DER DROHNEN-KNIGGE: DIESE 9 REGELN SOLLTEN SIE BEACHTEN
BEIM LBA REGISTRIEREN
Seit 2021 müssen sich Drohnen, die eine Kamera an Bord haben, beim Luftfahrt-bundesamt registriert werden. Bis Ende April 2021 galten Übergangsfristen. Nun ist eine Registrierung Pflicht.
DROHNE KENNZEICHNEN
Mit der Neuregelung in diesem Jahr müssen Drohnen mit der Registriernummer der Nutzer gekennzeichnet sein. Für die Kennzeichnung gelten je nach Klasse besondere Regeln.
KOMPETENZNACHWEIS ERFORDERLICH?
Je nach Drohnengröße ist aktuell oder künftig ein Kompetenznachweis notwendig, der bei Verlangen vorgezeigt werden muss. Infos dazu gibt es im Internet vom Luftfahrt-bundesamt (www.lba.de).
BETRIEBSVERBOTE
IM BLICK BEHALTEN
Es gibt viele Stellen, an denen der Start einer Drohne grundsätzlich verboten ist. Welche das sind, können Sie der Droniq-app der Deutschen Flugsicherung entnehmen (kostenfrei, für Android und IOS).
MAXIMALE FLUGHÖHE BEACHTEN Seit 2021 gilt in Deutschland eine maximale Flughöhe von 120 Metern. Diese kann lokal allerdings nochmals erweitert eingeschränkt sein.
VERSICHERUNG ABSCHLIESSEN Falls eine Drohne abstürzt, ist der Schaden kaum abschätzbar. Deshalb ist eine Drohnenversicherung Pflicht. Eine solche Haftpflicht gibt es bei vielen Versicherungsunternehmen (für mehr Informationen siehe Kasten auf S. 53).
ERLAUBNIS EINHOLEN
Bei Flügen über Wohngrundstücken muss eine Erlaubnis der Eigentümer eingeholt werden. Ausnahmeregelungen für viele andere Bereiche sind ebenfalls notwendig.
NIEMANDEN STÖREN
Es gibt bestimmte Abstandsregeln je nach Drohnen-klasse. Man sollte beim Drohnenflug aber unabhängig davon darauf achten, niemanden zu stören oder zu belästigen. Das gilt auch für Tiere.
FLUGTAUGLICHKEIT PRÜFEN
Bevor es losgeht, sollten Sie die Drohne auf ihren technischen Zustand überprüfen. Sitzen die Rotoren und alle Teile wie vorgesehen? Arbeiten alle Sensoren? Ist die Kamera einwandfrei? Haben Sie eine leere Speicherkarte eingesetzt?