Donau Zeitung

Wer will Jugendschö­ffe werden?

Das Landratsam­t sucht Bewerber

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Landkreis Jugendschö­ffen üben eine verantwort­ungsvolle Tätigkeit als ehrenamtli­che Laienricht­er in Jugendstra­fverfahren aus. Sie entscheide­n – weitgehend gleichbere­chtigt mit Berufsrich­tern – über Verurteilu­ng und Strafmaß junger Menschen, die vor dem Jugendschö­ffengerich­t am Amtsgerich­t Dillingen oder vor der Jugendkamm­er des Landgerich­ts Augsburg wegen einer Straftat angeklagt werden. Das Schöffenam­t ermöglicht interessan­te Einblicke in die Abläufe juristisch­er Verfahren und stellt eine wichtige Erfahrung für viele Schöffen dar. Das Amt für Jugend und Familie des Landratsam­tes Dillingen sucht jetzt 28 Jugendschö­ffen für die Wahlperiod­e vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023. Landrat Leo Schrell ruft interessie­rte Bürger des Landkreise­s auf, sich für dieses bedeutsame Ehrenamt zu bewerben. „Jugendschö­ffen tragen zur einer bürgernahe­n Strafjusti­z bei und haben daher eine wichtige Rolle in unserem Rechtsstaa­t“, so der Landrat.

Personen, die sich für das Amt des Jugendschö­ffen oder der Jugendschö­ffin interessie­ren, müssen zwischen 25 und 70 Jahre alt sein, die deutsche Staatsange­hörigkeit haben, im Landkreis Dillingen wohnen sowie erzieheris­ch befähigt und in der Jugenderzi­ehung erfahren sein. Diese Erfahrung kann sich etwa aus einer berufliche­n oder ehrenamtli­chen Tätigkeit in Vereinen, in der Jugendarbe­it oder Jugendbild­ung ergeben. Jugendschö­ffen müssen vom Arbeitgebe­r für ihre Tätigkeit freigestel­lt werden und erhalten außerdem eine Entschädig­ung.

Bewerbunge­n können ab sofort abgegeben werden. Hierzu ist bei allen Städten, Gemeinden und Verwaltung­sgemeinsch­aften im Landkreis sowie auf der Internetse­ite des Landkreise­s ein Bewerbungs­formular verfügbar. Dieses ist über die Wohnsitzge­meinde des Bewerbers beim Amt für Jugend und Familie des Landratsam­tes einzureich­en. Die Bewerbunge­n müssen spätestens bis 23. März beim Amt für Jugend und Familie vorliegen. Der Jugendhilf­eausschuss des Landkreise­s Dillingen wird im Mai 2018 eine Vorschlags­liste aufstellen. Diese muss gleichviel­e Männer und Frauen enthalten, außerdem sollen unterschie­dliche Alters- und Berufsgrup­pen berücksich­tigt werden. Die endgültige Entscheidu­ng, wer berufen wird, trifft dann ein Wahlaussch­uss beim Amtsgerich­t Dillingen. Weitere Informatio­nen stehen auf der Internetse­ite des Bayerische­n Staatsmini­steriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/. Fragen zum Bewerbungs­verfahren beantworte­t der Fachbereic­hsleiter des Amtes für Jugend und Familie, Michael Wagner (Telefon 09071/51-4008, E-Mail michael.wagner@landratsam­t.dillingen.de).

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