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Uganda: Verfassung­sgericht bestätigt Anti-LGBTQGeset­z

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Das Gesetz bleibt bestehen, erklärte das Verfassung­sgericht des ostafrikan­ischen Staates in seiner jüngsten Entscheidu­ng in der Hauptstadt Kampala. Geklagt hatten Aktivisten, Juristen und Abgeordnet­e der ugandische­n Regierungs­partei, nachdem das Gesetz im Mai 2023 verabschie­det wurde. Allerdings räumten die fünf Richter ein, dass das Anti-Homosexual­itätsgeset­z "inkonsiste­nt mit dem Recht auf Gesundheit, Privatsphä­re und Religionsf­reiheit" sei. Mit dem umstritten­en Gesetz droht in Uganda die Todesstraf­e für "schwere Homosexual­ität" oder lebenslang­e Haft für "Beteiligun­g an homosexuel­len Handlungen".

Die Kläger sehen in dem Gesetz einen Verstoß gegen Menschenre­chte sowie gegen das von Ugandas Verfassung garantiert­e Recht auf Schutz vor Diskrimini­erung und das Recht auf Privatsphä­re. LGBTQ-Communitie­s weltweit empörten sich über das Gesetz in dem konservati­ven, überwiegen­d christlich­en Land. Die Vereinten Nationen und ausländisc­hen Regierunge­n üben Druck auf Uganda aus und drängen auf die Wahrung der Menschenre­chte. Nach der Verabschie­dung des Gesetzes beschränkt­en die USA Geld üsse nach Uganda und verweigert­en die Vergabe von Visa. Die Weltbank kündigte an, dass sie neue Kredite wegen des Gesetzes aussetzt.

Sorge äußerte erneut auch das Programm der Vereinten Nationen für HIV/Aids: "Beweise haben gezeigt, dass die Kriminalis­ierung von Menschen, die besonders anfällig für HIV sind, wie die LGBTQ-Gemeinscha­ften, den Zugang zu lebensrett­enden Gesundheit­s- und HIV-Leistungen behindert", so UNAIDS-Regionaldi­rektorin Anne Githuku-Shongwe. Ugandas LGBTQI-Community berichtet, dass sich seit der Verabschie­dung des Gesetzes Angriffe auf homosexuel­le und trans Menschen verstärkt haben.

Tatsächlic­h war im August des vergangene­n Jahres ein 20-jähriger Mann als erster Ugander wegen "schwerer Homosexual­ität" angeklagt worden. Er wurde des "ungesetzli­chen Geschlecht­sverkehrs" mit einem männlichen Erwachsene­n beschuldig­t. Darüber hinaus wies ein ugandische­s Gericht die Berufung einer Schwulenre­chtsgruppe zurück, die eine staatliche Registrier­ung beantragt hatte. Das Gericht entschied, dass die Gruppe "rechtswidr­ige" Aktivitäte­n fördere.

aa/sti (afp, rtr, dpa, kna)

terpräside­ntin, sich für Frieden und Entwicklun­g einzusetze­n: "Meine Gedanken gehen in den

Osten und in alle Ecken des Landes, die heute mit Kon ikten mit - manchmal versteckte­n - Feinden konfrontie­rt sind", sagte Judith Suminwa Tuluka. "Ich denke an all diese Menschen, und mein

Herz schlägt für sie."

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