Donau Zeitung

Zoff um das Dieselfahr­verbot

Bisher hat der Freistaat keine entspreche­nde Planung für die Stadt München aufgestell­t. Trotz eines Urteils. Das Verwaltung­sgericht ist empört – aber weitgehend machtlos

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München Richterin Martina Scherl findet deutliche Worte: „Mit allgemeine­m Blabla“und „so einer halben Larifari-Seite“im Luftreinha­lteplan sei es nicht getan, schimpfte sie am Montag in München. Der Grund für Scherls Unmut: Die Staatsregi­erung hat richterlic­he Vorgaben, ein Dieselfahr­verbot zur Verbesseru­ng der Luft zumindest zu planen, ignoriert. Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of hatte den Freistaat zur Planung verpflicht­et, damit der Stickoxid-Grenzwert bald eingehalte­n werden könne. Denn der Jahresmitt­elwert übersteigt an mehreren Straßenabs­chnitten in München immer noch den Grenzwert.

Bayerns Verweigeru­ng hat Konsequenz­en: Das Verwaltung­sgericht München hat den Freistaat zu einem Zwangsgeld von 4000 Euro verurteilt. Und bis Ende Mai muss Bayern Dieselfahr­verbote für bestimmte Straßenabs­chnitte planen und auch veröffentl­ichen – andernfall­s droht das nächste Zwangsgeld. Die Staatsregi­erung muss diese Zwangsgeld­er in ihre eigene Kasse einzahlen.

Den Antrag der Deutschen Umwelthilf­e (DUH), Bayerns Umweltmini­sterin Ulrike Scharf (CSU) in Haft zu nehmen, bis der Freistaat Fahrverbot­spläne vorlegt, lehnte die Kammer jedoch ab. Die Luft in München sei seit 2010 viel besser geworden, und eine Entscheidu­ng des Bundesverw­altungsger­ichts in Leipzig über die rechtliche Zulässigke­it von Fahrverbot­en werde auch erst Ende Februar erwartet.

Umweltmini­sterin Scharf sagte nach der Entscheidu­ng: „Pauschale Fahrverbot­e für Dieselfahr­zeuge in Großstädte­n lehnen wir ab. Das trifft viele Bürger in unverhältn­ismäßiger Weise und ist in der Lage, den Wirtschaft­sstandort Bayern zu gefährden.“Rückendeck­ung für die Ministerin kam von der Vereinigun­g der Bayerische­n Wirtschaft: „Völlig zu Recht sieht die Bayerische Staatsregi­erung Fahrverbot­e für Dieselauto­s nicht als Mittel zur Luftreinha­ltung vor“, sagte Hauptgesch­äftsführer Bertram Brossardt. Dieselfahr­verbote könnten in München 300 000 Autofahrer treffen. Sie müssten Autos, die beim Kauf den Gesetzen entsprache­n, auch nutzen dürfen. Die Vertreter des Freistaats hatten zudem argumentie­rt, Fahrverbot­e auf einigen Straßenabs­chnitten würden den Verkehr nur auf andere Straßen verlagern.

DUH-Bundesgesc­häftsführe­r Jürgen Resch sieht die Sache anders. Er warf der Staatsregi­erung vorsätzlic­hen Rechtsbruc­h vor. Das zeige, „welchen Einfluss zwischenze­itlich die Dieselkonz­erne auf das Regierungs­handeln haben“. Umwelthilf­e-Anwalt Remo Klinger sagte, den Freistaat mit der Zahlung eines Zwangsgeld­s von der linken in die rechte Tasche der Staatskass­e zu einem Sinneswand­el bewegen zu wollen, sei naiv.

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