Erlaubt der Chef Musik im Büro?
Nicht jeder Arbeitgeber sieht seine Mitarbeiter gern mit Kopfhörern
Berlin Manch einer kann ohne große Opernarie nicht kreativ sein. Und andere können sich am besten konzentrieren, wenn ihnen laute Gitarren um die Ohren dröhnen. Aber darf ich am Arbeitsplatz überhaupt Musik hören – über Kopfhörer natürlich? Eigentlich nicht, sagt Barbara Reinhard, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. „Ich schulde meinem Arbeitgeber laut Gesetz und Vertrag „bestes Bemühen“– und davon kann nicht die Rede sein, wenn ich durch Musik abgelenkt oder für Kollegen nicht ansprechbar bin.“Auch der Einwand, dass sich jemand ohne Musik nicht richtig konzentrieren kann, taugt da nicht als Ausrede, betont die Expertin.
Einen Anspruch auf KopfhörerBeschallung bei der Arbeit gibt es also nicht – erlaubt sein kann es aber trotzdem, oder wenigstens geduldet. „Wenn der Arbeitgeber die Nutzung mitbekommt und nicht einschreitet, duldet er es auch“, erklärt Reinhard. Dadurch entsteht dann eine Art stillschweigende Erlaubnis. Die kann der Arbeitgeber in diesem Fall aber als Arbeitsweisung jederzeit widerrufen, per Rundmail an alle etwa.
Ausnahmen von dieser Rechtslage sind höchstens denkbar, wenn die Erlaubnis zum Musikhören dem Arbeitnehmer ausdrücklich versprochen wurde, im Bewerbungsgespräch zum Beispiel. Und natürlich gibt es auch Arbeitsplätze, an denen der Arbeitgeber sogar Kopfhörer zur Verfügung stellen muss, als Schallschutz nämlich – das sind dann aber eher Baustellen und keine Büroräume.