Staat muss nicht jede Miete für Hartz Empfänger zahlen
Die Regelung, dass der Staat die Übernahme der Miet- und Heizkosten von Hartz-IV-Empfängern begrenzen darf, ist rechtens. Das Bundesverfassungsgericht wies jetzt die Klage einer Hartz-Empfängerin aus Baden-Württemberg gegen diese Praxis zurück. Das zuständige Jobcenter hatte sich geweigert, der alleinstehenden Frau in voller Höhe die Kosten für eine 77 Quadratmeter große Wohnung zu erstatten. Die Miete plus Nebenkosten betrug 706 Euro monatlich. Laut Verfassungsgericht besteht zwar ein Anspruch zur Erfüllung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Damit habe der Gesetzgeber aber seine Pflicht erfüllt, weshalb die Betroffenen in solchen Fällen eine günstigere Wohnung suchen müssten. Hier gelten in der Wohnregion der Frau nach Vorgabe des Jobcenters 45 Quadratmeter für eine Person und 360 Euro Miete im Monat als angemessen.