Hochwasserschutz Bündnis mit eigener Homepage
Bürger sollen mit neuer Web-Seite umfassend informiert werden
Landkreis Umfassend will das Bündnis „Hochwasserschutz für unsere Heimat“ab sofort die Bevölkerung über die eigens dazu eingerichtete Internetseite www.buendnis-hochwasserschutz.de zu den Zielen des Bündnisses, den bisherigen Aktivitäten und vor allem den erzielten Erfolgen informieren. Seit mehr als drei Jahren ist das Bündnis „Hochwasserschutz für unsere Heimat“im Interesse eines nachhaltigen und für die Region effektiven Hochwasserschutzes aktiv. Zum Bündnis haben sich auf Initiative des Landtagsabge- Georg Winter insgesamt fünf Städte und drei Gemeinden im Landkreis Dillingen sowie der Landkreis Dillingen, die Gemeinde Tapfheim und die beiden Abgeordneten Georg Winter und Wolfgang Fackler zusammengeschlossen.
Ziel des Bündnisses war von Anfang an, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger und der Verbände in der Region zu bündeln und diese gegenüber den staatlichen Behörden zu vertreten. Insbesondere durch das geschlossene Agieren sei es gelungen, bei der Staatsregierung eine grundlegende Änderung des ursprünglichen Konzeptes durchzusetzen. So wurde ein ökologisches Gesamtkonzept erreicht, das Bestandteil des staatlichen Aktionsprogramms 2020plus ist. Dieses sieht den Schutz der intensiv bebauten Gebiete ebenso vor wie den besseren Hochwasserschutz in der Region. Entlang der Donau zwischen Illerund Lechmündung sind dabei Verbesserungen im Grundschutz geplant und auch an den Nebenflüssen der Donau sollen weitere Grundschutzund Rückhalteprojekte umordneten gesetzt werden. Außerdem soll der Donau mehr Raum durch Deichrückverlegungen und ökologische Auwaldflutungen gegeben werden.
Auf der neuen Webseite finden sich in den vier Rubriken „Aktuelles“, „Über uns“, „Ziele & Aktivitäten“und „Hochwasserinfo“alle wesentlichen Informationen zum Bündnis sowie zum Hochwasserschutz in der Region der Schwäbischen Donau. Unter „Hochwasserinfo“sind Informationen zur Eigenvorsorge eingestellt, weil jede Person nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes verpflichtet ist, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwasser zu treffen. Dazu zählt unter anderem die Risikovorsorge, die die finanzielle Absicherung umfasst. Die Bauvorsorge befasst sich sowohl mit dem hochwasserangepassten Planen, Bauen und Sanieren, als auch mit der hochwasserangepassten Lagerung von umweltgefährdenden Stoffen, während die Verhaltensvorsorge alle Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Hochwasserfall umfasst.