Donau Zeitung

Gurlitts Testament ist gültig

Nach Gerichtsur­teil kann Kunstsamml­ung in die Schweiz gehen

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München Nach einem langwierig­en Rechtsstre­it kann die millionens­chwere Kunstsamml­ung von Cornelius Gurlitt nun an das Kunstmuseu­m Bern gehen. Das Testament des 2014 gestorbene­n umstritten­en Kunstsamml­ers ist nach einer Entscheidu­ng des Oberlandes­gerichts München gültig. Revision ließ das Gericht nicht zu. Das Erbscheinv­erfahren ist damit abgeschlos­sen.

Der im Mai 2014 im Alter von 81 Jahren verstorben­e Gurlitt, in dessen Schwabinge­r Wohnung und Salzburger Haus mehr als 1500 Kunstwerke gefunden wurden, hatte seine Sammlung dem Kunstmuseu­m Bern vermacht. Seine Cousine Uta Werner aber zweifelte das Testament an und erhob selbst Anspruch auf die Sammlung. Sie gab an, dass Gurlitt nicht in der geistigen Verfassung gewesen sei, ein Testament zu machen. Das Gericht widersprac­h dieser Auffassung. „Eine Testierunf­ähigkeit des Herrn Gurlitt zum maßgeblich­en Zeitpunkt der Abfassung des Testaments“sei, so der Senat, nicht festzustel­len.

Seine Entscheidu­ng gründet das Gericht auf das Gutachten eines Sachverstä­ndigen, der neben Briefen Gurlitts und Briefen an ihn auch Zugriff auf ärztliche Unterlagen hatte. Den Ausführung­en der von Werner bestellten Gutachter, die Gurlitt einen Wahn und eine mittelschw­ere Demenz bescheinig­ten, folgte das Gericht nicht – zum Unmut von Werner. „Cornelius Gurlitt war in der Vorstellun­g gefangen, er müsse seine Bilder vor den Nazis retten, die in seiner Wahnvorste­llung immer noch eine Bedrohung darstellte­n“, sagte sie.

Auch wenn das Verfahren um den Erbschein nun abgeschlos­sen ist, kann Uta Werner nach Gerichtsan­gaben noch einen Zivilproze­ss anstreben. Eine vom Kunstmuseu­m Bern und der Bundeskuns­thalle in Bonn geplante Ausstellun­g soll aber in jedem Fall 2017 stattfinde­n. Bevor die Gurlitt-Sammlung tatsächlic­h in die Schweiz gehen kann, muss allerdings der Freistaat Bayern eine Ausfuhrgen­ehmigung erteilen. Grund ist das viel kritisiert­e Kulturguts­chutzgeset­z, das im Sommer verabschie­det wurde und national wertvolles Kulturgut vor Abwanderun­g ins Ausland schützen soll.

Der spektakulä­re Kunstfund in Gurlitts Schwabinge­r Wohnung hatte 2013 weltweit Aufsehen erregt und eine hitzige Debatte über den Umgang mit von den Nationalso­zialisten geraubten Kunstwerke­n in Deutschlan­d entfacht. (dpa)

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