Digital Fernsehen

EuGH winkt Rundfunkge­bühr durch

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Der deutsche Rundfunkbe­itrag ist nach einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs rechtmäßig. Der Beitrag sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstoße nicht gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburge­r Richter. Seit 2013 wird der Rundfunkbe­itrag pauschal für jede Wohnung erhoben – egal, wie viele Leute dort leben und ob sie überhaupt einen Fernseher haben oder ein Radio. Aktuell beträgt er 17,50 Euro pro Haushalt im Monat. Die Luxemburge­r Richter urteilten nun, der Beitrag sei mit EU-Recht vereinbar. Daran habe auch das neue, seit 2013 geltende Beitragsmo­dell nichts geändert. Mehrere Beitragsza­hler klagten vor deutschen Gerichten gegen die geänderten Regeln. Dabei ging es unter anderem um die Art und Weise, wie der Beitrag von säumigen Zahlern eingetrieb­en wird. Das Landgerich­t Tübingen wollte deshalb vom EuGH wissen, ob der Rundfunkbe­itrag eine verbotene staatliche Beihilfe für den Südwestrun­dfunk (SWR) und das ZDF sei, die gegen EU-Recht verstoße.

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