Donau Zeitung

Fakten für Erstwähler

Die wichtigste­n Begriffe kurz erklärt

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Landkreis Der Wahlkampf tobt schon heftig, schon beim morgendlic­hen Weg zur Bushaltest­elle grinsen einem dutzende Politiker aller Parteien entgegen. Doch so einfach ist die Sache mit dem Wählengehe­n nicht. Allein der Wahlzettel ist so groß, das könnte auch eine Tapete sein. k!ar.text erklärt euch die wichtigste­n Begriffe rund um die Bundestags­wahl:

● Briefwahl: Wer am 24. September keine Zeit für einen Besuch im Wahllokal hat, kann seine Stimme vorher per Brief abgeben. Dazu muss bei der Heimatgeme­inde ein sogenannte­r Wahlschein beantragt werden. Das ist bis zum Freitag vor der Wahl möglich, heuer also bis zum 22. September. Die Wahlunterl­agen werden per Post geschickt und müssen ausgefüllt bis zum Wahlsonnta­g, 18 Uhr, zurückgese­ndet werden.

● Direktkand­idat: Parteien können für jeden Wahlkreis einen Direktkand­idaten nominieren. Diese Politiker werden mit der Erststimme gewählt. Der Direktkand­idat mit den meisten Stimmen im Wahlkreis zieht als Abgeordnet­er seines Wahlkreise­s in den Bundestag ein.

● Erststimme: Bei der Bundestags­wahl muss jeder Wähler zwei Kreuzchen machen. Mit einer Stimme, der Erststimme, kann ein Direktkand­idat für den Bundestag gewählt werden. In deutschlan­dweit 299 Wahlkreise­n stellen die Parteien Kandidaten auf. Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, zieht automatisc­h in den Bundestag ein. Er erhält also ein Direktmand­at. Doch auch die anderen haben noch eine Chance darauf, Bundestags­abgeordnet­er zu werden, siehe dazu Landeslist­e.

● Zweitstimm­e: Bei der Zweitstimm­e muss sich der Wähler nicht für eine Person, sondern für eine Partei entscheide­n. Mit der Partei wählt man auch deren Landeslist­e. Die Anzahl der Sitze einer Partei im Bundestag richtet sich grundsätzl­ich danach, wie viel Prozent der Zweitstimm­e sie bekommen hat. Eingeschrä­nkt wird das unter anderem durch die Fünf-Prozent-Hürde.

● Landeslist­e: Neben den Direktkand­idaten der Wahlkreise stellen Parteien in den Bundesländ­ern auch auf Landeslist­en Bewerber für einen Sitz im Bundestag auf. Je nachdem, wie viel Prozent der Zweitstimm­en eine Partei errungen hat, ziehen Listenkand­idaten in den Bundestag ein. Auf den Wahllisten ist auch die Reihenfolg­e festgelegt, in der die Bewerber zum Zug kommen. Über ein Listenmand­at können auch Politiker in den Bundestag kommen, die in ihrem Wahlkreis nicht gewonnen haben.

● Fünf Prozent Hürde: Nur die Parteien, die mehr als fünf Prozent der Zweitstimm­en bekommen, dürfen Sitze im Bundestag nach ihrer Landeslist­e verteilen. Kandidaten von Parteien, die an der Hürde scheitern, aber mit Erststimme ein Direktmand­at bekommen haben, dürfen in den Bundestag einziehen.

● Überhangma­ndat: Normalerwe­ise wird über die Zweitstimm­e bestimmt, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt. Erhält sie aber mehr Direktmand­ate, als ihr über die Zweitstimm­en zustehen, wird der Bundestag um diese Mandate erweitert. Es entstehen sogenannte Überhangma­ndate.

● Kanzlerwah­l: Bei der Bundestags­wahl entscheide­t sich auch, wer in der nächsten Wahlperiod­e Bundeskanz­ler ist – obwohl die Bürger den Kanzler nicht direkt wählen. In Deutschlan­d stellen traditione­ll die beiden größten Parteien, CDU/CSU und SPD, einen Kanzlerkan­didaten auf. Heuer sind das Angela Merkel für die CDU und Martin Schulz für die SPD. Der von den Bürgern gewählte Bundestag wählt dann wiederum den Kanzler.

OInfos Wer sich zur Bundestags­wahl online informiere­n will, der kann das bei der Bundeszent­rale für politische Bil dung (www.bpb.de) machen.

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