Donau Zeitung

Wohin mit der Gülle?

Düngeveror­dnung 120 Landwirte informiert­en sich in Bissingen über die neuen Richtlinie­n

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Bissingen Der Bundesrat hatte einige Tage zuvor die Änderungen zur Düngeveror­dnung und zur sogenannte­n Anlagenver­ordnung beschlosse­n. Deshalb war das Interesse groß und etwa 120 Landwirte aus ganz Nordschwab­en waren zur Informatio­nsveransta­ltung nach Bissingen ins Gasthaus Krone gekommen. Eingeladen hatten das Amt für Landwirtsc­haft Wertingen und der Maschinenr­ing Dillingen.

Werner Müller vom Maschinenr­ing Dillingen freute sich über einen vollen Saal. Dr. Thomas Wendland, Pflanzenba­uspezialis­t der Landesanst­alt für Landwirtsc­haft, begann mit den wichtigste­n Änderungen der neuen Düngeveror­dnung. Die Bedarfswer­te für die landwirtsc­haftlichen Kulturen sind neu festgelegt worden. Danach richtet sich der Düngereins­atz, der exakt aufgezeich­net werden muss, sagte Wendland. Der Abstand zu Gewässern bei der Ausbringun­g von Dünger jeglicher Art beträgt bei geringer Hangneigun­g nun vier Meter. Die sofortige Einarbeitu­ng auf Ackerland ist mit der Vier-Stunden-Frist konkretisi­ert worden, betonte Wendland. Die Sperrfrist für Ackerland beginnt nach der Ernte der letzten Hauptfruch­t und dauert bis 31. Januar. Auf früh im Herbst angebaute Folgefrüch­te dürfen noch 60 Kilogramm Stickstoff bis zum 1. Oktober ausgebrach­t werden. Die Sperrfrist auf Grünland dauert vom 1. November bis zum 31. Januar. Das bedeutet für viele Betriebe, dass mehr Lagerraum für Gülle oder Gärrest geschaffen werden muss, fasste Wendland zusammen. Neu ist die Aufstellun­g einer sogenannte­n Stoffstrom­bilanz ab 2018 für Betrie- be mit über 50 Großviehei­nheiten (GV) oder mehr als 30 ha und > 2,5 GV/ha, sagte Wendland. Mit dieser Berechnung müssen die Landwirte nachweisen, dass keine überhöhten Düngermeng­en auf ihre Flächen gelangen. Unter Umständen müssen Güllemenge­n an andere Betriebe, die keine Tiere halten, abgegeben werden, sagte Wendland. Mit dem Hinweis, dass in Gemarkunge­n, in denen höhere Nitratwert­e gemessen werden, mit weiteren Auflagen zu rechnen sei, beendete Wendland seine Ausführung­en.

Norbert Bleisteine­r, Leiter der Landmaschi­nenschule Triesdorf, sprach die konkreten Auswirkung­en der neuen Verordnung auf die Betriebsor­ganisation an. Die Änderungen bei den Sperrfrist­en bringen eine Verlagerun­g der Ausbringme­ngen ins Frühjahr, sagte der Landtechni­ker. Für größere Betriebe bedeutet das, dass ihre einzelbetr­iebliche Mechanisie­rung nicht mehr ausreichen wird. Die Maschinenr­inge und Lohnuntern­ehmer könnten diese Spitzen kappen, meinte Bleisteine­r. Die verpflicht­ende bodennahe Gülleausbr­ingung kommt zunächst auf Ackerland und später auf Grünland. Bedeutende Änderungen bringt die Überarbeit­ung der sogenannte­n Anlagenver­ordnung. Mit diesem Thema beschäftig­te sich Dr. Hansjörg Nußbaum von der Forschungs­anstalt Aulendorf aus Baden-Württember­g. Die Verordnung beschäftig­t sich mit dem Bau und Betrieb von Festmistla­gern, Güllegrube­n und Siloanlage­n.

Ziel der Verordnung ist, die Gefährdung des Grundwasse­rs zu minimieren, indem die baulichen Anforderun­gen verschärft werden. Durch Beschluss des Bundesrate­s vom 31. März haben sich auch in diesem Bereich Änderungen ergeben, stellte Nußbaum fest. Grundsätzl­ich sind die Überwachun­gsund Dokumentat­ionspflich­ten des Anlagenbet­reibers umfangreic­her geworden. Außerdem müssen beim Bau von neuen Anlagen Leckageerk­ennungen eingebaut werden. Die verpflicht­ende, regelmäßig­e Prüfung durch einen anerkannte­n Sachverstä­ndigen kommt bei größeren Anlagen dazu, führte Nußbaum aus. Besonders interessie­rt zeigten sich die Landwirte, als es um die Baudetails der Anlagen, wie etwa notwendige­s Sickersaft­volumen, Bau von Fahrsiloan­lagen, Güllekanäl­e, unter anderem ging. Diese sind im technische­n Regelwerk zusammenge­fasst, erläuterte Nußbaum.

Die anschließe­nde intensive Diskussion wurde von Ottmar Hurler vom Amt für Ernährung, Landwirtsc­haft und Forsten geleitet. Viele Teilnehmer brachten dabei zum Ausdruck, dass sie wichtige Erkenntnis­se für ihre Betriebsfü­hrung durch die Veranstalt­ung gewonnen hätten. (pm)

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Foto: Marcus Merk Es gibt eine neue Düngeveror­dnung, doch was bedeutet das für die Landwirte? Bei einer Veranstalt­ung vom Dillinger Maschinenr­ing und dem Amt für Landwirtsc­haft wurden sie darüber informiert.
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Foto: Thomas Bunk/AELF Rund 120 Landwirte informiert­en sich in der „Krone“in Bissingen über die neue Dün geverordnu­ng.

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