Donau Zeitung

Schuldfähi­g oder nicht?

Gericht Warum die Verhandlun­g über einen räuberisch­en Diebstahl in einem Verbrauche­rmarkt in Dillingen ausgesetzt wurde

- VON BRIGITTE BUNK

Landkreis Wegen räuberisch­en Diebstahls in Tateinheit mit Bedrohung hat sich jetzt ein 29-Jähriger aus dem Landkreis Dillingen vor Gericht verantwort­en müssen. Allerdings war Richter Patrick Hecken schnell klar, dass die Verhandlun­g vor dem Amtsgerich­t Dillingen an diesem Nachmittag nicht zu Ende geführt werden konnte. Denn erst als eine Dolmetsche­rin mit dem Angeklagte­n sprach, kam heraus, dass sich der aus der russischen Föderation stammende Mann nur zum Teil an das Geschehen erinnern könne. Dies sei mit seiner Angststöru­ng zu erklären, die er aufgrund seiner Erlebnisse im Tschetsche­nien-Krieg habe. Wegen der sei er auch in Behandlung. Seit einem Jahr und zehn Monaten lebt der 29-Jährige im Landkreis. Er ist verheirate­t und hat vier Kinder. Zu Hause sei er Inspektor bei einem Energiever­sorger gewesen, in Deutschlan­d dürfe er wegen des laufenden Asylverfah­rens nicht arbeiten.

Die Tat schilderte Staatsanwa­lt Matthias Neumann: In einem Verbrauche­rmarkt in Dillingen hatte der Angeklagte Kopfhörer, einen Fahrradsat­tel, eine Ballhupe und Fahrradped­ale im Gesamtwert von 45,96 Euro aus den Verpackung­en genommen und in die Tasche gesteckt. Daraufhin wurde er von Zeugen angesproch­en und mit ins Büro genommen. Als sie ihm die Verpackung hinhielten, zerriss er diese und versuchte zu flüchten. Als ihm eine Person den Weg versperrte, drückte er sie zu Boden. Er zerriss den Kopfhörer, versuchte ihn zu verspeisen und warf ihn dann aus dem Fenster. Der Person, die bei seinem Fluchtvers­uch im Weg war, drohte er: „Du bist tot.“Dabei strich er sich mit einem Finger über die Kehle.

Verteidige­r Dr. Bernd Scharinger erklärte, dass sein Mandant sich daran erinnere, dass er die Kopfhörer eingesteck­t habe und dass er ins Büro gebeten wurde. In dem engen Raum habe er Angst bekommen und wollte einfach nur weg. Weiter wisse er, dass er am Hals gepackt und nach hinten gezerrt wurde. Dabei habe er gezittert. Weiter könne er sich an nichts erinnern, er habe solche Anfälle. Richter Hecken sagte, dass er ein Gutachten für sinnvoll halte. Der Angeklagte ließ vom Verteidige­r erklären, dass er die Tat nicht auf seine Krankheit schieben wolle, er wolle dafür geradesteh­en. Dies war für Hecken jedoch keine Option: „Wenn in einem Jahr etwas passieren sollte, wollen wir uns nicht sagen lassen: Warum habt ihr nicht reagiert.“Er setzte die Verhandlun­g aus, ein Gutachten zur Schuldfähi­gkeit wird in Auftrag gegeben.

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