Sachsen vertagt UKW-Abschaltung
Der sächsische Landtag hat eine Änderung des Privatrundfunkgesetzes beschlossen. Dabei wurde eine Verlängerung der UKW-Kabelverbreitung bis maximal zum 31. Dezember 2025 unter bestimmten Bedingungen erlaubt. An dem gesetzlichen Abschalttermin für die analoge Verbreitung Rundfunkprogrammen zum 31. Dezember 2018 wird festgehalten. Unter Beachtung der wirtschaftlichen Lage von kleinen Kabelanbietern sowie der sächsischen Topographie wird jedoch Ausnahmegenehmigung vom 1. Januar an angeboten. „Klein“bedeutet in Falle des neuen Gesetzes, dass weniger als 1000 Anschlussstellen vorhanden sein müssen.