DER DROHNEN-KNIGGE
ALS PILOT REGISTRIEREN
Seit 2021 müssen sich Drohnenpiloten, die eine Kamera an Bord haben, beim Luftfahrt-bundesamt registrieren. Hier gelten bis Ende April 2021 Übergangsfristen.
DROHNE KENNZEICHNEN
Mit der Neuregelung in diesem Jahr müssen Drohnen mit der Registriernummer des Piloten gekennzeichnet sein. Für die Kennzeichnung gelten je nach Klasse besondere Regeln.
KENNTNISNACHWEIS ERFORDERLICH?
Je nach Größe der Drohne ist aktuell oder künftig ein Kenntnisnachweis notwendig, der bei Verlangen vorgezeigt werden muss. Infos dazu gibt es vom LuftfahrtBundesamt (www.lba.de)
BETRIEBSVERBOTE IM BLICK BEHALTEN
Es gibt viele Stellen, an denen der Start einer Drohne grundsätzlich verboten ist. Welche das sind, können Sie der Droniq-app der Deutschen Flugsicherung entnehmen (siehe nächste Seite).
MAXIMALE FLUGHÖHE BEACHTEN
Seit 2021 gilt in Deutschland eine maximale Flughöhe von 120 Metern – allerdings kann diese lokal eingeschränkt sein.
VERSICHERUNG ABSCHLIESSEN
Falls eine Drohne abstürzt, ist der Schaden kaum abschätzbar. Deshalb ist eine Drohnenversicherung Pflicht. Eine solche Haftpflicht gibt es bei vielen Versicherungsunternehmen.
ERLAUBNIS EINHOLEN
Bei Flügen über Wohngrundstücken muss eine Erlaubnis der Eigentümer eingeholt werden. Ausnahmeregelungen für viele andere Bereiche sind ebenfalls notwendig.
NIEMANDEN STÖREN
Es gibt bestimmte Abstandsregeln je nach Drohnen-klasse. Allerdings sollten Drohnen-piloten unabhängig davon darauf achten, niemanden zu stören oder zu belästigen. Das gilt auch für Tiere.