Die armen Kinder der brutalen Sekte
Die Fassade war: Männer mit langen Bärten und Frauen mit langen Kleidern sitzen auf einer Wiese beim Hofladen, Kinder spielen friedlich unter Bäumen. Die Realität war: Die Mitglieder der fundamentalistischen christlichen Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“haben ihre Kinder mit brutalen Methoden erzogen. Sie schlugen sie mit Ruten, sie brachen ihren Willen, sie unterzogen sie Gehirnwäschen.
Dass ihnen vor fünf Jahren die Kinder weggenommen wurden, war eine harte Maßnahme, denn die Kleinen liebten ihre Eltern trotz der Misshandlungen. Dennoch war sie richtig. Wo Kinder systematisch gezüchtigt und unterdrückt werden, muss der Staat eingreifen und den Eltern das Sorgerecht entziehen.
Dass ausgerechnet diese Leute sich nun vor einem Europäischen Gerichtshof auf ihre Menschenrechte berufen haben, ist grotesk. Die Sekten-Eltern haben die Grundrechte ihrer Kinder viele Jahre lang mit Füßen getreten. Sie haben ihnen körperliche und seelische Schäden zugefügt. Sie waren es, die jahrelang gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen haben. Das Urteil des Menschenrechtsgerichts ist daher nur konsequent.
Traurig: Die „Zwölf Stämme“sind unverbesserlich. Statt ihre brutalen Erziehungsmethoden zu stoppen, sind sie nach Tschechien geflüchtet. Dort sind Prügelstrafen nicht gänzlich verboten. Die Sekten-Eltern können weiter im Namen der Bibel ihre Kinder züchtigen.