Schuleinschreibung für Abc Schützen
Das Staatliche Schulamt gibt Termine in den Gemeinden des Landkreises Dillingen bekannt
Landkreis Das Staatliche Schulamt in Dillingen gibt die Termine für die Schuleinschreibung für die AbcSchützen im Verbreitungsgebiet der
bekannt:
● Weisingen, Grundschule am Aschberg, Klassenzimmer im Neubau, Mittwoch, 11. April, von 14.30 bis 17.30 Uhr.
● Bächingen, Grundschule, Dienstag, 10. April, von 14 bis 16 Uhr.
● Bissingen, Grundschule, Dienstag, 10. April, ab 13 Uhr.
● Dillingen, Grundschule, Dienstag, 10. April, Dillingen-Kernstadt, Rosenstr. 3 und an den Außenstellen: Schretzheim, Schulstr. 11, Kicklingen, Raiffeisenstr. 3, und Steinheim, Kirchstr. 29. (Genauer Plan ist den Eltern zugegangen).
● Gundelfingen, Peter-SchweizerGrundschule. Die Schuleinschreibung für die Schulanfänger in der Stadt Gundelfingen mit den Stadtteilen Echenbrunn und Peterswörth findet am Dienstag, 10. April, an der Grundschule in Gundelfingen statt (Die Erziehungsberechtigten erhalten einen Termin).
● Haunsheim, Zacharias-Geizkofler-Grundschule, Mittwoch, 11. April, um 14 Uhr.
● Höchstädt, Grundschule, Dienstag, 10. April, von 13 bis 15 Uhr.
● Lauingen, Carolina-FrießGrundschule, Mittwoch, 11. April. Die genauen Zeiten dafür wurden bereits mit der Post zugesandt oder über die Kindergärten verteilt. Die Gruppeneinteilung hängt auch am Tag der Einschulung im Eingangsbereich der Grundschule (Marienweg 4) zur Information aus.
● Schwenningen, Grundschule, Dienstag, 10. April, von 13 bis 16.30 Uhr.
● Syrgenstein, Bachtal-Grundschule, Dienstag, 10. April, ab 14.30 Uhr in Syrgenstein (für Schulanfänger aus Staufen, Syrgenstein und Landshausen) und in Bachhagel (für Schulanfänger aus Bachhagel, Burghagel und Zöschingen).
● Wittislingen, Grundschule, Dienstag, 10. April, 13.30 bis 16.30 Uhr.
Folgende Regelungen gelten laut Schulamt bei der Anmeldung. Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum
30. September sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird ein Kind, das in den Monaten Oktober, November, Dezember geboren wurde, schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird. Ein Kind, das am 30. September mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt werden, sollten für die Dauer der Zurückstellung Fördermaßnahmen (etwa Logopädie, Ergotherapie) in Anspruch nehmen. Die Zurückstellung vom Schulbesuch ist nur dann zulässig, wenn keine Anhaltspunkte für einen sonderpädagogischen Förderbedarf bestehen. In allen Fällen liegt die endgültige Entscheidung bei der Schulleitung. Bei der Schulanmeldung sind die Geburtsurkunde beziehungsweise das Familienstammbuch, der Nachweis über die Schuleingangsuntersuchung, die Bestätigung des Gesundheitsamtes zum Seh- und Hörtest sowie gegebenenfalls eine Sorgerechtserklärung mit zu bringen.