Kollegin klagt gegen Polizistenmörder
Justiz Vor fünf Jahren musste Diana K. mit ansehen, wie ihr Streifenpartner im Dienst starb. Sie leidet an Panikattacken. Jetzt fordert die Polizistin Schmerzensgeld von den beiden Tätern
Augsburg Der Mord im Augsburger Stadtwald liegt jetzt fünf Jahre zurück. Ende Oktober 2011 ist der Polizeibeamte Mathias Vieth, 41, dort bei einer nächtlichen Verfolgungsjagd erschossen worden. Die Brüder Rudolf Rebarczyk, 61, und Raimund Mayr, 63, sind als Mörder verurteilt und sitzen im Gefängnis. Doch der Fall beschäftigt noch immer die Justiz. Denn die Wunden bei den Opfern der Brüder sind längst nicht verheilt. In der kommenden Woche befasst sich das Landgericht Augsburg mit einer Schmerzensgeldklage der Polizeibeamtin Diana K., 35. Sie war in der Mordnacht die Streifenpartnerin des erschossenen Beamten.
Diana K. erlitt bei der Schießerei, bei der die Täter unter anderem mit einem Sturmgewehr vom Typ Kalaschnikow gefeuert hatten, nur eine leichte Verletzung, nur einen Streifschuss im Bereich der Hüfte. Doch sie musste mit ansehen, wie ihr Kollege starb. Auf sich alleine gestellt, in einem dunklen Waldgebiet. Die psychischen Folgen für die Beamtin sind entsprechend massiv. Deshalb fordert sie von den verurteilten Brüdern nun 40000 Euro Schmerzensgeld. In der Klage ist die Rede von einer posttraumatischen Belastungsstörung und von Panikattacken, an denen die Frau seither leidet. Im Streifendienst kann sie nicht mehr arbeiten.
Beim Gerichtstermin am kommenden Dienstag werden Rudolf Rebarczyk und Raimund Mayr nach derzeitigem Stand nicht dabei sein. In Zivilprozessen ist es – anders als vor einem Strafgericht – möglich, sich von seinem Anwalt vertreten zu lassen. Die Frage wird vor allem sein, ob und wie gründlich noch mal die Schuldfrage aufgerollt werden soll. Die Brüder hatten im Mordprozess ihre Beteiligung an der Tat bestritten – und darüber hinaus keine Angaben gemacht. Das Schwurgericht stützte sich seinerzeit auf eine Reihe von Indizien. Unter anderem auf DNA-Spuren und bei Razzien aufgefundene Tatwaffen.
Alleine auf das Ergebnis des Strafprozesses wird sich Richter Rudolf Weigell in dem anstehenden Verfahren aber nicht berufen können. Beide Seiten können in dem Zivilprozess Beweisanträge stellen. Es wird daher auch vieles davon abhängen, welche Strategie die Rechtsanwälte von Rebarczyk und Mayr einschlagen werden. Theoretisch kann ein Zivilrichter auch zu einem ganz anderen Ergebnis als das Strafgericht kommen. Als sonderlich wahrscheinlich gilt das in Justizkreisen im aktuellen Fall aber nicht.
Die Klage der Polizeibeamtin ist nicht das einzige Zivilverfahren zu dem Komplex, das derzeit am Augsburger Landgericht verhandelt wird. Eine Supermarktkette klagt gegen Rudolf Rebarczyk wegen eines Raubüberfalls, den die Brüder im Frühjahr 2011 begangen haben sollen. Auch in diesem Fall wurde ihre Schuld bereits festgestellt. Die Supermarktkette fordert die Beute zurück – gut 4000 Euro. Beim Überfall hatten zwei Maskierte das Personal mit Pistolen und Schlagstöcken bedroht. Die Beute bestand ausschließlich aus Münzgeld. Als die Ermittler im Dezember 2011 die Wohnungen und Verstecke der Brüder durchsuchten, stießen sie auch auf mehrere tausend Euro Münzgeld. Laut Polizei ebenso in Rollen verpackt wie die Beute aus dem Supermarkt-Überfall.
Doch als Zeuge im Zivilprozess erzählte Raimund Mayr im November nun eine andere Geschichte. Das Geld stamme nicht aus einem Überfall, sondern von einem Waffengeschäft. Detailliert berichtete er von einem Mann, der nach Augsburg gekommen und ihm Waffen abgekauft habe. Der habe mit Münzgeld bezahlt. Im Januar soll deshalb auch Rudolf Rebarczyk noch dazu befragt werden. Ob die Brüder im Prozess um das Schmerzensgeld für die Polizeibeamtin Diana K. aussagen müssen, ist derzeit noch offen.
Auch eine Supermarktkette fordert jetzt Geld