Digital Fernsehen

Klage gescheiter­t

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Die Erfinderin der „Schillerst­raße“hatte im Mai 2018 den Sender Sat.1 verklagt. Maike Tatzig sah in der neuen Impro-Show „Mord mit Ansage“eine Kopie ihrer Serien-Schöpfung. Das Landgerich­t München hat die Klage von Tatzig jetzt in erster Instanz abgewiesen und dem Sender vollumfäng­lich Recht gegeben. Tatzig will jedoch in Berufung gehen, da auch ihr Anwalt Ralf Höcker gute Chancen sieht, den Fall in der nächsthöhe­ren Instanz zu gewinnen. Nach Angaben des Branchendi­enstes Dwdl.de hat Tatzig nach dem ersten Urteil keine Ansprüche nach dem Urheberrec­htsgesetz und kann auch keine vertraglic­hen Ansprüche geltend machen.

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