Wer ist für was zuständig?
Michael Müller, Leiter des Dillinger Jobcenters, erklärt die rechtliche Situation, die für alle gilt, die hilfsbe dürftig sind. Demnach gibt es für die Grundsicherung eine Pauschale in Höhe von 409 Euro, die im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit ausge zahlt wird, und zusätzlich werden vom Jobcenter die Kosten für eine an gemessene Miete übernommen. Grundvoraussetzung ist immer die Hilfsbedürftigkeit und es darf kein Einkommen geben. Die Zahlungen des Jobcenters werden eingestellt, wenn kein Verlängerungsantrag gestellt wurde oder erforderliche Unterla gen nicht vorgelegt werden. Die Kos ten der Unterkunft werden einge stellt, wenn eine Räumung ansteht, da dann kein Mietverhältnis mehr be steht. Ist eine Obdachlosigkeit zu be fürchten, sind die Kommunen für eine entsprechende Unterkunft zustän dig. (sb)