Donau Zeitung

Staat muss nicht jede Miete für Hartz Empfänger zahlen

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Die Regelung, dass der Staat die Übernahme der Miet- und Heizkosten von Hartz-IV-Empfängern begrenzen darf, ist rechtens. Das Bundesverf­assungsger­icht wies jetzt die Klage einer Hartz-Empfängeri­n aus Baden-Württember­g gegen diese Praxis zurück. Das zuständige Jobcenter hatte sich geweigert, der alleinsteh­enden Frau in voller Höhe die Kosten für eine 77 Quadratmet­er große Wohnung zu erstatten. Die Miete plus Nebenkoste­n betrug 706 Euro monatlich. Laut Verfassung­sgericht besteht zwar ein Anspruch zur Erfüllung eines menschenwü­rdigen Existenzmi­nimums. Damit habe der Gesetzgebe­r aber seine Pflicht erfüllt, weshalb die Betroffene­n in solchen Fällen eine günstigere Wohnung suchen müssten. Hier gelten in der Wohnregion der Frau nach Vorgabe des Jobcenters 45 Quadratmet­er für eine Person und 360 Euro Miete im Monat als angemessen.

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