Bayern gegen Kinderehe
Justizminister will Gesetz rasch ändern
München Bayern unternimmt einen Vorstoß gegen Kinderehen von Flüchtlingen. In einem Brief an Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) macht Bayerns Ressortchef Winfried Bausback (CSU) einen ausformulierten Vorschlag, wie das Gesetz geändert werden sollte, um Ehen von unter 16-Jährigen künftig auszuschließen. Zudem schlug er die Einrichtung einer Arbeitsgruppe vor, der mindestens der Bund, Bayern und Nordrhein-Westfalen angehören sollten. „14- und 15-jährige Mädchen gehören in die Schule und nicht vor den Traualtar“, heißt es im Brief.
Hintergrund der Initiative ist, dass die deutschen Behörden in den vergangenen Monaten mehrere hundert Kinderehen unter Flüchtlingen registriert haben. Dies beschäftigt inzwischen Politik und Justiz. Bausback plädiert dafür, dass sich die Ehemündigkeit allein nach deutschem Recht richten solle. Dies müsse zeitnah geregelt werden. „Es ist unsere Aufgabe als Justizminister, unseren Gerichten, die zunehmend mit der Problematik konfrontiert werden, klare und handhabbare Regelungen zur Verfügung zu stellen.“
In Deutschland ist in der Regel die Volljährigkeit beider Partner Voraussetzung für eine Eheschließung. Nur in Ausnahmefällen und wenn ein Familiengericht zustimmt, reicht ein Mindestalter von 16 Jahren aus – wobei der künftige Ehegatte auf jeden Fall volljährig sei muss. Auch der Bundesgerichtshof muss sich mit dem Thema befassen – nach einer Beschwerde der Stadt Aschaffenburg. Das Oberlandsgericht Bamberg hatte kürzlich die Ehe einer 15-jährigen Syrerin mit ihrem Cousin für wirksam erklärt. (dpa)