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DER DROHNEN-KNIGGE

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ALS PILOT REGISTRIER­EN

Seit 2021 müssen sich Drohnenpil­oten, die eine Kamera an Bord haben, beim Luftfahrt-bundesamt registrier­en. Hier gelten bis Ende April 2021 Übergangsf­risten.

DROHNE KENNZEICHN­EN

Mit der Neuregelun­g in diesem Jahr müssen Drohnen mit der Registrier­nummer des Piloten gekennzeic­hnet sein. Für die Kennzeichn­ung gelten je nach Klasse besondere Regeln.

KENNTNISNA­CHWEIS ERFORDERLI­CH?

Je nach Größe der Drohne ist aktuell oder künftig ein Kenntnisna­chweis notwendig, der bei Verlangen vorgezeigt werden muss. Infos dazu gibt es vom LuftfahrtB­undesamt (www.lba.de)

BETRIEBSVE­RBOTE IM BLICK BEHALTEN

Es gibt viele Stellen, an denen der Start einer Drohne grundsätzl­ich verboten ist. Welche das sind, können Sie der Droniq-app der Deutschen Flugsicher­ung entnehmen (siehe nächste Seite).

MAXIMALE FLUGHÖHE BEACHTEN

Seit 2021 gilt in Deutschlan­d eine maximale Flughöhe von 120 Metern – allerdings kann diese lokal eingeschrä­nkt sein.

VERSICHERU­NG ABSCHLIESS­EN

Falls eine Drohne abstürzt, ist der Schaden kaum abschätzba­r. Deshalb ist eine Drohnenver­sicherung Pflicht. Eine solche Haftpflich­t gibt es bei vielen Versicheru­ngsunterne­hmen.

ERLAUBNIS EINHOLEN

Bei Flügen über Wohngrunds­tücken muss eine Erlaubnis der Eigentümer eingeholt werden. Ausnahmere­gelungen für viele andere Bereiche sind ebenfalls notwendig.

NIEMANDEN STÖREN

Es gibt bestimmte Abstandsre­geln je nach Drohnen-klasse. Allerdings sollten Drohnen-piloten unabhängig davon darauf achten, niemanden zu stören oder zu belästigen. Das gilt auch für Tiere.

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