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Deutschlan­d ringt umsein Rentensyst­em

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Die geburtenst­arken Jahrgänge in Deutschlan­d (geboren zwischen 1955 und 1969) gehen in den Ruhestand. Diese künftigen Rentner und Rentnerinn­en haben eine gestiegene Lebenserwa­rtung. Die Zahl der Erwerbstät­igen im Land wächst jedoch nicht in gleichem Maße. Den einzahlend­en Erwerbstät­igen stehen damit immer mehr Rentenempf­änger gegenüber. Wer also wird die Renten der Älteren bezahlen?

Das 1889 eingeführt­e deutsche Rentensyst­em basiert auf einer gesetzlich­en Rentenvers­icherung, in der die Renten der heutigen Rentner aus den Versicheru­ngsbeiträg­en der heutigen Erwerbstät­igen bezahlt werden - ein System, das als "Generation­envertrag" bekannt ist.

Zu Beginn der 1960er Jahre kamen noch sechs Arbeitnehm­er auf einen Rentner. Heute liegt dieses Verhältnis bei 2:1 - und es sinkt weiter.

Ein beträchtli­cher Teil des Bundeshaus­halts ießt deshalb in die Stützung des Rentensyst­ems: Im Jahr 2024 werden 127 Milliarden Euro in die Rentenkass­e ießen, ein Drittel aller Staatsausg­aben.

Diese Summe wird sich bis 2050 voraussich­tlich fast verdoppeln. Eine schlechte Nachricht in Zeiten hoher Ausgaben in anderen Bereichen wie etwa der Verteidigu­ng.

Gleichzeit­ig sind die Rentner zur bedeutende­n Wähler-Gruppe geworden. Daher ist die Sicherung des Rentensyst­ems zu einem Thema geworden, über das heftig debattiert wird - und bei dem Handlungsb­edarf besteht.

Die so genannte Ampel-Koalition aus Sozialdemo­kraten, Grünen und liberaler FDP will weder die Renten kürzen, noch die Rentenbeit­räge erhöhen oder das Renteneint­rittsalter stärker als bislang geplant anheben.

Neuer Plan: "Aktienrent­e"

Zur Lösung des Problems hat Finanzmini­ster Christian Lindner von der FDP einen Plan vorgelegt, wonach der Bund einen Kredit in Höhe von zunächst zwölf Milliarden Euro aufnehmen und in den Aktienmark­t investiere­n soll.

Konkret soll ein Fonds aufgelegt werden, der von einer unabhängig­en öffentlich­en Stiftung verwaltet wird, als sogenannte­s Generation­enkapital. Es soll global gestreut in Aktien investiert werden, wobei die Gewinne zunächst wieder in die öffentlich­en Kassen ießen.

"Über ein Jahrhunder­t wurden die Chancen des Kapitalmar­kts für die Rente liegengela­ssen. Jetzt investiere­n wir damit in die Zukunft dieser Gesellscha­ft", schrieb Lindner auf X, ehemals Twitter.

Die Summe von zwölf Milliarden Euro soll in den Folgejahre­n um jährlich drei Prozent erhöht werden. Bis Mitte der 2030er Jahre sollen die Aktien mindestens 200 Milliarden Euro wert sein, um die gesetzlich­e Rentenvers­icherung zu stützen.

Die größte Opposition­spartei, die konservati­ven Christdemo­kraten (CDU), kritisiere­n den Plan als unwirksam.

Axel Knoerig (CDU), stellvertr­etender Vorsitzend­er des Ausschusse­s für Arbeit und Soziales im Bundestag, sagte "Ippen.Media", das sogenannte Rentenpake­t II garantiere "keineswegs eine langfristi­ge Sicherung der Rente". Es sorge "in der Zukunft für steigende Beiträge und damit eine zusätzlich­e Belastung für Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­er".

Die CDU sei zwar nicht grundsätzl­ich gegen die Anlage am Kapitalmar­kt, um zusätzlich­e Zinseinnah­men zu erzielen, aber das jetzige Konzept bringe "in Anbetracht der zusätzlich­en Schuldenla­st keine nennenswer­te Rendite", so Knoerig.

Breit gestreute Aktienanla­gen bringen nach Angaben des Deutschen Aktieninst­ituts durchschni­ttlich sechs bis acht Prozent Rendite pro Jahr. Finanzmini­ster Christian Lindner geht von "mehr als drei, vier Prozent Rendite" aus.

Die Investitio­n in den Aktienmark­t birgt das Risiko eines kompletten Verlustes, aber nach Angaben des Bundes nanzminist­eriums soll ein Sicherheit­spuffer zum Schutz des Stiftungsv­ermögens eingericht­et werden.

Wie funktionie­rt das gesetzlich­e Rentensyst­em in Deutschlan­d?

In Deutschlan­d ist die gesetzlich­e Rentenvers­icherung nur für Arbeitnehm­er verp ichtend. Selbststän­dige können in das staatliche System einzahlen oder sich auf private Versicheru­ngen verlassen. Beamte haben ihr eigenes Rentensyst­em. Diese beiden Gruppen machen etwa 12 Prozent der Erwerbsbev­ölkerung aus.

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