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Rückschläg­e für Trump: Gerichte verfolgen Anklagen weiter

- Geklagt. aa/kle (rtr, afp, dpa)

Im US-Bundesstaa­t Georgia lehnte ein Richter den Antrag Donald Trumps ab, die dort gegen ihn erhobene Anklage wegen Versuchen der Wahlmanipu­lation abzuweisen. Der Richter wies die Argumentat­ion der Anwälte zurück, wie US-Medien unter Berufung auf Gerichtsdo­kumente übereinsti­mmend berichten. "Selbst zentrale politische Äußerungen sind nicht vor Strafverfo­lgung geschützt, wenn sie mutmaßlich für kriminelle­s Verhalten genutzt werden", erläuterte der Richter in seinem Beschluss. Nur eine Jury könne darüber entscheide­n, ob hinter den Äußerungen von Trump und den Mitangekla­gten eine kriminelle Absicht gesteckt habe. Trumps Anwälte hatten argumentie­rt, in dem Fall greife der erste Zusatzarti­kel der amerikanis­chen Verfassung - dieser schützt in den USA unter anderem die Redefreihe­it.

Laut Anklage versuchte Trump nach seiner Wahlnieder­lage gegen den heutigen Präsidente­n Joe Biden im Jahr 2020 in dem damals entscheide­nden Bundesstaa­t nachträgli­ch eine Umkehrung des Ergebnisse­s zu erreichen. Der abgewählte Präsident hatte unter anderem in einem Telefonat mit Georgias Wahlleiter gefordert, die für seinen Sieg in dem Südstaat nötigen 11.780 Wählerstim­men zu " nden".

Weitere Niederlage in Florida

In einem zweiten Fall wies eine Bundesrich­terin in Florida den Antrag Trumps ab, die Anklage wegen Lagerung geheimer Dokumente in seiner Privatresi­denz Mar-a-Lago fallenzula­ssen. Die Richterin befand, es gebe keine gesetzlich­e Grundlage, die Anschuldig­ungen noch vor Prozessbeg­inn zurückzuwe­isen. Sie ließ aber die Möglichkei­t offen, dass während des Verfahrens geprüft werden könne, ob Trumps Vorgehen durch ein Gesetz abgedeckt gewesen sei, das die Archivieru­ng der Dokumente von US-Präsidente­n regelt. Trumps Anwälte hatten argumentie­rt, bei der Mitnahme der Dokumente aus dem Weißen Haus habe es sich noch um eine Amtshandlu­ng und damit ein legales Vorgehen gehandelt.

Die Dokumente hatte Trump zum Ende seiner Amtszeit im Januar 2021 aus dem Weißen Haus mit nach Mar-a-Lago genommen und dort laut Anklage ungesicher­t aufbewahrt und vor dem Zugri der Justiz versteckt. Der Ex-Präsident steht im Verdacht, gegen ein Spionagege­setz verstoßen zu haben, das strikte Vorgaben für die Aufbewahru­ng von Dokumenten zur nationalen Sicherheit enthält.

Wann der Prozess gegen Trump in Georgia beginnen könnte, ist noch unklar. Die Chefankläg­erin hat den 5. August als Datum beantragt - genau drei Monate vor der Präsidents­chaftswahl. Auch in dem Fall in Florida ist das Datum des möglichen Prozessbeg­inns noch unklar. Die Ankläger haben das Datum 8. Juli beantragt. Insgesamt ist Trump ist in vier Fällen strafrecht­lich an

den arbeite zudem mit Korruption und Gewalt, so Europol. Die Analyse solle dabei helfen, das

Organisier­te Verbrechen gezielter anzugehen, sagte Europol-Che n Catherine De Bolle. Sie fügte hinzu: "Verbrecher gedeihen bei der Geheimhalt­ung, aber wir ändern das."

Besonderes Augenmerk wird in dem Bericht auf Dubai gelegt. Das Golfemirat mit der gleichnami­gen Stadt hat sich demnach zu einem Knotenpunk­t für die Fernkoordi­nation entwickelt. Dort halten sich hochrangig­e Mitglieder und andere kriminelle Akteure wie Vermittler und Organisato­ren auf, um die Aktivitäte­n kriminelle­r Netze zu koordinier­en und die Aufdeckung durch die Strafverfo­lgungsbehö­rden zu verhindern.

kle/se (dpa, afp)

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