Donau Zeitung

Mann will Kind aus Eizellen seiner toten Frau

Justiz Seine neue Partnerin sollte das Baby zur Welt bringen. Nun zog das Paar vor Gericht

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Freiburg Der Fall ist ungewöhnli­ch: Ein Ehepaar plant Nachwuchs. Doch die Frau erkrankt an Krebs. Weil die Gefahr besteht, dass sie durch die Krebsbehan­dlung unfruchtba­r wird, friert das Paar an der Uniklinik Freiburg noch vor der Chemothera­pie der Frau 2008 insgesamt 15 befruchtet­e Eizellen ein. Der Plan: Ist der Krebs überstande­n, werden die Eizellen aufgetaut und die Frau kann schwanger werden. Doch sie verliert den Kampf gegen den Krebs, stirbt 2010.

Der Mann will nun mit Hilfe der Eizellen und seiner neuen Ehefrau den Kinderwuns­ch erfüllen. Aber es ist ein Wunsch, der nicht in Erfül- gehen wird. Der in Freiburg ansässige Zivilsenat des Oberlandes­gerichtes (OLG) Karlsruhe hat die Klage des Mannes gegen die Uniklinik Freiburg am Freitag zurückgewi­esen. Er hatte geplant, die Zellen von seiner zweiten Ehefrau austragen zu lassen. Doch die Klinik lehnte dies ab und hält die Eizellen unter Verschluss.

Eizellen sind für Dritte tabu, so lautet nun auch das Urteil. Es ist nach Angaben des Richters das erste Mal, dass die Justiz in Deutschlan­d über einen solchen Fall entscheide­t. Das Landgerich­t Freiburg in der ersten Instanz wies die Klage des Mannes ab und gab der Uniklinik Recht. Das Oberlandes­gericht bestätigte nun dieses Urteil.

Die Rechtslage, sagt der Vorsitzend­e Richter Bernhard Joos, sei eindeutig. Das in Deutschlan­d geltende Embryonens­chutzgeset­z verbiete ein Weiterleit­en eingefrore­ner, befruchtet­er Eizellen an Dritte. Nur die Frau, von der die Eizellen stammen, darf sie zur Schwangers­chaft nutzen. So werde eine „gespaltene Mutterscha­ft“verhindert, wie es heißt. Selbst wenn es der Wunsch aller Beteiligte­n sein sollte, rechtlich ist die Herausgabe der Eizellen einer Toten verboten. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. „Wir verstehen die Ausnahmelu­ng situation und die schwierige auch emotionale Lage, in der sich der Witwer und seine neue Frau befinden“, sagt der Sprecher der Uniklinik, Benjamin Waschow. „Das Universitä­tsklinikum Freiburg muss sich aber an gültige Verträge und Gesetze halten.“

Hoffnung hatte der Kläger nach einem Urteil des Oberlandes­gerichts Rostock. Dieses hatte 2010 im Fall einer Witwe entschiede­n. Die Frau wollte die Embryonen austragen, die sie mit ihrem verstorben­en Mann einfrieren hatte lassen. Das OLG gab ihr Recht. Die Fälle könne man aber nicht vergleiche­n, so das Gericht. Jürgen Ruf, dpa

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