Brüssel schützt Unternehmen vor US Sanktionen
Die Vereinigten Staaten wollen europäische Firmen, die mit dem Iran handeln, mit Strafmaßnahmen belegen. Das missfällt der EU-Kommission. Sie holt zur Gegenwehr eine alte Verordnung aus der Versenkung
Brüssel Unternehmen, die weiter Geschäfte mit dem Iran machen, wollen die USA ab dem 6. August mit Sanktionen belegen. Bereits am Freitag reagierte die EU auf diese Ankündigung: Sie begann mit Vorbereitungen, um ihre Konzerne vor solchen Strafmaßnahmen zu schützen. Damit fiel der Startschuss schneller als erwartet. Und das zeigt: Die Spannungen zwischen Washington und Brüssel nehmen spürbar zu. „Wir müssen jetzt handeln“, hatte der Präsident der Behörde, Jean-Claude Juncker, bereits am Tag zuvor beim Treffen der Staats- und Regierungschefs in Sofia angekündigt. Einen Tag später reaktivierte die Gemeinschaft ihr längst verstaubtes Blocking-Statute vom November 1996.
Die Verordnung mit der Nummer 2271/96 droht Betrieben, die ihre Geschäftsbeziehungen mit dem Iran abbrechen, unter Umständen mit rechtlichen Konsequenzen. Gleichzeitig wird festgelegt, dass die Firmen für möglicherweise entstehende Kosten und Verluste entschädigt werden. Dieser Beschluss war 1996 gefasst worden, um amerikanische Sanktionen gegen Kuba und den Iran abzuwehren. In Kraft traten die Bestimmungen jedoch nie. Die Strafandrohungen wurden diplomatisch beigelegt.
Ohnehin sind die konkreten Wir- des Gesetzes umstritten. Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte in Sofia: „In einer umfassenden Weise die gesamte Wirtschaft zu entschädigen bei entsprechenden Maßnahmen der Vereinigten Staaten von Amerika – da können und dürfen wir auch keine Illusionen schüren.“Skepsis herrscht auch in weiten Bereichen der deutschen Wirtschaft. „Bereits jetzt ist klar, dass die reaktivierte Verordnung keinen umfassenden Schutz gewährleisten kann“, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA). „Bei solchen Regeln steckt der Teufel im Detail“, betonte Ulrich Ackermann, Leiter der Abteilung Außenwirtschaft beim VDMA. Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Dieter Kempf, meinte: „Für deutsche Industrieunternehmen mit Geschäft im Iran erhöht sich durch den Druck der US-Regierung dramatisch die Rechtsunsicherheit – mit unabsehbaren Folgen für die Investitionsentscheidungen.“Klar sei aber auch, dass das Abwehr-Instrument der EU „spürbar in das USGeschäft der Industrie eingreifen“könne.
US-Präsident Donald Trump hatte bei der Verkündigung des Ausstiegs der USA aus dem AtomDeal mit Teheran angedroht, alle Konzerne, die ihre Geschäftsverbindungen mit dem Iran aufrechterhalkungen ten, mit Sanktionen in den Vereinigten Staaten zu belegen. Damit stehen die Manager vor der Frage: Riskieren wir für unsere Aktivitäten dort unsere US-Verbindungen? In Washington ließ Heather Nauert, Sprecherin des Außenministeriums, allerdings zwischen den Zeilen durchblicken, dass es für bestimmte Firmen Ausnahmeregelungen von den Strafandrohungen geben werde. Sie betonte aber auch, dass Unternehmen sich jetzt entscheiden müssten: „Firmen haben Zeit, ihr (Iran-)Geschäft einzustellen“, sagte sie.
Das europäische Abwehrgesetz soll von der Kommission jetzt aktualisiert werden. Gleichzeitig kündigte die Behörde an, die Vorgaben für die Europäische Investitionsbank (EIB), die Hausbank der Union, zu überarbeiten. Sie darf bisher keine Kredite für Iran-Geschäfte geben, könnte aber im Fall von Sanktionen helfen, europäische Betriebe zu stützen. Die letzte Entscheidung über das BlockingStatute liegt bei den Staats- und Regierungschefs. Sie kommen Ende Juni wieder in Brüssel zu ihrem traditionellen Gipfel zusammen.