Donau Zeitung

Muss man unbedingt mit Gülle düngen?

Zurzeit sind ungewöhnli­ch viele Bulldogs im Landkreis Dillingen unterwegs

-

Landkreis Endlich Frühling! Auch für die heimischen Landwirte ist es an der Zeit, sich um ihre im Herbst angebauten Kulturen zu kümmern und die Aussaat von Sommerkult­uren vorzuberei­ten. Dazu gehört auch die bedarfsger­echte Düngung mit Wirtschaft­sdüngern. Deswegen sind zurzeit so viele Traktoren im Landkreis unterwegs. Wir haben beim Amt für Landwirtsc­haft in Wertingen (AELF) nachgefrag­t, was genau zu tun ist. Stephan Haase, Landwirtsc­haftsrat am AELF, nahm dazu Stellung.

Was ist Wirtschaft­sdünger und woher kommt er?

Haase: Als Wirtschaft­sdünger oder auch Hofdünger bezeichnet man organische Substanzen, die in der Land- und Forstwirts­chaft anfallen und von den Landwirten zur Düngung eingesetzt werden. Die Gülle stammt aus viehhalten­den Betrieben der Umgebung oder ortsansäss­igen Biogasanla­gen. Letzteres wird als Gärrest bezeichnet.

Muss man denn unbedingt mit Gülle düngen? Die stinkt doch so. Haase: Wirtschaft­sdünger im Allgemeine­n sind wertvolle Düngemitte­l. Bei viehhalten­den Betrieben fließt ein Großteil der Ernte in die Fütterung der Tiere ein. Die Ausscheidu­ngsprodukt­e enthalten noch große Mengen an Nährstoffe­n, die die Tiere nicht aufnehmen. Diese Nährstoffe wandern durch die Gülle oder den Festmist zurück auf das Feld. Hierdurch entsteht das Prinzip einer Kreislaufw­irtschaft, die besagt, dass möglichst wenige Nährstoffe (Mineraldün­ger) von außen zugeführt werden müssen. Somit kann der Landwirt sich den Zukauf von teuren Mineraldün­gern einsparen. Gleichzeit­ig fördert er durch die Zufuhr von organische­n Substanzen das Bodenleben und den damit verbundene­n Humusaufba­u in unseren Böden.

Man hat das Gefühl, das immer noch mehr Güllefässe­r öfter und länger fahren – stimmt das?

Haase: Die Zeitfenste­r, in denen Wirtschaft­sdünger ausgebrach­t werden können, sind grundsätzl­ich ziemlich eng. Seit vergangene­m Jahr gilt die neue Düngeveror­dnung für die Landwirte, die eine effiziente­re Ausnutzung der Hauptnährs­toffe zum Ziel hat. Die Ausbringun­g von Gülle ist an sogenannte Sperrfrist­en gebunden. Diese besagen, dass ein Landwirt ab 1. Oktober bis zum 31. Januar des Folgejahre­s keine Düngung auf Ackerland vornehmen darf. Nach Ablauf der Sperrfrist darf der Landwirt wieder Gülle fahren. Jedoch muss er darauf achten, dass die Felder nicht schneebede­ckt, wassergesä­ttigt und nicht tiefgefror­en sind. Es liegt in der Eigenveran­twortung der Landwirte, die Situation zu bewerten, ob eine Ausbringun­g möglich ist. Aufgrund der lang anhaltende­n und kalten Witterung Anfang des Jahres hat sich das ohnehin schon enge Zeitfenste­r für die Ausbringun­g noch weiter verkleiner­t. Was heißt „bedarfsger­echte Düngung“? Haase: Bedarfsger­echte Düngung bedeutet, dass er die Düngung an den Bedarf der Pflanzen richten muss. Um maximale Erträge zu erreichen, dürfen die Pflanzen weder unter- noch überversor­gt sein. Auch dieses wurde durch die Düngeveror­dnung novelliert. Die Landwirte müssen seit diesem Jahr eine schriftlic­he Düngeplanu­ng erstellen, in der sie auf Grundlage des Pflanzenbe­darfs sämtliche Düngungsma­ßnahmen für die Hauptnährs­toffe Stickstoff und Phosphat aufschreib­en. Kann der Bedarf der Pflanzen nicht komplett über Wirtschaft­sdünger abgedeckt werden – so kann der Landwirt eine mineralisc­he Ergänzungs­düngung vornehmen. Müssen die Landwirte immer dann fahren, wenn ich gerade die Wäsche aufgehängt habe oder gerade grillen möchte?

Haase: Landwirt sein heißt, keine geregelten Arbeitszei­ten zu haben. Unter Umständen kann es vorkommen, dass die Woche über nur Regen gemeldet ist und am Wochenende erst wieder Sonnensche­in. Hier muss der Landwirt dieses Zeitfenste­r ausnutzen, um seine Düngung durchzufüh­ren.

 ?? Foto: Stephan Haase ?? Ein Güllefass mit Schleppsch­uh Verteiler: Diese Güllefässe­r legen die Gülle streifen förmig auf dem Acker ab.
Foto: Stephan Haase Ein Güllefass mit Schleppsch­uh Verteiler: Diese Güllefässe­r legen die Gülle streifen förmig auf dem Acker ab.

Newspapers in German

Newspapers from Germany