Vogelgrippe in Höchstädt
Untersuchung Sie wurde jetzt bei einer Stockente nachgewiesen. In Teilen der Donaustadt muss das Federvieh jetzt wieder in den Stall
Landkreis Im Landkreis Dillingen gibt es einen ersten bestätigten Fall von Vogelgrippe in dieser Saison. Unweit der Staustufe Höchstädt war bereits am 13. März eine Stockente gefunden worden. Nach der Untersuchung durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsi- cherheit (LGL) sowie das FriedrichLoeffler-Institut ist bei dem toten Tier inzwischen die hochpathogene Variante der Vogelgrippe nachgewiesen worden. Die amtliche Bestätigung wurde dem Dillinger Landratsamt am gestrigen Freitag übermittelt. Die Behörde hat deshalb mit sofortiger Wirkung auf der Grundlage der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest per Allgemeinverfügung eine Schutzzone um den Fundort eingerichtet. Die Allgemeinverfügung sowie der Lageplan ist auch im Internet auf der Homepage des Landkreises Dillingen www.landkreis-dillingen.de unter der Rubrik „Aktuelles & Kurzinfo – Aus dem Landratsamt – Amtsblatt“zu finden.
In der Schutzzone muss Geflügel nun wieder in geschlossenen Ställen oder unter einer dichten Abdeckung gehalten werden. So soll verhindert werden, dass Wildvögel oder Ein- träge von oben in das Gehege eindringen können. Betroffen sind nach Angaben des Landratsamts aktuell sechs Halter, die kleine beziehungsweise kleinste Geflügelbeständen haben.
Es sind außerdem verschiedene hygienische Maßnahmen, sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen, durchzuführen, informiert das Landratsamt. Sie können auf der Webseite der Behörde im Einzelnen unter der Rubrik „Weitere Hinweise“zur Allgemeinverfügung nachgelesen werden. Innerhalb der Schutzzone dürfen auch keine Geflügelmärkte abgehalten oder Geflügelausstellungen veranstaltet werden. Für Menschen bestehe kein Anlass zur Sorge, teilt Landratsamts-Sprecher Peter Hurler mit. Nach derzeitigem Kenntnisstand gehe für die menschliche Gesundheit durch diesen Subtyp der Vogelgrippe keine Gefahr aus. (bv, pm)