Diese Auto Kennzeichen sind verboten
Verkehr Manche Bürger stören sich an A-FD-Nummernschildern in Augsburg, andere an der F-DP am Autoheck. Beide sind aber erlaubt. Doch bei anderen Kombinationen gibt es Probleme
Augsburg Die Autokennzeichen der Kreisstadt Bad Segeberg in Schleswig-Holstein beginnen mit den Buchstaben SE. Mit den Zusatzbuchstaben XY wird daraus dann das Nummernschild SE-XY. Während man das witzig finden kann, stört sich mancher Augsburger am Kennzeichen „A-FD“. Warum? Weil es die Abkürzung der „Alternative für Deutschland“ist.
Und die ist aufgrund ihrer teilweise nationalistischen Positionen für viele indiskutabel. Er halte dieses Kennzeichen politisch für nicht korrekt, ärgert sich etwa ein Augsburger aus dem Stadtteil Hochzoll. Seinen Namen will er nicht in der Zeitung lesen. Dabei lässt ein „A-FD“Kennzeichen zunächst einmal keinen Rückschluss auf politische Überzeugungen zu. Bestes Beispiel ist eine Augsburger Fahrschule, die ihre Autos auf diese Buchstabenkombination angemeldet hat. Das „F“steht hier aber für „Fahrschule“, das „D“ist Bestandteil eines Familiennamens. Die Autos der Fahrschule waren aber schon vor der AfD-Gründung mit A-FD-Kennzeichen unterwegs, sagt der Inhaber. Weil sich aber so viele Bürger beschweren, überlegt der Fahrschulbesitzer, die Buchstabenkombination zu drehen.
Wahrscheinlich gibt es auch in Chemnitz manch einen, der sich am Kennzeichen „C-SU“stört; oder Stuttgarter, die mit „S-PD“nichts anfangen können. Oder eben Frankfurter, denen das Nummernschild „F-DP“ein Dorn im Auge ist.
Buchstaben-Kombinationen, die eine Partei ergeben, mögen für manche ein Ärgernis darstellen, verboten sind sie nicht. Mit einer Ausnahme, und die ist nach Angaben des bayerischen Innenministeriums die Buchstabenfolge N-PD. Mit der darf man nicht herumfahren, NPD ist die Ab- kürzung der rechtsextremen „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“, die möglicherweise verfassungswidrig ist und schon kommendes Jahr verboten werden könnte. Auch bei manch anderen Wunschkennzeichen, die sich Fahrzeug-Eigentümer oft aus ihren Initialen oder Geburtsdaten zusammenstellen, gibt es Grenzen.
Die rechtliche Grundlage für die Vergabe oder das Verbot von Wunschkennzeichen bildet dabei die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Im überwiegenden Teil der Fälle versuchten Behörden – meist gegen eine Gebühr –, individuelle Kennzeichen zu ermöglichen, heißt es aus dem Bundesverkehrsministerium. Die Basis für eine Erlaubnis ist: Das Kennzeichen darf nicht „sittenwidrig“sein. So werden meist Kürzel mit nationalsozialistischem Bezug eingestuft. Darum sind nach Angaben des bayerischen Innenministeriums „HJ“, „KZ“, „SA“und „SS“auf Nummernschildern in der Bundesrepublik verboten.
Vielerorts kommen dazu noch weitere Buchstaben- und Zeichenkombinationen, die untersagt sind. Dass manche Bundesländer mehr, manche weniger verbieten, liegt daran, dass die Vergabe von Kennzeichen Ländersache ist. Der Bund gibt keine einheitlichen Regeln vor, sondern lediglich Empfehlungen.
In Leipzig sorgte laut Mitteldeutscher Zeitung vor einem Jahr ein AfD-blauer Mercedes für Aufregung bei Facebook: Das Wahlkampfmobil der Leipziger KreisAfD hatte das Kennzeichen „L-AH 1818“. Ein Hinweis auf Adolf Hitler? In Leipzig aber ist das Kennzeichen „AH 1818“nicht verboten. Nach Auffassung des dortigen Ordnungsamtes verstößt diese Kombination nicht gegen die guten Sitten: Selbst wenn die „18“als Zahlencode gilt, der übersetzt in die alphabetische Buchstabenfolge auch „AH“bedeutet – was als „Adolf Hitler“interpretiert wird. Die AfD ging aber auf Distanz und sagte, man habe die Brisanz nicht bemerkt.
In Bayern geht man vorsichtiger mit der Kombination verdächtiger Zeichen um. „AH 18“würde hier nicht durchgehen. In Österreich und auch in Augsburg hat man zuletzt das Kennzeichen „IS“– wegen der Terrororganisation „Islamischer Staat“– verboten. Kommentar