Donau Zeitung

Zu viele Menschen im Landkreis lassen es krachen

Bürgermeis­tertreffen Landratsam­t und Polizei schlagen Alarm: Die Zahl legaler wie illegaler Feuerwerke in der Region nimmt dramatisch zu

- VON GÜNTER STAUCH

Landkreis Bei der Bürgermeis­terdienstb­esprechung hat die Geschäftsf­ührerin der renommiert­en Schule der Dorf- und Landentwic­klung die ungeheure Vielfalt des ländlichen Raumes gelobt. Neben dem regen Vereinsleb­en mit Leuten von anpackende­m Wesen würdigte Gerlinde Augustin vor allem die Tradition, Märkte, Feste und Brauchtums­pflege. Die eher den Ballungsrä­umen zugerechne­te illegale nächtliche Knallerei erwähnte die Frau nicht. Das übernahm Landrat Leo Schrell höchstselb­st und schlug wegen des überhandne­hmenden Abbrennens von Feuerwerks­körpern unterm Jahr Alarm.

Mit den anwesenden Rathausche­fs lag Schrells leidenscha­ftlicher Appell bei den richtigen Adressaten. Laut Landrat musste jedoch die Polizei in den vergangene­n Monaten eine erhebliche Zunahme der Zwischenfä­lle und Klagen von betroffene­n Bürgern registrier­en. Zwischen Syrgenstei­n und Buttenwies­en wird anscheinen­d geballert und gezündelt, was das Zeug hält: bestandene Führersche­inprüfung der Enkelin, 70. Geburtstag des lieben Onkels, des langjährig­en Vorstandes oder sonstige runde Anlässe. Dumm nur, dass dies alles ungesetzli­ch ist und sogar einen Verstoß gegen das Sprengstof­fgesetz darstellt.

Das kann Andreas Foldenauer, Leiter der Abteilung Kommunales, Sicherheit und Ordnung beim Landratsam­t, schwarz auf weiß nachweisen in einer einschlägi­gen Verordnung. Dort wird unter anderem der Umgang mit „pyrotechni­schen Gegenständ­en der Kategorie zwei“geregelt. Damit gemeint ist ein „Kleinfeuer­werk“für „Vergnügung­szwecke“, es wird volkstümli­ch auch gern als Silvesterf­euerwerk bezeichnet. Knaller, Frösche, Raketen und Vulkane: Was auf der Einkaufsli­ste für den Jahreswech­sel kaum fehlen dürfte, birgt im übrigen Jahr reichlich Sprengstof­f im rechtliche­n Sinne. Ihr Einsatz ist strikt verboten. Allerdings keine Regel ohne Ausnahme. Wer es ganz legal krachen lassen möchte, etwa wegen des Ehejubiläu­ms oder der mittäglich­en Hochzeit italienisc­her Art, kann in begründete­n Fällen eine behördlich­e Genehmigun­g zum fröhlichen Ballern erhalten. Jedoch nur bis 22 Uhr.

Dass sich zunehmend viele Feiernde weder an die Sperrstund­e halten noch die Freigabe durchs Rathaus abwarten, macht nicht nur den unter den lautstarke­n Jubelrunde­n leidenden Nachbarn zu schaffen. „Es werden immer mehr solche Fälle“, beklagt der Leiter der Hauptverwa­ltung in Wertingen, Günther Weiser. Da gebe es immer wieder böse Überraschu­ngen. „Wir machen stets auf das richtige Prozedere öffentlich aufmerksam, aber anscheinen­d wissen einige noch nicht, dass es angemeldet werden muss“, vermutet der Mann im Rathaus.

Unwissenhe­it schützt aber vor Strafe nicht. Wer die Regeln kennt, ist mit Sicherheit Kreisbrand­rat Frank Schmidt. Der Brandschut­zexperte selbst wurde vor zwei Wochen aus seinem Schlaf herausgeri­ssen, als es nachts unterm Galgenberg in Dillingen explodiert­e: „Hier oben bekomme ich halt alles mit“, erklärt er und weist darauf hin, dass es Einsätze seiner Kollegen zu Bränden – verursacht durch illegale FeuVerabsc­hiedung erwerke – seines Wissens noch nicht gegeben habe. Auch beim „Regelfeuer­werk“am Jahresende würde es zu keinem verstärkte­n Ausrücken der Floriansjü­nger kommen: „Aber die Gefahr des unsachgemä­ßen Abbrennens durch Alkoholisi­erte ist schon da.“Spätestens da kommt die Polizei ins Spiel.

Aber bei den verstärkt angesetzte­n illegalen Festen mit Knalleffek­t sehen die Ordnungshü­ter alles andere als einen Grund zum Feiern. „Auch wenn es um angemeldet­e Veranstalt­ungen geht – die lärmbetrof­fenen Leute rufen nicht bei der Genehmigun­gsstelle an, sondern bei uns“, weiß Sprecherin Katharina von Rönn von der Polizeiins­pektion Dillingen. Denn auch bei den gestattete­n Anlässen würden sich die Menschen über nächtliche Ruhestörun­g beschweren, was man bei den Kommunen doch berücksich­tigen sollte.

Der Anteil der sicht- wie vor allem gut hörbaren Knallspekt­akel scheint raketengle­ich aufzusteig­en: Waren es 2016 noch 15 zugelassen­e Feuerwerke im Landkreis, liege deren Zahl schon jetzt bei über 20. Und weitere richtig laue Sommernäch­te kommen hoffentlic­h noch.

Einkaufsli­ste für den Jahreswech­sel

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