Hussein K.s Weg
Ermittlungen I Warum die Vorgeschichte des Tatverdächtigen in Freiburg nicht bekannt war
Freiburg Hussein K. ist sowohl für das Gewaltverbrechen an einer Studentin auf der griechischen Insel Korfu als auch mit hoher Wahrscheinlichkeit für das Sexualverbrechen an der Freiburger Studentin Maria L. am 16. Oktober verantwortlich. Das hat nach Aussage von Bundesinnenminister Thomas de Maizière der Vergleich der auf Korfu und in Freiburg genommenen Fingerabdrücke ergeben. Den Abgleich mit Griechenland hat das Bundeskriminalamt organisiert.
Weil er eine Studentin über eine Steilküste in den Abgrund geworfen hatte, war Hussein K. in Griechenland zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Und weil er nach der Entlassung seinen Meldeauflagen nicht nachgekommen sei, habe die griechische Justiz ihn nur national zur Fahndung ausgeschrieben, heißt es.
Nach Angaben der Bundespolizei kam Hussein K. im November 2015 über die deutsch-österreichische Grenze zunächst nach Bayern, und zwar „mit der großen Flüchtlingsschwemme“, wie BundespolizeiSprecher Helmut Mutter auf Anfrage sagte. Der junge Afghane reiste wohl nach Freiburg weiter, wo er bei der örtlichen Bundespolizei um Asyl nachsuchte und erkennungsdienstlich behandelt wurde. Heißt: Er wurde fotografiert und seine Fingerabdrücke wurden genommen.
Er hatte keinerlei Papiere bei sich und gab sein Alter mit 16 Jahren an, sagte Helmut Mutter. Automatisch wurden seine Angaben, Foto und Fingerabdruck mit der nationalen Datenbank Inpol verglichen, um herauszufinden, ob er in Deutschland schon erkennungsdienstlich wegen einer Straftat behandelt worden ist. Zusätzlich wurde die europäische Datenbank Eurodac befragt. Sie gibt Auskunft, ob ein Flüchtling bereits in einem einem anderen europäischen Land Asyl beantragt hat. Im Fall Hussein K. ergaben sich keine diesbezüglichen Erkenntnisse.
Ob eine Person in anderen Ländern straffällig geworden ist, wird nur geprüft, wenn ein internationaler Haftbefehl oder ein internationales Ermittlungsersuchen vorliegt. Das war bei dem jungen Afghanen nicht der Fall, sagte Freiburgs Polizeisprecherin Laura Riske. Die deutschen Sicherheitsbehörden wussten nichts davon, dass die Griechen nach ihm suchten. In Freiburg überstellte die Bundespolizei Hussein K. zum örtlichen Jugendamt.
Seine Vorgeschichte war in Freiburg und im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald also unbekannt. Landrätin Dorothea Störr-Ritter (CDU) sagte unserer Zeitung, die amtliche Jugendhilfe habe gar nicht die Berechtigung, dieses zu überprüfen. Unter Aspekten der Sicherheit müsste die Verfahrensweise bei unbegleiteten männlichen Ausländern jetzt aber grundsätzlich infrage gestellt werden – und zwar auf Bundesebene. Besorgt äußerte sich die Landrätin im Blick auf die künftige Unterbringung von jungen Flüchtlingen in Pflegefamilien. Nach diesem Fall könne die Stimmung kippen und es könne deutlich schwieriger werden, überhaupt noch aufnahmebereite Familien zu finden.