Streit um „Kundin“geht weiter
Marlies Krämer zieht vor Verfassungsgericht
Karlsruhe Der Kampf der Sparkassen-Kundin Marlies Krämer um eine weibliche Ansprache geht in die nächste Runde: Wie die engagierte Kämpferin für Frauenrechte aus dem saarländischen Sulzbach am Mittwoch sagte, hat sie beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingereicht. „Es ist mein verfassungsmäßig legitimes Recht, dass ich als Frau in Sprache und Schrift erkennbar bin“, begründete sie die Beschwerde.
Die 80-Jährige will nicht hinnehmen, dass sie von ihrer Sparkasse in Formularen als „Kunde“, „Kontoinhaber“oder „Sparer“angesprochen wird. Der Bundesgerichtshof hat ihre dagegen gerichtete Klage in letzter Instanz abgewiesen: Einen Anspruch auf weibliche Formen gebe es nicht. Die männliche Formularsprache verstoße nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und auch nicht gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, nach dem Mann und Frau gleichberechtigt sind. Die männliche Form könne „geschlechtsblind“verwendet werden; eine Geringschätzung des anderen Geschlechts komme damit nicht zum Ausdruck.
Aus Sicht der Anwältin von Marlies Krämer werden hingegen mit der männlichen Ansprache der Gleichheitsgrundsatz und das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Marlies Krämer ist „bekennende Feministin“und hat im Laufe ihres Lebens schon andere Schlachten für sich entschieden. So verzichtete sie in den 90er Jahren so lange auf einen Pass, bis sie als „Inhaberin“unterschreiben konnte. Später sammelte sie erfolgreich Unterschriften für weibliche Wetter-Hochs – davor wurden Frauennamen nur für Tiefs verwendet.