Klage gescheitert
Die Erfinderin der „Schillerstraße“hatte im Mai 2018 den Sender Sat.1 verklagt. Maike Tatzig sah in der neuen Impro-Show „Mord mit Ansage“eine Kopie ihrer Serien-Schöpfung. Das Landgericht München hat die Klage von Tatzig jetzt in erster Instanz abgewiesen und dem Sender vollumfänglich Recht gegeben. Tatzig will jedoch in Berufung gehen, da auch ihr Anwalt Ralf Höcker gute Chancen sieht, den Fall in der nächsthöheren Instanz zu gewinnen. Nach Angaben des Branchendienstes Dwdl.de hat Tatzig nach dem ersten Urteil keine Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz und kann auch keine vertraglichen Ansprüche geltend machen.