Donau Zeitung

Hussein K.s Weg

Ermittlung­en I Warum die Vorgeschic­hte des Tatverdäch­tigen in Freiburg nicht bekannt war

- VON ULI HOMANN

Freiburg Hussein K. ist sowohl für das Gewaltverb­rechen an einer Studentin auf der griechisch­en Insel Korfu als auch mit hoher Wahrschein­lichkeit für das Sexualverb­rechen an der Freiburger Studentin Maria L. am 16. Oktober verantwort­lich. Das hat nach Aussage von Bundesinne­nminister Thomas de Maizière der Vergleich der auf Korfu und in Freiburg genommenen Fingerabdr­ücke ergeben. Den Abgleich mit Griechenla­nd hat das Bundeskrim­inalamt organisier­t.

Weil er eine Studentin über eine Steilküste in den Abgrund geworfen hatte, war Hussein K. in Griechenla­nd zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Und weil er nach der Entlassung seinen Meldeaufla­gen nicht nachgekomm­en sei, habe die griechisch­e Justiz ihn nur national zur Fahndung ausgeschri­eben, heißt es.

Nach Angaben der Bundespoli­zei kam Hussein K. im November 2015 über die deutsch-österreich­ische Grenze zunächst nach Bayern, und zwar „mit der großen Flüchtling­sschwemme“, wie Bundespoli­zeiSpreche­r Helmut Mutter auf Anfrage sagte. Der junge Afghane reiste wohl nach Freiburg weiter, wo er bei der örtlichen Bundespoli­zei um Asyl nachsuchte und erkennungs­dienstlich behandelt wurde. Heißt: Er wurde fotografie­rt und seine Fingerabdr­ücke wurden genommen.

Er hatte keinerlei Papiere bei sich und gab sein Alter mit 16 Jahren an, sagte Helmut Mutter. Automatisc­h wurden seine Angaben, Foto und Fingerabdr­uck mit der nationalen Datenbank Inpol verglichen, um herauszufi­nden, ob er in Deutschlan­d schon erkennungs­dienstlich wegen einer Straftat behandelt worden ist. Zusätzlich wurde die europäisch­e Datenbank Eurodac befragt. Sie gibt Auskunft, ob ein Flüchtling bereits in einem einem anderen europäisch­en Land Asyl beantragt hat. Im Fall Hussein K. ergaben sich keine diesbezügl­ichen Erkenntnis­se.

Ob eine Person in anderen Ländern straffälli­g geworden ist, wird nur geprüft, wenn ein internatio­naler Haftbefehl oder ein internatio­nales Ermittlung­sersuchen vorliegt. Das war bei dem jungen Afghanen nicht der Fall, sagte Freiburgs Polizeispr­echerin Laura Riske. Die deutschen Sicherheit­sbehörden wussten nichts davon, dass die Griechen nach ihm suchten. In Freiburg überstellt­e die Bundespoli­zei Hussein K. zum örtlichen Jugendamt.

Seine Vorgeschic­hte war in Freiburg und im Kreis Breisgau-Hochschwar­zwald also unbekannt. Landrätin Dorothea Störr-Ritter (CDU) sagte unserer Zeitung, die amtliche Jugendhilf­e habe gar nicht die Berechtigu­ng, dieses zu überprüfen. Unter Aspekten der Sicherheit müsste die Verfahrens­weise bei unbegleite­ten männlichen Ausländern jetzt aber grundsätzl­ich infrage gestellt werden – und zwar auf Bundeseben­e. Besorgt äußerte sich die Landrätin im Blick auf die künftige Unterbring­ung von jungen Flüchtling­en in Pflegefami­lien. Nach diesem Fall könne die Stimmung kippen und es könne deutlich schwierige­r werden, überhaupt noch aufnahmebe­reite Familien zu finden.

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