Donau Zeitung

Kollegin klagt gegen Polizisten­mörder

Justiz Vor fünf Jahren musste Diana K. mit ansehen, wie ihr Streifenpa­rtner im Dienst starb. Sie leidet an Panikattac­ken. Jetzt fordert die Polizistin Schmerzens­geld von den beiden Tätern

- VON JÖRG HEINZLE

Augsburg Der Mord im Augsburger Stadtwald liegt jetzt fünf Jahre zurück. Ende Oktober 2011 ist der Polizeibea­mte Mathias Vieth, 41, dort bei einer nächtliche­n Verfolgung­sjagd erschossen worden. Die Brüder Rudolf Rebarczyk, 61, und Raimund Mayr, 63, sind als Mörder verurteilt und sitzen im Gefängnis. Doch der Fall beschäftig­t noch immer die Justiz. Denn die Wunden bei den Opfern der Brüder sind längst nicht verheilt. In der kommenden Woche befasst sich das Landgerich­t Augsburg mit einer Schmerzens­geldklage der Polizeibea­mtin Diana K., 35. Sie war in der Mordnacht die Streifenpa­rtnerin des erschossen­en Beamten.

Diana K. erlitt bei der Schießerei, bei der die Täter unter anderem mit einem Sturmgeweh­r vom Typ Kalaschnik­ow gefeuert hatten, nur eine leichte Verletzung, nur einen Streifschu­ss im Bereich der Hüfte. Doch sie musste mit ansehen, wie ihr Kollege starb. Auf sich alleine gestellt, in einem dunklen Waldgebiet. Die psychische­n Folgen für die Beamtin sind entspreche­nd massiv. Deshalb fordert sie von den verurteilt­en Brüdern nun 40000 Euro Schmerzens­geld. In der Klage ist die Rede von einer posttrauma­tischen Belastungs­störung und von Panikattac­ken, an denen die Frau seither leidet. Im Streifendi­enst kann sie nicht mehr arbeiten.

Beim Gerichtste­rmin am kommenden Dienstag werden Rudolf Rebarczyk und Raimund Mayr nach derzeitige­m Stand nicht dabei sein. In Zivilproze­ssen ist es – anders als vor einem Strafgeric­ht – möglich, sich von seinem Anwalt vertreten zu lassen. Die Frage wird vor allem sein, ob und wie gründlich noch mal die Schuldfrag­e aufgerollt werden soll. Die Brüder hatten im Mordprozes­s ihre Beteiligun­g an der Tat bestritten – und darüber hinaus keine Angaben gemacht. Das Schwurgeri­cht stützte sich seinerzeit auf eine Reihe von Indizien. Unter anderem auf DNA-Spuren und bei Razzien aufgefunde­ne Tatwaffen.

Alleine auf das Ergebnis des Strafproze­sses wird sich Richter Rudolf Weigell in dem anstehende­n Verfahren aber nicht berufen können. Beide Seiten können in dem Zivilproze­ss Beweisantr­äge stellen. Es wird daher auch vieles davon abhängen, welche Strategie die Rechtsanwä­lte von Rebarczyk und Mayr einschlage­n werden. Theoretisc­h kann ein Zivilricht­er auch zu einem ganz anderen Ergebnis als das Strafgeric­ht kommen. Als sonderlich wahrschein­lich gilt das in Justizkrei­sen im aktuellen Fall aber nicht.

Die Klage der Polizeibea­mtin ist nicht das einzige Zivilverfa­hren zu dem Komplex, das derzeit am Augsburger Landgerich­t verhandelt wird. Eine Supermarkt­kette klagt gegen Rudolf Rebarczyk wegen eines Raubüberfa­lls, den die Brüder im Frühjahr 2011 begangen haben sollen. Auch in diesem Fall wurde ihre Schuld bereits festgestel­lt. Die Supermarkt­kette fordert die Beute zurück – gut 4000 Euro. Beim Überfall hatten zwei Maskierte das Personal mit Pistolen und Schlagstöc­ken bedroht. Die Beute bestand ausschließ­lich aus Münzgeld. Als die Ermittler im Dezember 2011 die Wohnungen und Verstecke der Brüder durchsucht­en, stießen sie auch auf mehrere tausend Euro Münzgeld. Laut Polizei ebenso in Rollen verpackt wie die Beute aus dem Supermarkt-Überfall.

Doch als Zeuge im Zivilproze­ss erzählte Raimund Mayr im November nun eine andere Geschichte. Das Geld stamme nicht aus einem Überfall, sondern von einem Waffengesc­häft. Detaillier­t berichtete er von einem Mann, der nach Augsburg gekommen und ihm Waffen abgekauft habe. Der habe mit Münzgeld bezahlt. Im Januar soll deshalb auch Rudolf Rebarczyk noch dazu befragt werden. Ob die Brüder im Prozess um das Schmerzens­geld für die Polizeibea­mtin Diana K. aussagen müssen, ist derzeit noch offen.

Auch eine Supermarkt­kette fordert jetzt Geld

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