Wer will Jugendschöffe werden?
Das Landratsamt sucht Bewerber
Landkreis Jugendschöffen üben eine verantwortungsvolle Tätigkeit als ehrenamtliche Laienrichter in Jugendstrafverfahren aus. Sie entscheiden – weitgehend gleichberechtigt mit Berufsrichtern – über Verurteilung und Strafmaß junger Menschen, die vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Dillingen oder vor der Jugendkammer des Landgerichts Augsburg wegen einer Straftat angeklagt werden. Das Schöffenamt ermöglicht interessante Einblicke in die Abläufe juristischer Verfahren und stellt eine wichtige Erfahrung für viele Schöffen dar. Das Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Dillingen sucht jetzt 28 Jugendschöffen für die Wahlperiode vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023. Landrat Leo Schrell ruft interessierte Bürger des Landkreises auf, sich für dieses bedeutsame Ehrenamt zu bewerben. „Jugendschöffen tragen zur einer bürgernahen Strafjustiz bei und haben daher eine wichtige Rolle in unserem Rechtsstaat“, so der Landrat.
Personen, die sich für das Amt des Jugendschöffen oder der Jugendschöffin interessieren, müssen zwischen 25 und 70 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit haben, im Landkreis Dillingen wohnen sowie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Diese Erfahrung kann sich etwa aus einer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit in Vereinen, in der Jugendarbeit oder Jugendbildung ergeben. Jugendschöffen müssen vom Arbeitgeber für ihre Tätigkeit freigestellt werden und erhalten außerdem eine Entschädigung.
Bewerbungen können ab sofort abgegeben werden. Hierzu ist bei allen Städten, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften im Landkreis sowie auf der Internetseite des Landkreises ein Bewerbungsformular verfügbar. Dieses ist über die Wohnsitzgemeinde des Bewerbers beim Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes einzureichen. Die Bewerbungen müssen spätestens bis 23. März beim Amt für Jugend und Familie vorliegen. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Dillingen wird im Mai 2018 eine Vorschlagsliste aufstellen. Diese muss gleichviele Männer und Frauen enthalten, außerdem sollen unterschiedliche Alters- und Berufsgruppen berücksichtigt werden. Die endgültige Entscheidung, wer berufen wird, trifft dann ein Wahlausschuss beim Amtsgericht Dillingen. Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/. Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet der Fachbereichsleiter des Amtes für Jugend und Familie, Michael Wagner (Telefon 09071/51-4008, E-Mail michael.wagner@landratsamt.dillingen.de).