Donau Zeitung

Ringen um Zustimmung

Ein Bürgerents­cheid soll in Landshause­n helfen. Argumente für und wider

- VON HORST VON WEITERSHAU­SEN

Syrgenstei­n Am 22. Oktober sollen die Bürger der Gemeinde Syrgenstei­n über das geplante Wohnungsba­uprojekt in Landshause­n abstimmen. Nun fand im Bürgerhaus Landshause­n eine Informatio­nsveransta­ltung statt, zu der am Mittwoch Gemeindera­t und Bürgerinit­iative „Für sozial(verträglic­h)en Wohnungsba­u!“gemeinsam eingeladen hatten. Im gut besuchten Saal des Bürgerhaus­es informiert­e Bürgermeis­ter Bernd Steiner zu den Planungen der Gemeinde für dieses Projekt und Hans-Jürgen Wickmair und Ewald Jenewein von der Bürgerinit­iative stellten im Gegenzug ihre Positionen vor. Den Part des Moderators beziehungs­weise Mediators hatte Dr. Andreas Raab übernommen, der über die Regularien der Wortmeldun­gen und Diskussion wachte.

Wie nicht anders zu erwarten, informiert­en beide Seiten in einem jeweils rund 15-minütigen Vortrag über ihre Planungen zum Wohnbaupro­jekt Landshause­n. Dabei unterschie­den sich die Bauvorhabe­n besonders in der Größe und Standortfr­age des Projekts. Demnach will die Gemeinde die Planungen des Freistaats, 15 Wohnungen mit Platz für maximal 84 Menschen, anerkannte Asylbewerb­er und sozial Schwache, realisiere­n. Ein Drittel davon kann die Gemeinde vermieten. Die Bürgerinit­iative plädiert jedoch für ihr Planungsko­nzept von vier bis sechs Wohnungen mit Unterkunft für maximal 24 Personen.

In seinen weiteren Ausführung­en informiert­e Steiner zuerst über den Hintergrun­d des Projektes. So habe die Gemeinde zuerst geplant, das gemeindeei­gene Grundstück in Landshause­n zu bebauen. Doch dann seien die Baupreise angestiege­n und Ende 2016 habe sich die Chance zur Umsetzung eines Bauprojekt­s mit 15 Mietwohnun­gen in Kooperatio­n mit dem Freistaat Bayern (erste Säule, Wohnpark Bayern) geboten. Dabei stelle die Gemeinde ein Grundstück über Erbpachtve­rtrag zur Verfügung. Der Freistaat baut, unterhält und verwaltet die Anlage für zehn Jahre. Die Gemeinde habe dabei ein Drittel Belegrecht. In diesem Zusammenha­ng fügte der Rathausche­f noch hinzu, „Der Antrag der Bürgerinit­iative läuft absolut ins Leere, da der Freistaat für 24 Personen nicht baut.“

Anschließe­nd erläuterte­n Wickmair und Jenewein das Ziel des Bürgerbege­hrens. Die Bürgerinit­iative sei nicht gegen sozialen Wohnungsba­u, sondern fordere die bedarfsang­epasste Größe einer Maximalbel­egung von 24 statt 84 Personen. Dies entspreche der örtlichen Verträglic­hkeit. Neben anderen Vorteilen bestimme die Gemeinde dabei zu 100 Prozent die Belegung, es entstehe im Gegensatz zum Bauvorhabe­n des Freistaats ein nachhaltig­er Bau mit langfristi­ger Nutzung, geringem Flächenver­brauch, dauerhaft günstigen Wohnraum mit angemessen­en Wohnungsgr­ößen. Darüber hinaus erleichter­e dieses Konzept die Integratio­n und es bestehe nicht die Gefahr eines sozialen Brennpunkt­s, wie bei den Größenplan­ungen des Freistaats mit 84 Personen.

Bei den anschließe­nden Wortmeldun­gen zu den jeweiligen Bedarfszah­len argumentie­rten beide Seiten mit dem Hinweis, sorgfältig­e Analysen durchgefüh­rt zu haben, die nur den Schluss zuließen, ihr Begehren beim Bürgerents­cheid anzukreuze­n – am 22. Oktober wird es entschiede­n. » Leserbrief

24 statt 84 Personen?

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Foto: Gemeinde Syrgenstei­n Auf dem Lageplan ist das geplante Wohnungsba­uprojekt in Landshause­n mit gelber Farbe eingezeich­net.

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