Künstler ging später in den Westen, wie leider viele andere."
Mit dem Fall der Berliner Mauer und der nachfolgenden Wiedervereinigung beider deutschen Staaten, übernahm die Treuhand die Abwicklung der DDR-Betriebe, dazu zählte auch die DEFA. Die Studios wurden privatisiert, 1992 kaufte der französische Konzern CGE das Spielfilmstudio der DEFA. Das Dokumentarfilmstudio wurde nach einer kurzen Übergangsphase in treuhänderischer Verwaltung aufgelöst. Doch was ist mit den Rechten an den Filmen passiert?
"Einige Filmemacher haben sich stark gemacht, das filmische Erbe in eine gemeinnützige Hand zu überführen, in eine Institution, die sich mit der Rechteverwertung im Ganzen beschäftigt. Die Treuhand hat die Idee unterstützt", sagt Stefanie Eckert, die den Vorstand der DEFA-Stiftung inne hat. Die Stiftung ist juristisch die Rechteinhaberin der DEFA-Filme, also des gesamten Filmschaffens in der DDR - und steht damit vor einer großen Herausforderung: Wie kann der Bestand für die nächsten Generationen erhalten werden? Stichwort: Digitalisierung.
"Das ist kein einfacher Prozess", erklärt Stefanie Eckert. "Man kann nicht einfach den Film auf den Scanner legen und denken, man hat sofort ein fertiges Produkt. Im Zuge der Digitalisierung haben wir den Anspruch, einerseits den Sehgewohnheiten des heutigen Publikums zu entsprechen, andererseits den Look des Films nicht zu manipulieren. Wenn man sich vor 20 Jahren einen Film angeschaut hat, lief auch mal ein verschwommenes Bild über den Fernsehbildschirm und niemand hat sich daran gestört, weil das normal war. Heute will man ein klares Bild in hoher Auflösung sehen. Um das zu erreichen, werden das Bildnegativ- und die Tonmaterialien einzeln digitalisiert. Hiernach erfolgt eine sehr vorsichtige Farbkorrektur. Nach Möglichkeit arbeiten wir mit den Filmemachern zusammen, die uns noch Hinweise zu bestimmten Einfärbungen oder zu Tag-Nachtlicht-Verhältnissen geben können. Anschließend geht es an die Retusche, weil das Material in all den Jahren gelitten hat: Kratzer und Schmutz müssen beseitigt werden."
Die Studios wurden privatisiert, die Filme in die Stiftung überführt, doch was ist aus den Machern geworden? "Ich hatte wie manch andere Kollegen von mir eine sehr schwierige Stätte aufzusuchen - genannt Arbeitsamt," erinnert sich Marion Rasche, für die die Arbeitslosenphase glücklicherweise nicht so lange währte. Sie hat durch ihre Arbeit an Dokumentarfilmen über die Künstlerszene im Osten Fuß fassen können und arbeitete nach der Wende bis zur Pensionierung an verschiedenen Produktionen für die öffentlichrechtlichen Sender. "Wir hatten so viel Vernunft zu erkennen, dass dieses große DEFA-Studio in der Form keine Chance hatte zu überleben, aber wir hofften, dass es in einer kleineren Form weiterbestehen könnte, aber so kam es eben nicht."
Viele Filmemacher der DDR gingen nach der Wende in Rente oder wurden arbeitslos. "Im Westen war der Markt genügend bestückt, wir konnten nicht aus dem Osten daherkommen und auf Aufträge hoffen. Die westdeutschen Kollegen sind uns nicht in die Arme gefallen und haben gesagt: 'Na endlich sind wir zusammen.'", sagt Marion Rasche.
"Nur wenige Filmschaffende haben es geschafft, im vereinigten Deutschland Fuß zu fassen, und tatsächlich hat auch niemand auf sie gewartet", ergänzt Stefanie Eckert. "Einen großen Ruf nach neuen Filmemachern und Schauspielern gab es nicht. Es gab auch kein Zusammenwachsen in der Filmindustrie, sondern eine Auflösung der ostdeutschen Filmindustrie und ein Anpassen zahlreicher Filmemacher an die neuen Strukturen in der BRD."