Was darf die Grenzpolizei?
Auf den ersten Blick – dem auf das Verbandsabzeichen – kommt die neu gegründete bayerische Grenzpolizei fast schon europäisch daher. Zu sehen ist der Umriss des Freistaates, gefüllt mit ein paar blauen Rauten und umringt von einigen goldenen Sternen. Doch auf den zweiten Blick – dem auf den Aufgabenzettel der Beamten – wird deutlich: Mit der europäischen Idee eines grenzenlosen Zusammenlebens hat diese neue Behörde nicht viel am Hut. Sie soll eher das gegenteilige Signal aussenden: Unsere Grenzen waren lange genug viel zu offen.
Über Sinn und Unsinn derartiger Grenzschutzmaßnahmen lässt sich trefflich streiten, was offenkundig selbst ganze Regierungen und jahrzehntealte Parteifreundschaften an ihre Grenzen bringt. Umso wichtiger ist es, klar zu machen, was diese in Zeiten des Wahlkampfs aus dem Boden gestampfte Polizeieinheit denn nun tatsächlich tun darf, und was nicht. Sonst droht sich der Streit um die Asylpolitik auch noch auf die ausführende Gewalt im Staat auszubreiten – Kritiker warnen vor unklaren Zuständigkeiten, Kompetenzgerangel, doppelten und unnötigen Kontrollen.
Nun ist es das gute Recht von Ministerpräsident Markus Söder, voranzupreschen und die eigene Polizei werbewirksam aufzurüsten. Wenn daraus aber eine echte, vollmundig angekündigte Grenzpolizei werden soll, dann ist Bayerns Regierung auf die Gunst aus dem Innenministerium in Berlin angewiesen. Momentan sitzt dort mit Horst Seehofer Söders Parteichef am Ruder. Das macht manches leichter. Sollte sich das jedoch ändern, könnte es passieren, dass Bayerns Grenzpolizei nicht viel mehr ist als eine aufgemotzte Schleierfahndung. Immerhin mit einem eigenen Abzeichen.