Wie es jetzt im Höchstädter Rathaus weitergeht
Ein Amtsarzt wird prüfen, ob Bürgermeister Stefan Lenz dienstunfähig ist. Wenn ja, gibt es Neuwahlen
Höchstädt Stephan Karg hat in den vergangenen Tagen viel nachgedacht. Darüber, wie es weitergeht und ob er es schaffen kann. Eigentlich war er sich sicher, sagt er, dass sich bis zum Herbst alles wieder normalisiert. Tut es aber nicht. Karg wird noch länger als stellvertretender Bürgermeister die Geschicke der Stadt leiten. Wie berichtet, hat Rathauschef Stefan Lenz am Montagabend auf eigenen Wunsch in der nicht öffentlichen Sitzung den Antrag auf Feststellung seiner Dienstunfähigkeit gestellt. „Ich habe damit nicht gerechnet. Ich bin immer davon ausgegangen, dass er wieder zurückkommt“, sagt Karg. Er habe sich aber entschieden, seine Aufgabe als Zweiter Bürgermeister weiter ernst zu nehmen und mit vollem Einsatz fortzuführen. Dafür hat er seine Arbeit bei der Kirche runterschrauben müssen, nach wie vor ist er aber im Pfarrheim und im Kindergarten voll tätig. „Ich stehe dazu, sehe mich aber weiter als Stellvertreter.“ Nachfolge-Spekulationen habe er nie zugelassen, darüber habe er nie nachgedacht. „Es ist auch aktuell kein Thema. An meiner Arbeit ändert das vorerst nichts. Aber natürlich wäre es gelogen, wenn ich jetzt sagen würde, dass wir uns damit nicht auch beschäftigen werden“, sagt Karg. Aber im ersten Schritt wolle er das Ergebnis abwarten. Denn, so erklärt es der zuständige Jurist im Landratsamt, Andreas Foldenauer, wird nun ein Amtsarzt die Dienstunfähigkeit von Stefan Lenz prüfen. Damit sei die dauernde körperliche oder geistige Unfähigkeit, die Dienstpflichten als Bürgermeister zu erfüllen, gemeint. Die Untersuchung soll im Interesse der betreffenden Personen und der Sache so schnell wie möglich terminiert werden. Foldenauer erklärt weiter: „Kommt der Stadtrat aufgrund des medizinischen Gutachtens zu dem Ergebnis, dass der Bürgermeister dienstunfähig ist, ist zugleich festgestellt, dass er seinem Amt nicht mehr nachkommen kann.“Bürgermeister Lenz könne dann abwägen, ob er in seinen ehemaligen Beruf bei der Kreis- und Stadtsparkasse Dillingen zurückkehrt. Als Bürgermeister ist Stefan Lenz Beamter auf Zeit und kann nicht abgewählt werden – außer es liegen eben Gründe vor, welche die Ausübung seines Amtes nicht mehr erlauben. Er werde entweder Ruhestandsbeamter oder entlassen.
Die Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Dillingen setzt in Abstimmung mit der Stadt Höchstädt nach Feststellung einer Dienstunfähigkeit den Termin für Neuwahlen fest. Weil aktuell der Abschluss des Pensionierungsverfahrens nicht feststeht, soll die Wahl innerhalb von drei Monaten nach der tatsächlichen Beendigung der Amtszeit von Bürgermeister Lenz abgehalten werden, erklärt es Andreas Foldenauer in einer Pressemitteilung.
Für alle Beteiligten, sagt Stephan Karg, keine einfache Situation, „denn so einen Fall gab es in Bayern noch nie“.