Schuldfähig oder nicht?
Gericht Warum die Verhandlung über einen räuberischen Diebstahl in einem Verbrauchermarkt in Dillingen ausgesetzt wurde
Landkreis Wegen räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit Bedrohung hat sich jetzt ein 29-Jähriger aus dem Landkreis Dillingen vor Gericht verantworten müssen. Allerdings war Richter Patrick Hecken schnell klar, dass die Verhandlung vor dem Amtsgericht Dillingen an diesem Nachmittag nicht zu Ende geführt werden konnte. Denn erst als eine Dolmetscherin mit dem Angeklagten sprach, kam heraus, dass sich der aus der russischen Föderation stammende Mann nur zum Teil an das Geschehen erinnern könne. Dies sei mit seiner Angststörung zu erklären, die er aufgrund seiner Erlebnisse im Tschetschenien-Krieg habe. Wegen der sei er auch in Behandlung. Seit einem Jahr und zehn Monaten lebt der 29-Jährige im Landkreis. Er ist verheiratet und hat vier Kinder. Zu Hause sei er Inspektor bei einem Energieversorger gewesen, in Deutschland dürfe er wegen des laufenden Asylverfahrens nicht arbeiten.
Die Tat schilderte Staatsanwalt Matthias Neumann: In einem Verbrauchermarkt in Dillingen hatte der Angeklagte Kopfhörer, einen Fahrradsattel, eine Ballhupe und Fahrradpedale im Gesamtwert von 45,96 Euro aus den Verpackungen genommen und in die Tasche gesteckt. Daraufhin wurde er von Zeugen angesprochen und mit ins Büro genommen. Als sie ihm die Verpackung hinhielten, zerriss er diese und versuchte zu flüchten. Als ihm eine Person den Weg versperrte, drückte er sie zu Boden. Er zerriss den Kopfhörer, versuchte ihn zu verspeisen und warf ihn dann aus dem Fenster. Der Person, die bei seinem Fluchtversuch im Weg war, drohte er: „Du bist tot.“Dabei strich er sich mit einem Finger über die Kehle.
Verteidiger Dr. Bernd Scharinger erklärte, dass sein Mandant sich daran erinnere, dass er die Kopfhörer eingesteckt habe und dass er ins Büro gebeten wurde. In dem engen Raum habe er Angst bekommen und wollte einfach nur weg. Weiter wisse er, dass er am Hals gepackt und nach hinten gezerrt wurde. Dabei habe er gezittert. Weiter könne er sich an nichts erinnern, er habe solche Anfälle. Richter Hecken sagte, dass er ein Gutachten für sinnvoll halte. Der Angeklagte ließ vom Verteidiger erklären, dass er die Tat nicht auf seine Krankheit schieben wolle, er wolle dafür geradestehen. Dies war für Hecken jedoch keine Option: „Wenn in einem Jahr etwas passieren sollte, wollen wir uns nicht sagen lassen: Warum habt ihr nicht reagiert.“Er setzte die Verhandlung aus, ein Gutachten zur Schuldfähigkeit wird in Auftrag gegeben.