Ringen um Zustimmung
Ein Bürgerentscheid soll in Landshausen helfen. Argumente für und wider
Syrgenstein Am 22. Oktober sollen die Bürger der Gemeinde Syrgenstein über das geplante Wohnungsbauprojekt in Landshausen abstimmen. Nun fand im Bürgerhaus Landshausen eine Informationsveranstaltung statt, zu der am Mittwoch Gemeinderat und Bürgerinitiative „Für sozial(verträglich)en Wohnungsbau!“gemeinsam eingeladen hatten. Im gut besuchten Saal des Bürgerhauses informierte Bürgermeister Bernd Steiner zu den Planungen der Gemeinde für dieses Projekt und Hans-Jürgen Wickmair und Ewald Jenewein von der Bürgerinitiative stellten im Gegenzug ihre Positionen vor. Den Part des Moderators beziehungsweise Mediators hatte Dr. Andreas Raab übernommen, der über die Regularien der Wortmeldungen und Diskussion wachte.
Wie nicht anders zu erwarten, informierten beide Seiten in einem jeweils rund 15-minütigen Vortrag über ihre Planungen zum Wohnbauprojekt Landshausen. Dabei unterschieden sich die Bauvorhaben besonders in der Größe und Standortfrage des Projekts. Demnach will die Gemeinde die Planungen des Freistaats, 15 Wohnungen mit Platz für maximal 84 Menschen, anerkannte Asylbewerber und sozial Schwache, realisieren. Ein Drittel davon kann die Gemeinde vermieten. Die Bürgerinitiative plädiert jedoch für ihr Planungskonzept von vier bis sechs Wohnungen mit Unterkunft für maximal 24 Personen.
In seinen weiteren Ausführungen informierte Steiner zuerst über den Hintergrund des Projektes. So habe die Gemeinde zuerst geplant, das gemeindeeigene Grundstück in Landshausen zu bebauen. Doch dann seien die Baupreise angestiegen und Ende 2016 habe sich die Chance zur Umsetzung eines Bauprojekts mit 15 Mietwohnungen in Kooperation mit dem Freistaat Bayern (erste Säule, Wohnpark Bayern) geboten. Dabei stelle die Gemeinde ein Grundstück über Erbpachtvertrag zur Verfügung. Der Freistaat baut, unterhält und verwaltet die Anlage für zehn Jahre. Die Gemeinde habe dabei ein Drittel Belegrecht. In diesem Zusammenhang fügte der Rathauschef noch hinzu, „Der Antrag der Bürgerinitiative läuft absolut ins Leere, da der Freistaat für 24 Personen nicht baut.“
Anschließend erläuterten Wickmair und Jenewein das Ziel des Bürgerbegehrens. Die Bürgerinitiative sei nicht gegen sozialen Wohnungsbau, sondern fordere die bedarfsangepasste Größe einer Maximalbelegung von 24 statt 84 Personen. Dies entspreche der örtlichen Verträglichkeit. Neben anderen Vorteilen bestimme die Gemeinde dabei zu 100 Prozent die Belegung, es entstehe im Gegensatz zum Bauvorhaben des Freistaats ein nachhaltiger Bau mit langfristiger Nutzung, geringem Flächenverbrauch, dauerhaft günstigen Wohnraum mit angemessenen Wohnungsgrößen. Darüber hinaus erleichtere dieses Konzept die Integration und es bestehe nicht die Gefahr eines sozialen Brennpunkts, wie bei den Größenplanungen des Freistaats mit 84 Personen.
Bei den anschließenden Wortmeldungen zu den jeweiligen Bedarfszahlen argumentierten beide Seiten mit dem Hinweis, sorgfältige Analysen durchgeführt zu haben, die nur den Schluss zuließen, ihr Begehren beim Bürgerentscheid anzukreuzen – am 22. Oktober wird es entschieden. » Leserbrief
24 statt 84 Personen?