Gurlitts Testament ist gültig
Nach Gerichtsurteil kann Kunstsammlung in die Schweiz gehen
München Nach einem langwierigen Rechtsstreit kann die millionenschwere Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt nun an das Kunstmuseum Bern gehen. Das Testament des 2014 gestorbenen umstrittenen Kunstsammlers ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München gültig. Revision ließ das Gericht nicht zu. Das Erbscheinverfahren ist damit abgeschlossen.
Der im Mai 2014 im Alter von 81 Jahren verstorbene Gurlitt, in dessen Schwabinger Wohnung und Salzburger Haus mehr als 1500 Kunstwerke gefunden wurden, hatte seine Sammlung dem Kunstmuseum Bern vermacht. Seine Cousine Uta Werner aber zweifelte das Testament an und erhob selbst Anspruch auf die Sammlung. Sie gab an, dass Gurlitt nicht in der geistigen Verfassung gewesen sei, ein Testament zu machen. Das Gericht widersprach dieser Auffassung. „Eine Testierunfähigkeit des Herrn Gurlitt zum maßgeblichen Zeitpunkt der Abfassung des Testaments“sei, so der Senat, nicht festzustellen.
Seine Entscheidung gründet das Gericht auf das Gutachten eines Sachverständigen, der neben Briefen Gurlitts und Briefen an ihn auch Zugriff auf ärztliche Unterlagen hatte. Den Ausführungen der von Werner bestellten Gutachter, die Gurlitt einen Wahn und eine mittelschwere Demenz bescheinigten, folgte das Gericht nicht – zum Unmut von Werner. „Cornelius Gurlitt war in der Vorstellung gefangen, er müsse seine Bilder vor den Nazis retten, die in seiner Wahnvorstellung immer noch eine Bedrohung darstellten“, sagte sie.
Auch wenn das Verfahren um den Erbschein nun abgeschlossen ist, kann Uta Werner nach Gerichtsangaben noch einen Zivilprozess anstreben. Eine vom Kunstmuseum Bern und der Bundeskunsthalle in Bonn geplante Ausstellung soll aber in jedem Fall 2017 stattfinden. Bevor die Gurlitt-Sammlung tatsächlich in die Schweiz gehen kann, muss allerdings der Freistaat Bayern eine Ausfuhrgenehmigung erteilen. Grund ist das viel kritisierte Kulturgutschutzgesetz, das im Sommer verabschiedet wurde und national wertvolles Kulturgut vor Abwanderung ins Ausland schützen soll.
Der spektakuläre Kunstfund in Gurlitts Schwabinger Wohnung hatte 2013 weltweit Aufsehen erregt und eine hitzige Debatte über den Umgang mit von den Nationalsozialisten geraubten Kunstwerken in Deutschland entfacht. (dpa)