„Ordensanwärterin“von Altomünster droht Räumung
Das Landgericht München II hat die Klage der letzten Bewohnerin von Kloster Altomünster gegen ihre Räumung gestern abgewiesen. Claudia Schwarz, die sich als Ordensanwärterin sieht, kündigte Berufung an. Die Erzdiözese München und Freising, die das teils marode Kloster im Kreis Dachau nach dessen Auflösung durch den Vatikan 2017 übernommen hatte, könnte nun mit der Beantragung von Ersatzhaft oder Zwangsgeld den Auszug der 39-Jährigen durchsetzen. Ob die Diözese dies beantragt, blieb am Montag unklar. Eine endgültige Entscheidung des Vatikans zur Auflösung des Klosters steht nach Informationen unserer Zeitung unmittelbar bevor.