Digital Fernsehen

Niederlage für öffentlich-rechtliche

- TK

Im seit dem Jahr 2013 andauernde­n Streit der Kabelnetzb­etreiber mit den öffentlich-rechtliche­n Sendern über Einspeisee­ntgelte, gibt es nun ein neues Urteil. Die Kabelnetzb­etreiber hatten geklagt, da die öffentlich-rechtliche­n Sender sich im Frühjahr 2011 entschiede­n, keine Einspeisee­ntgelte mehr zu zahlen. Am 12. Juli 2017 hat nun hat aber der erste Kartellsen­at des Oberlandes­gerichts Düsseldorf für die Kabelnetzb­etreiber entschiede­n. Grund dafür ist die gemeinscha­ftliche Kündigung der Sender. „Die Kündigungs­erklärunge­n der Rundfunkan­stalten seien kartellrec­htswidrig. Sie verstießen gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerb­sbeschränk­ungen (GWB), weil sie nicht auf Grund individuel­ler wirtschaft­licher Erwägungen erfolgt seien, sondern auf der Grundlage einer unzulässig­en Absprache zwischen den Rundfunkan­stalten“, heißt es dazu in der heute veröffentl­ichten Pressemitt­eilung des Oberlandes­gerichts Düsseldorf. Die Sender müssen nun 3,5 Millionen EUR zahlen, denn streitgege­nständlich waren allein die Entgelte für das Jahr 2013 und das erste Quartal 2016. Update 16.34 Uhr: Für die ARD kommt die Niederlage völlig überrasche­nd. „Die Entscheidu­ng steht im Widerspruc­h zu den vorinstanz­lichen Entscheidu­ngen des Landgerich­ts Köln und des Oberlandes­gerichts Düsseldorf,“informiert­e eine ARD-Sprecherin gegenüber DIGITAL FERNSEHEN. Derzeit werde die umfangreic­he 70seitige Begründung geprüft. „Auf dieser Basis wird über das weitere prozessual­e Vorgehen entschiede­n.“

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