DER CLOUD-KOSTENZUSCHUSS
Der Verkauf frei werdender Microsoft-lizenzen finanziert den Umstieg auf Office 365. Silver Microsoft Partner VENDOSOFT erklärt, wie Unternehmen bis zu 60 % der Kosten sparen können. Das Prozedere stellt sich für veräußernde Unternehmen denkbar einfach dar.
In nahezu jedem größeren Unternehmen schlummern brach liegende Software Assets. Sie entstehen, wenn Geschäftsbereiche outgesourced oder Abteilungen verkleinert werden. Sie entstehen neuerdings in immer größerem Stil – überall dort, wo der Software-bezug auf Cloud-modelle umgestellt wird. In den meisten Unternehmen fehlt jedoch das Bewusstsein, dass die obsolet werdenden On-premise-lizenzen hohe Vermögenswerte darstellen.
DEN WERT GEBRAUCHTER SOFTWARE KENNEN
Deshalb hat sich die VENDOSOFT Gmbh auf die Fahnen geschrieben, Firmen auf ihrem Weg in die Cloud zu beraten. Denn was die meisten It-häuser in diesem Zusammenhang unerwähnt lassen: Es gibt einen Zweitmarkt für ausgediente Software. Dort werden Adobe, Office, Visio oder Project, Microsoft Server und deren Zugriffslizenzen zu lukrativen Preisen gehandelt. Verkauft ein Unternehmen seine Altbestände an den Gebrauchtsoftware-händler, kann es – je nach Version und Supportlaufzeit – 40 bis 60 Prozent der im ersten Jahr anfallenden Cloud-kosten refinanzieren.
„Nach einem Beratungsgespräch über unseren Cloudkostenzuschuss stellen viele It-leiter fest, dass der Wechsel Software im Wert von etlichen zehntausend Euros freisetzt“, berichtet Björn Orth, Geschäftsführer der VENDOSOFT Gmbh. Diese Bestände kauft der
Reseller auf und führt sie dem Gebrauchtsoftware-markt zu.
KEIN RISIKO BEIM SOFTWAREVERKAUF
Das Prozedere stellt sich für ein veräußerndes Unternehmen denkbar einfach dar, denn als Erstbesitzer liegt der Aufwand lediglich in der Deinstallation der Lizenzen auf den eigenen
Rechnern und der Übergabe der Original-datenträger an VENDOSOFT.
Wichtig zu wissen ist, dass der Verkauf gebrauchter Software herstellerkonform und rechtssicher ist. Dafür sorgten in den Jahren 2012 und 2013 auch mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs sowie des Bundesgerichtshofs. Microsoft oder Adobe müssen über die Wiederverwertung durch Dritte nicht informiert werden.
Als Silver Microsoft Partner berät VENDOSOFT kompetent über die Rechteübertragung der Altlizenzen. Dasselbe gilt für Adobe-software, für die VENDOSOFT Certified Reseller ist. Nach eingehender Prüfung – unter anderem durch unabhängige Wirtschaftsprüfer – erfolgt eine Verifizierung. Damit sind eine rechtmäßige Übertragung der Lizenzrechte und die Korrektheit der Lieferkette garantiert und der Verkäufer erhält den vereinbarten Betrag ausgezahlt.