Donau Zeitung

Allgäuer verklagen Athen

Anleger verlieren Geld mit Staatsanle­ihen

- VON JÖRG HEINZLE

Augsburg Drei Anleger aus dem Allgäu haben dem griechisch­en Staat Geld geliehen – und damit ein schlechtes Geschäft gemacht. Deshalb haben sie Griechenla­nd verklagt. Im Jahr 2004 hatten die Anleger griechisch­e Staatsanle­ihen im Wert von rund 80 000 Euro gekauft. Die Zinsen schienen attraktiv, mit einer Staatsplei­te rechnete zu dieser Zeit noch keiner. Doch dann kam die Finanzkris­e. Und im Jahr 2012 beschloss das griechisch­e Parlament einen Zwangsumta­usch. Die Staatsanle­ihen waren plötzlich nur noch etwa die Hälfte wert.

Die Allgäuer Anleger verklagten deshalb – wie viele andere deutsche Investoren – den griechisch­en Staat auf Schadeners­atz. Sie forderten den investiert­en Betrag inklusive Zinsen zurück. Bislang jedoch haben Klagen dieser Art keinen Erfolg gehabt. Auch die Anleger aus dem Allgäu scheiterte­n sowohl vor dem Kemptener Landgerich­t wie jetzt auch in der zweiten Instanz vor der Augsburger Zweigstell­e des Oberlandes­gerichts München. Bereits im Mai hatte das Augsburger Landgerich­t ebenfalls eine Klage eines Anlegers abgewiesen, der von Griechenla­nd knapp 15000 Euro zurückford­erte. Der Kläger, der selbst bei einer Bank arbeitet, hatte die Anleihen im Jahr 2011 schon relativ günstig erworben – für nur etwa 70 Prozent des Nennwerts. Auch die relativ hohe Verzinsung – 4,6 Prozent – deutete auf eine Anlage mit möglichem Risiko hin. Der Mann sagte aber vor Gericht: „Ich hätte nie geglaubt, dass ein europäisch­er Staat einmal nicht in der Lage sein könnte, seine Schulden zu bezahlen.“

Die Frage, ob Anleger etwas ahnen konnten von den drohenden Ausfällen, spielt in den Gerichtsen­tscheidung­en allerdings keine Rolle. Im Mittelpunk­t steht vielmehr der im Völkerrech­t verankerte Grundsatz der Staatenimm­unität. Und der lautet: Hoheitlich­e Entscheidu­ngen eines Staates dürfen von den Gerichten eines anderen Staates nicht überprüft werden. Das Grundgeset­z wiederum schreibt vor, dass sich die deutschen Gerichte ans Völkerrech­t halten müssen. Auch der Bundesgeri­chtshof hat das im März in einem ähnlichen Fall so entschiede­n. Allerdings sind sich die Gerichte in ihren Entscheidu­ngen noch immer nicht einig. Das Oberlandes­gericht in Köln zeigte in einer Entscheidu­ng vor einigen Monaten eine mögliche Variante auf, wie Anleger doch klagen könnten. Deshalb hat das OLG im Fall der Allgäuer Anleger auch eine Revision. Sie können noch vor den Bundesgeri­chtshof ziehen.

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