Autos angefahren und abgehauen
Drei Unfallfluchten auf Parkplätzen in Dillingen, Holzheim und Wittislingen
Wer einen Unfall verursacht und sich, ohne sich um den Schaden zu kümmern oder bei der Polizei anzurufen, vom Unfallort entfernt, begeht Fahrerflucht. Die Strafe dafür liegt zwischen einer Geldstrafe und, in schwerwiegenden Fällen, einer Haft von bis zu drei Jahren. Eine derartige Haftstrafe ist zwar nicht zu erwarten, wenn jemand ein Auto an einem Parkplatz anfährt und einfach abhaut – Fahrerflucht ist es trotzdem. Allein für den Zeitraum zwischen Donnerstag und Samstag berichtet die Dillinger Polizei von drei derartigen Fällen im Landkreis.
Eine 52-jährige Autofahrerin ist eines der Opfer. Sie hatte ihr Fahrzeug am Samstag gegen 9.45 Uhr auf dem Parkplatz des Sportheimes des Wittislinger Ortsteiles Schabringen abgestellt. Als sie gegen 11 Uhr zurückkehrte, stellte sie einen Schaden an ihrem vorderen Kotflügel fest. Der Polizei liegen bislang keine Hinweise auf einen bekannten Täter vor.
In einem anderen Fall, der sich auf einem Parkplatz beim Dillinger Kreiskrankenhaus in der Ziegelstraße ereignet hat, entstand ein Unfallschaden von rund 1500 Euro. Das betroffene Auto, ein silberner Audi A5, wurde dort am Donnerstag gegen 7.30 Uhr abgestellt. Als der Besitzer gegen 19.30 Uhr wieder mit dem Auto fahren wollte, stellte er den Schaden fest. Der Unfallverursacher hatte sich entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zuzulassen.
Ein ähnlicher Fall passierte am Freitag in Holzheim. Gegen 18.20 Uhr fuhr dort ein bisher unbekannter Autofahrer gegen das hintere linke Stoßstangeneck eines schwarzen Opel Zafira. Das Auto war auf dem Kundenparkplatz eines Verbrauchermarkts in der Römerstraße abgestellt worden. Anstatt den Unfall zu melden, beging der Unfallverursacher Fahrerflucht. Am Opel entstand ein Schaden von rund 800 Euro. Die Polizeiinspektion Dillingen bit tet in allen drei Fällen, dass sich Perso nen, die etwas gesehen haben, unter Tele fon 09071/560 melden.