Mann will Kind aus Eizellen seiner toten Frau
Justiz Seine neue Partnerin sollte das Baby zur Welt bringen. Nun zog das Paar vor Gericht
Freiburg Der Fall ist ungewöhnlich: Ein Ehepaar plant Nachwuchs. Doch die Frau erkrankt an Krebs. Weil die Gefahr besteht, dass sie durch die Krebsbehandlung unfruchtbar wird, friert das Paar an der Uniklinik Freiburg noch vor der Chemotherapie der Frau 2008 insgesamt 15 befruchtete Eizellen ein. Der Plan: Ist der Krebs überstanden, werden die Eizellen aufgetaut und die Frau kann schwanger werden. Doch sie verliert den Kampf gegen den Krebs, stirbt 2010.
Der Mann will nun mit Hilfe der Eizellen und seiner neuen Ehefrau den Kinderwunsch erfüllen. Aber es ist ein Wunsch, der nicht in Erfül- gehen wird. Der in Freiburg ansässige Zivilsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Karlsruhe hat die Klage des Mannes gegen die Uniklinik Freiburg am Freitag zurückgewiesen. Er hatte geplant, die Zellen von seiner zweiten Ehefrau austragen zu lassen. Doch die Klinik lehnte dies ab und hält die Eizellen unter Verschluss.
Eizellen sind für Dritte tabu, so lautet nun auch das Urteil. Es ist nach Angaben des Richters das erste Mal, dass die Justiz in Deutschland über einen solchen Fall entscheidet. Das Landgericht Freiburg in der ersten Instanz wies die Klage des Mannes ab und gab der Uniklinik Recht. Das Oberlandesgericht bestätigte nun dieses Urteil.
Die Rechtslage, sagt der Vorsitzende Richter Bernhard Joos, sei eindeutig. Das in Deutschland geltende Embryonenschutzgesetz verbiete ein Weiterleiten eingefrorener, befruchteter Eizellen an Dritte. Nur die Frau, von der die Eizellen stammen, darf sie zur Schwangerschaft nutzen. So werde eine „gespaltene Mutterschaft“verhindert, wie es heißt. Selbst wenn es der Wunsch aller Beteiligten sein sollte, rechtlich ist die Herausgabe der Eizellen einer Toten verboten. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. „Wir verstehen die Ausnahmelung situation und die schwierige auch emotionale Lage, in der sich der Witwer und seine neue Frau befinden“, sagt der Sprecher der Uniklinik, Benjamin Waschow. „Das Universitätsklinikum Freiburg muss sich aber an gültige Verträge und Gesetze halten.“
Hoffnung hatte der Kläger nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Rostock. Dieses hatte 2010 im Fall einer Witwe entschieden. Die Frau wollte die Embryonen austragen, die sie mit ihrem verstorbenen Mann einfrieren hatte lassen. Das OLG gab ihr Recht. Die Fälle könne man aber nicht vergleichen, so das Gericht. Jürgen Ruf, dpa