Allgäuer verklagen Athen
Anleger verlieren Geld mit Staatsanleihen
Augsburg Drei Anleger aus dem Allgäu haben dem griechischen Staat Geld geliehen – und damit ein schlechtes Geschäft gemacht. Deshalb haben sie Griechenland verklagt. Im Jahr 2004 hatten die Anleger griechische Staatsanleihen im Wert von rund 80 000 Euro gekauft. Die Zinsen schienen attraktiv, mit einer Staatspleite rechnete zu dieser Zeit noch keiner. Doch dann kam die Finanzkrise. Und im Jahr 2012 beschloss das griechische Parlament einen Zwangsumtausch. Die Staatsanleihen waren plötzlich nur noch etwa die Hälfte wert.
Die Allgäuer Anleger verklagten deshalb – wie viele andere deutsche Investoren – den griechischen Staat auf Schadenersatz. Sie forderten den investierten Betrag inklusive Zinsen zurück. Bislang jedoch haben Klagen dieser Art keinen Erfolg gehabt. Auch die Anleger aus dem Allgäu scheiterten sowohl vor dem Kemptener Landgericht wie jetzt auch in der zweiten Instanz vor der Augsburger Zweigstelle des Oberlandesgerichts München. Bereits im Mai hatte das Augsburger Landgericht ebenfalls eine Klage eines Anlegers abgewiesen, der von Griechenland knapp 15000 Euro zurückforderte. Der Kläger, der selbst bei einer Bank arbeitet, hatte die Anleihen im Jahr 2011 schon relativ günstig erworben – für nur etwa 70 Prozent des Nennwerts. Auch die relativ hohe Verzinsung – 4,6 Prozent – deutete auf eine Anlage mit möglichem Risiko hin. Der Mann sagte aber vor Gericht: „Ich hätte nie geglaubt, dass ein europäischer Staat einmal nicht in der Lage sein könnte, seine Schulden zu bezahlen.“
Die Frage, ob Anleger etwas ahnen konnten von den drohenden Ausfällen, spielt in den Gerichtsentscheidungen allerdings keine Rolle. Im Mittelpunkt steht vielmehr der im Völkerrecht verankerte Grundsatz der Staatenimmunität. Und der lautet: Hoheitliche Entscheidungen eines Staates dürfen von den Gerichten eines anderen Staates nicht überprüft werden. Das Grundgesetz wiederum schreibt vor, dass sich die deutschen Gerichte ans Völkerrecht halten müssen. Auch der Bundesgerichtshof hat das im März in einem ähnlichen Fall so entschieden. Allerdings sind sich die Gerichte in ihren Entscheidungen noch immer nicht einig. Das Oberlandesgericht in Köln zeigte in einer Entscheidung vor einigen Monaten eine mögliche Variante auf, wie Anleger doch klagen könnten. Deshalb hat das OLG im Fall der Allgäuer Anleger auch eine Revision. Sie können noch vor den Bundesgerichtshof ziehen.