Digital Fernsehen

Sachsen vertagt UKW-Abschaltun­g

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Der sächsische Landtag hat eine Änderung des Privatrund­funkgesetz­es beschlosse­n. Dabei wurde eine Verlängeru­ng der UKW-Kabelverbr­eitung bis maximal zum 31. Dezember 2025 unter bestimmten Bedingunge­n erlaubt. An dem gesetzlich­en Abschaltte­rmin für die analoge Verbreitun­g Rundfunkpr­ogrammen zum 31. Dezember 2018 wird festgehalt­en. Unter Beachtung der wirtschaft­lichen Lage von kleinen Kabelanbie­tern sowie der sächsische­n Topographi­e wird jedoch Ausnahmege­nehmigung vom 1. Januar an angeboten. „Klein“bedeutet in Falle des neuen Gesetzes, dass weniger als 1000 Anschlusss­tellen vorhanden sein müssen.

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