Wenn der Zoll in den Betrieb kommt
Die Gewerkschaft meldet, dass Unternehmen im Landkreis häufig kontrolliert werden
Landkreis Die Halbjahresbilanz des Augsburger Zolls ist deutlich: 56 Prozent mehr Betriebe wurden im Landkreis Dillingen im Vergleich zum Vorjahr kontrolliert. Arbeitgeber müssen häufiger mit Besuch vom Zoll rechnen, teilt es die Industriegewerkschaft Bauen-AgrarUmwelt, Bezirksverband Schwaben, in einer Pressemitteilung mit. Der Grund: Das Risiko für Dumpinglohn-Firmen steigt. Im Landkreis Dillingen ist die Gefahr für Unternehmen, bei unsauberen Praktiken vom Zoll erwischt zu werden, erstmals seit Jahren gestiegen. Das zuständige Hauptzollamt Augsburg kontrollierte im ersten Halbjahr insgesamt 924 Betriebe – 56 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Allein im Baugewerbe prüften die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) 266 Arbeitgeber. Im Fokus dabei insbesondere: illegale Beschäftigung, Lohn-Prellerei und Betrug bei der Sozialversicherung. Das hat die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mitgeteilt. Die Gewerkschaft beruft sich hierbei auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke (Grüne) an das Bundesfinanzministerium. Die IG BAU Schwaben begrüßt die Zunahme der Prüfungen. „Es ist offenbar endlich die Botschaft angekommen, dass sich Schwarzarbeit nur durch mehr staatliche Kontrolle eindämmen lässt“, sagt Bezirkschef Michael Jäger. So stieg auch die Zahl der Kontrolleure: Beschäftigte die FKS im vergangenen Jahr bundesweit noch 6865 Beamte, waren es im Juni bereits 7211, wie aus der Zoll-Auswertung des Finanzministeriums hervorgeht. Grund zur Entwarnung sieht Jäger jedoch nicht. Nötig seien bundesweit mindestens 10 000 Kontrolleure bei der FKS. „Solange eine Zoll-Visite die Ausnahme und nicht die Regel ist, haben Wirtschaftskriminelle ein zu leichtes Spiel“, so der Gewerkschafter. Dies zeige sich gerade auch in der Baubranche. Hier würde oftmals nicht einmal der vorgeschriebene Mindestlohn gezahlt. So verhängte das Hauptzollamt Augsburg allein für Verstöße gegen den Bau-Mindestlohn im ersten Halbjahr Bußgelder in Höhe von 224 000 Euro, steht es in der Pressemitteilung.