Einbrecher im Haus: So verhalten Sie sich richtig
● Alles ist vorbei Wer feststellt, dass eingebrochen wurde, sollte das Haus oder die Wohnung sofort verlassen. So werden keine Spuren zerstört – und es ist eine Schutzmaßnahme für den Fall, dass der Täter noch da ist. Da nach muss natürlich sofort die Polizei (Notruf 110) alarmiert werden.
● Auf frischer Tat Wer einen Einbre cher ertappt, sollte sich bemerkbar machen, danach aber die Wohnung be ziehungsweise das Haus verlassen, rät die Polizei. Die Täter sollten nicht in Bedrängnis gebracht werden, auch der Fluchtweg sollte ihnen nicht abge schnitten werden. Sonst könnten ge fährliche Kurzschlussreaktionen provo ziert werden. Auch sollte man Einbre cher nicht verfolgen. Denn selbst wenn sie nicht bewaffnet sind: Auch Werk zeug lässt sich als Waffe einsetzen. Und selbst wer Kampfsport beherrscht, sollte sich nicht auf einen Kampf einlas sen. Denn es ist nun einmal keine Wettkampfsituation und das Gegenüber steht unter Stress. Stattdessen sollte man sich das äußere Erscheinungsbild möglichst genau einprägen, um der Polizei später eine Beschreibung geben zu können. Auch Angaben zu einem möglichen Fahrzeug und der Fluchtrich tung sind wertvoll für die Beamten.
● Während des Schlafs Grundsätzlich ist es ratsam, immer ein Handy griff bereit neben dem Bett zu haben. Wer durch Geräusche im Haus aufwacht, die auf einen Eindringling hindeuten, sollte umgehend die Polizei verstän digen. Ansonsten gilt auch hier: Man sollte sich bemerkbar machen, damit Einbrecher wissen, dass sie nicht alleine sind und einer Konfrontation auf je den Fall ausweichen.
● Prävention Am besten ist es, wenn sich ein Fremder erst gar keinen Zu tritt zum Zuhause verschaffen kann. Deshalb rät die Polizei, auf wirksa men Einbruchschutz zu achten. Ein bruchhemmende Türen, Fenster und Tore sind wichtig, aber auch entspre chende Rollläden und Gitter. Die Kri minalpolizeilichen Beratungsstellen ge ben Tipps, worauf zu achten ist. Mehr Informationen zur Vorbeugung gibt es beim Präventionsportal der Gewerk schaft der Polizei (GdP) unter www.poli zei dein partner.de. Polizeiliche Be ratungsstellen in der Nähe sind aufgelis tet unter www.k einbruch.de. (cki) Quelle: Präventionsportal der GdP