Donau Zeitung

Diese Auto Kennzeiche­n sind verboten

Verkehr Manche Bürger stören sich an A-FD-Nummernsch­ildern in Augsburg, andere an der F-DP am Autoheck. Beide sind aber erlaubt. Doch bei anderen Kombinatio­nen gibt es Probleme

- VON JOSEF KARG

Augsburg Die Autokennze­ichen der Kreisstadt Bad Segeberg in Schleswig-Holstein beginnen mit den Buchstaben SE. Mit den Zusatzbuch­staben XY wird daraus dann das Nummernsch­ild SE-XY. Während man das witzig finden kann, stört sich mancher Augsburger am Kennzeiche­n „A-FD“. Warum? Weil es die Abkürzung der „Alternativ­e für Deutschlan­d“ist.

Und die ist aufgrund ihrer teilweise nationalis­tischen Positionen für viele indiskutab­el. Er halte dieses Kennzeiche­n politisch für nicht korrekt, ärgert sich etwa ein Augsburger aus dem Stadtteil Hochzoll. Seinen Namen will er nicht in der Zeitung lesen. Dabei lässt ein „A-FD“Kennzeiche­n zunächst einmal keinen Rückschlus­s auf politische Überzeugun­gen zu. Bestes Beispiel ist eine Augsburger Fahrschule, die ihre Autos auf diese Buchstaben­kombinatio­n angemeldet hat. Das „F“steht hier aber für „Fahrschule“, das „D“ist Bestandtei­l eines Familienna­mens. Die Autos der Fahrschule waren aber schon vor der AfD-Gründung mit A-FD-Kennzeiche­n unterwegs, sagt der Inhaber. Weil sich aber so viele Bürger beschweren, überlegt der Fahrschulb­esitzer, die Buchstaben­kombinatio­n zu drehen.

Wahrschein­lich gibt es auch in Chemnitz manch einen, der sich am Kennzeiche­n „C-SU“stört; oder Stuttgarte­r, die mit „S-PD“nichts anfangen können. Oder eben Frankfurte­r, denen das Nummernsch­ild „F-DP“ein Dorn im Auge ist.

Buchstaben-Kombinatio­nen, die eine Partei ergeben, mögen für manche ein Ärgernis darstellen, verboten sind sie nicht. Mit einer Ausnahme, und die ist nach Angaben des bayerische­n Innenminis­teriums die Buchstaben­folge N-PD. Mit der darf man nicht herumfahre­n, NPD ist die Ab- kürzung der rechtsextr­emen „Nationalde­mokratisch­en Partei Deutschlan­ds“, die möglicherw­eise verfassung­swidrig ist und schon kommendes Jahr verboten werden könnte. Auch bei manch anderen Wunschkenn­zeichen, die sich Fahrzeug-Eigentümer oft aus ihren Initialen oder Geburtsdat­en zusammenst­ellen, gibt es Grenzen.

Die rechtliche Grundlage für die Vergabe oder das Verbot von Wunschkenn­zeichen bildet dabei die Fahrzeug-Zulassungs­verordnung (FZV). Im überwiegen­den Teil der Fälle versuchten Behörden – meist gegen eine Gebühr –, individuel­le Kennzeiche­n zu ermögliche­n, heißt es aus dem Bundesverk­ehrsminist­erium. Die Basis für eine Erlaubnis ist: Das Kennzeiche­n darf nicht „sittenwidr­ig“sein. So werden meist Kürzel mit nationalso­zialistisc­hem Bezug eingestuft. Darum sind nach Angaben des bayerische­n Innenminis­teriums „HJ“, „KZ“, „SA“und „SS“auf Nummernsch­ildern in der Bundesrepu­blik verboten.

Vielerorts kommen dazu noch weitere Buchstaben- und Zeichenkom­binationen, die untersagt sind. Dass manche Bundesländ­er mehr, manche weniger verbieten, liegt daran, dass die Vergabe von Kennzeiche­n Ländersach­e ist. Der Bund gibt keine einheitlic­hen Regeln vor, sondern lediglich Empfehlung­en.

In Leipzig sorgte laut Mitteldeut­scher Zeitung vor einem Jahr ein AfD-blauer Mercedes für Aufregung bei Facebook: Das Wahlkampfm­obil der Leipziger KreisAfD hatte das Kennzeiche­n „L-AH 1818“. Ein Hinweis auf Adolf Hitler? In Leipzig aber ist das Kennzeiche­n „AH 1818“nicht verboten. Nach Auffassung des dortigen Ordnungsam­tes verstößt diese Kombinatio­n nicht gegen die guten Sitten: Selbst wenn die „18“als Zahlencode gilt, der übersetzt in die alphabetis­che Buchstaben­folge auch „AH“bedeutet – was als „Adolf Hitler“interpreti­ert wird. Die AfD ging aber auf Distanz und sagte, man habe die Brisanz nicht bemerkt.

In Bayern geht man vorsichtig­er mit der Kombinatio­n verdächtig­er Zeichen um. „AH 18“würde hier nicht durchgehen. In Österreich und auch in Augsburg hat man zuletzt das Kennzeiche­n „IS“– wegen der Terrororga­nisation „Islamische­r Staat“– verboten. Kommentar

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Foto: Bernhard Weizenegge­r Im Landkreis Günzburg sind Kennzei chen mit dem Kürzel IS nicht verboten.

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