Donau Zeitung

Döner nur noch drinnen

In Kempten hat die Nachtruhe Vorrang vor dem Nachtleben

- VON KERSTIN SCHELLHORN

Kempten/Augsburg Nach 22 Uhr müssen der Döner und der, der ihn verspeist, drinnen bleiben. So hat das Augsburger Verwaltung­sgericht in einem Streit zwischen der Stadt Kempten und dem örtlichen „Rathaus-Kebap“entschiede­n. Damit fiel das Urteil gänzlich anders aus als das des Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­ofs vor sieben Jahren. Der hatte ein „Döner-Verbot“der Stadt Augsburg gekippt, das Imbissbetr­eibern in der Innenstadt untersagt hatte, nach 1 Uhr noch Speisen zum Mitnehmen zu verkaufen.

Stein des Anstoßes war in beiden Fällen die beeinträch­tigte Nachtruhe der Anwohner gewesen. Über laute Unterhaltu­ngen und laufende Automotore­n vor dem Imbiss hatten sich die Kemptener beschwert. Davon sind sie nun erlöst. Denn die Klage des Inhabers gegen das Verbot der Stadt wurde abgewiesen.

Eigentlich war am gestrigen Mittwoch die Fortsetzun­g der Verhandlun­g, die im August begonnen hatte, angesetzt gewesen. Doch weil die InhaberFam­ilie dann doch auf die mündliche Verhandlun­g verzichtet hatte, entschied das Gericht schriftlic­h. Der Döner-Besitzer hatte zuvor eine Unterschri­ftenaktion gestartet und war von 3000 Kunden unterstütz­t worden. Bisher ignoriert er das nächtliche Straßenver­kaufsverbo­t, was die Stadt Kempten auch stillschwe­igend toleriert hat. Wie sie das Verbot künftig durchsetzt, ist unklar. Oberbürger­meister Thomas Kiechle hat mehrfach erklärt, dass es kaum möglich sei, ständig nachts Kontrolleu­re loszuschic­ken. Der Imbissbesi­tzer hat jetzt einen Monat Zeit, in Berufung zu gehen. Sollte die erfolgreic­h sein, könnte er eine „unverhältn­ismäßige Ausgestalt­ung“der Sperrzeite­nverordnun­g anführen. So hatte der Verwaltung­sgerichtsh­of seine Entscheidu­ng im Fall des Kollegen aus Augsburg begründet. Für Nicht-Juristen: Es gibt auch nachts Kebap. Zum Mitnehmen. In Kempten.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany