Wenn Angehörige zu Tätern werden
Ein Unternehmer aus der Region hat schwarzarbeitende Pflegekräfte aus Osteuropa an Familien vermittelt. Die machten sich damit unbewusst strafbar. Jetzt muss der Mann in Haft
Augsburg Als Alfred W.
Anfang dieses Jahres Post von der Augsburger Staatsanwaltschaft bekam, wunderte er sich. War er etwa zu schnell gefahren? Was in dem Schreiben stand, schockierte den Mann aus dem Landkreis Günzburg: Gegen ihn war wegen des Verdachts auf Sozialversicherungsbetrug ermittelt, das Verfahren aber eingestellt worden. Noch schlimmer kam es einige Wochen später. Da flatterte ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung ins Haus. „Da stand dann drin, dass ich Beiträge in Höhe von 13 000 Euro nachzahlen soll. Das war unschön“, sagt W. und faltet die Hände auf seinem Esstisch.
Bis vor drei Jahren saß seine Mutter noch regelmäßig mit an diesem Tisch. Im Jahr 2011 hatte die damals 83-Jährige immer stärkere Probleme durch ihre Demenzerkrankung. „Sie hat gern gebügelt. Und eines Tages stand sie vor dem Bügelbrett und sagte: ,Ich würde gern helfen, aber ich weiß nicht, wie es geht.‘ Einen Tag vorher ging es noch.“Weil seine Mutter gerne in ihren eigenen Wänden bleiben wollte, suchte Alfred W. nach einer Haushaltshilfe. „Ich wollte, dass jemand da ist, während ich in der Arbeit bin.“So stieß er auf einen Anbieter aus der Region, der versprach, schnell und günstig Pflegekräfte aus Osteuropa zu vermitteln.
Innerhalb weniger Tage war die erste Frau da. Die folgenden drei Jahre gab es ständige Wechsel, keine Pflegekraft war länger als sechs Wochen im Haus. Man kam mal besser und mal schlechter aus. „Für meine Mutter waren diese ständigen Wechsel belastend. Aber unterm Strich hat es uns schon geholfen.“Dass etwas nicht legal sein könnte, darüber habe W. sich keine Gedanken gemacht. Der Vermittler habe ihm suggeriert, dass die Frauen als Selbstständige arbeiten würden. „Er war ja auch schon einige Jahre auf dem Markt, Bekannte haben schon mit ihm gearbeitet. Da dachte ich mir: Es wird schon passen.“
Doch das tat es nicht. Bereits 2013 begannen die Ermittlungen gegen den Pflegevermittler, die gestern mit einem Urteil vor dem Landgericht Augsburg ein Ende gefunden haben. Der heute 70-Jährige wurde wegen der Beihilfe zum Sozialversicherungsbetrug in 2217 Fällen schuldig gesprochen und zu drei Jahren Haft verurteilt. Durch die massenhafte Vermittlung von schwarzarbeitenden Pflegekräften habe er den Sozialkassen einen Schaden von 2,7 Millionen Euro zugefügt, hieß es in der Urteilsbegründung. Dem Urteil war ein Mammutprozess vorausgegangen. 40 Tage wurde verhandelt, über 200 Zeugen wurden gehört. Am Ende war für das Gericht klar: Viele Familien waren Opfer und gleichzeitig Täter in einem System, das nur in der Illegalität funktionieren konnte. Denn nur durch die Schwarzarbeit konnte der Vermittler seine Dienste so günstig anbieten und sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Die Vermittlung lief immer nach dem gleichen Muster ab. Die Familien erhielten einen Fragebogen zu den Anforderungen an die Pflegekraft. Innerhalb weniger Tage brachte der Mann dann eine entvier sprechende Frau. Dafür kassierte er eine Vermittlungsgebühr von rund 200 Euro sowie eine monatliche „Abgabenpauschale“von 88 Euro. Der Hinweis, dass die Familien als Arbeitgeber die Frauen anmelden müssten, war im Kleingedruckten eines Merkblatts versteckt. Explizit darauf hingewiesen wurde keiner der Befragten. Die meisten waren froh, schnell Hilfe zu bekommen, und fragten offenbar nicht nach. 82 von ihnen wurde das zum Verhängnis.
Ermittlungen begannen im Jahr 2013
Verteidiger wollen in Revision gehen
Denn das Gericht stellte klar fest: Sie hätten wissen müssen, dass sie als Arbeitgeber die Frauen anmelden müssten.
Die Verteidiger des Mannes hatten Freispruch beantragt. Sie wollen nun in Revision gehen. Dann entscheidet der Bundesgerichtshof. Alfred W. kümmert das wenig. „Ob er nun sitzt oder freikommt, ist mir egal. Ich ziehe daraus keine Befriedigung.“Seine Mutter ist vor zwei Jahren gestorben. Er möchte jetzt mit der Sache abschließen.