Donau Zeitung

Glöttgrupp­e beschließt neue Satzung

Nicht alle Bürger sind von der Änderung betroffen

- VON JUDITH RODERFELD

Glött Neue Satzung, aber keine erhöhten Beiträge: Der Zweckverba­nd zur Wasservers­orgung der Glöttgrupp­e hat in seiner aktuellen Sitzung eine Änderung der alten Gebührenbe­stimmung beschlosse­n.

Dass die Beitragssa­tzung neu gefasst wurde, sei längst fällig, berichtet Kämmerer Helmut Baum. Denn die alte sei schon Jahrzehnte alt gewesen. „Die Satzung war rechtlich in einem nicht mehr tragbaren Zustand.“Die Bewohner aus dem Aschberg, die vom Zweckverba­nd mit Frischwass­er versorgt werden, müssen jedoch keine höheren Gebühren fürchten.

Von der neuen Satzung sind nur die zukünftige­n Anwohner betroffen. Also jene, die neu bauen. Teurer wird es für die Bürger trotzdem nicht. Denn die Beiträge richten sich nun nach der tatsächlic­hen Geschosshö­he. Das heißt: Nur wer höher baut, muss mehr zahlen. Vorher wurde der Beitrag schon nach der zulässigen Geschossfl­äche berechnet. Haben Anwohner also im Laufe der Jahre neu angebaut, wurde keine neue Gebühr fällig. Jetzt ist das anders: „Wenn ein Gebäude später vergrößert wird, wird ein Betrag

„Die werden die neue Satzung spüren, sollten sie anbauen.“Helmut Baum Kämmerer

nachberech­net“, erklärt Baum. Bereits erschlosse­ne Neubaugebi­ete und bereits verkaufte Bauten betrifft die aktuelle Satzung nicht. Da wird der Betrag wie gewohnt nach der zulässigen Geschosshö­he beglichen.

Ausnahmen bilden die Häuser aus den 70er-Jahren. Denn zu dem Zeitpunkt galt noch eine andere Pauschale. Der Betrag sei damals an die Grundstück­sfläche gekoppelt gewesen, nicht wie jetzt an die tatsächlic­he Größe des Hauses, erklärt der Kämmerer. „Die werden die neue Satzung spüren, sollten sie anbauen.“

Die Änderung bringt nicht unbedingt nur Vorteile. Zwar müssen die Bürger bei kleinen Häusern zunächst weniger zahlen. Sollten sie sich im Laufe der Jahre aber dafür entscheide­n, anzubauen und die Geschossmö­glichkeit auszuschöp­fen, könne der Beitrag bis dahin schon wieder erhöht sein, sodass am Ende mehr Kosten auf den Anwohner zukommen. „Denn der Beitragssa­tz wird immer wieder nachberech­net.“

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