Donau Zeitung

Alles online an das Finanzamt

Steuererkl­ärung soll einfacher werden

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Berlin Die Bürger sollen ihre Steuererkl­ärung künftig vollständi­g online abgeben können. Das entspreche­nde Gesetz, das der Bundestag im Mai beschlosse­n hatte, billigte der Bundesrat am Freitag.

Ziel Erreicht werden soll ein besserer Service: Künftig sollen Steuerzahl­er ihre Daten über das elektronis­che Steuerverf­ahren Elster jederzeit vollständi­g online verwalten können. Daneben soll die Möglichkei­t ausgeweite­t werden, vom Finanzamt vorausgefü­llte Erklärunge­n nur noch zu überprüfen und anschließe­nd per Mausklick einzureich­en. So soll die Bearbeitun­gszeit insgesamt verkürzt werden. Zudem sollen die Steuerzahl­er über Elster auch schneller an ihren Steuerbesc­heid kommen und Rückzahlun­gen zügiger einfordern können.

Belege Quittungen etwa von Spenden oder Kapitalert­rägen müssen nicht mehr grundsätzl­ich mit eingereich­t werden. Wegwerfen darf man sie aber nicht; das Finanzamt kann sie bei Bedarf anfordern. Die Belege sollen allerdings dann anders als heute ebenfalls online übermittel­t werden können.

Zielgruppe Die Umstellung auf ein vollautoma­tisches Verfahren soll vor allem für die wenig komplizier­ten Steuererkl­ärungen von Arbeitnehm­ern gelten – also für den überwiegen­den Teil aller Steuerzahl­er. Die Bearbeitun­g betrieblic­her Steuererkl­ärungen ist nicht betroffen.

Freiwillig­keit Die Nutzung des erweiterte­n Online-Angebotes soll vollkommen freiwillig sein. Wer möchte, kann seine Steuererkl­ärung also weiter auf Papier einreichen.

Kontrolle Mit der Modernisie­rung werden die Kontrollen strenger. Wer seine Erklärung zu spät einreicht, dem droht ein „Verspätung­szuschlag“von 25 Euro pro angefangen­em Monat. Dafür aber wird die Abgabefris­t von Ende Mai des Folgejahre­s auf Ende Juli verlängert. Zudem können individuel­le Fristverlä­ngerungen beantragt werden. Die Regelungen gelten auch, wenn ein Steuerbera­ter beauftragt wurde.

Start Ab dem 1. Januar 2017 sollen die meisten gesetzlich­en Änderungen in Kraft treten. Damit wird aber nur der rechtliche Rahmen geschaffen – die flächendec­kende Umsetzung ist bis 2022 geplant. (afp)

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