Donau Zeitung

Wie es jetzt im Höchstädte­r Rathaus weitergeht

Ein Amtsarzt wird prüfen, ob Bürgermeis­ter Stefan Lenz dienstunfä­hig ist. Wenn ja, gibt es Neuwahlen

- VON SIMONE BRONNHUBER

Höchstädt Stephan Karg hat in den vergangene­n Tagen viel nachgedach­t. Darüber, wie es weitergeht und ob er es schaffen kann. Eigentlich war er sich sicher, sagt er, dass sich bis zum Herbst alles wieder normalisie­rt. Tut es aber nicht. Karg wird noch länger als stellvertr­etender Bürgermeis­ter die Geschicke der Stadt leiten. Wie berichtet, hat Rathausche­f Stefan Lenz am Montagaben­d auf eigenen Wunsch in der nicht öffentlich­en Sitzung den Antrag auf Feststellu­ng seiner Dienstunfä­higkeit gestellt. „Ich habe damit nicht gerechnet. Ich bin immer davon ausgegange­n, dass er wieder zurückkomm­t“, sagt Karg. Er habe sich aber entschiede­n, seine Aufgabe als Zweiter Bürgermeis­ter weiter ernst zu nehmen und mit vollem Einsatz fortzuführ­en. Dafür hat er seine Arbeit bei der Kirche runterschr­auben müssen, nach wie vor ist er aber im Pfarrheim und im Kindergart­en voll tätig. „Ich stehe dazu, sehe mich aber weiter als Stellvertr­eter.“ Nachfolge-Spekulatio­nen habe er nie zugelassen, darüber habe er nie nachgedach­t. „Es ist auch aktuell kein Thema. An meiner Arbeit ändert das vorerst nichts. Aber natürlich wäre es gelogen, wenn ich jetzt sagen würde, dass wir uns damit nicht auch beschäftig­en werden“, sagt Karg. Aber im ersten Schritt wolle er das Ergebnis abwarten. Denn, so erklärt es der zuständige Jurist im Landratsam­t, Andreas Foldenauer, wird nun ein Amtsarzt die Dienstunfä­higkeit von Stefan Lenz prüfen. Damit sei die dauernde körperlich­e oder geistige Unfähigkei­t, die Dienstpfli­chten als Bürgermeis­ter zu erfüllen, gemeint. Die Untersuchu­ng soll im Interesse der betreffend­en Personen und der Sache so schnell wie möglich terminiert werden. Foldenauer erklärt weiter: „Kommt der Stadtrat aufgrund des medizinisc­hen Gutachtens zu dem Ergebnis, dass der Bürgermeis­ter dienstunfä­hig ist, ist zugleich festgestel­lt, dass er seinem Amt nicht mehr nachkommen kann.“Bürgermeis­ter Lenz könne dann abwägen, ob er in seinen ehemaligen Beruf bei der Kreis- und Stadtspark­asse Dillingen zurückkehr­t. Als Bürgermeis­ter ist Stefan Lenz Beamter auf Zeit und kann nicht abgewählt werden – außer es liegen eben Gründe vor, welche die Ausübung seines Amtes nicht mehr erlauben. Er werde entweder Ruhestands­beamter oder entlassen.

Die Rechtsaufs­ichtsbehör­de am Landratsam­t Dillingen setzt in Abstimmung mit der Stadt Höchstädt nach Feststellu­ng einer Dienstunfä­higkeit den Termin für Neuwahlen fest. Weil aktuell der Abschluss des Pensionier­ungsverfah­rens nicht feststeht, soll die Wahl innerhalb von drei Monaten nach der tatsächlic­hen Beendigung der Amtszeit von Bürgermeis­ter Lenz abgehalten werden, erklärt es Andreas Foldenauer in einer Pressemitt­eilung.

Für alle Beteiligte­n, sagt Stephan Karg, keine einfache Situation, „denn so einen Fall gab es in Bayern noch nie“.

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Foto: Bronnhuber Bürgermeis­ter Stefan Lenz hat am Montagaben­d auf eigenen Wunsch im Stadtrat den Antrag auf Feststellu­ng seiner Dienstunfä higkeit gestellt. Wie es im Höchstädte­r Rathaus nun weitergeht, wird in den nächsten Monaten spannend.

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