Darum klagen die Naturschützer
Riedberger Horn beschäftigt die Justiz
Wird Ihre Hilfe in Anspruch genommen?
Nisseler: Die Beratungszahl steigt von Jahr zu Jahr – auch weil wir immer bekannter werden. Im vergangenen Jahr hatten wir 38 Beratungen und 15 Infovorträge. In diesem Jahr sind es bislang schon 18 Beratungen. Dennoch haben manche Menschen Hemmungen, sich bei uns zu melden. Das ist aber falsche Scham.
OKontakt Die Fachstelle Seniorenarbeit der Stadt Augsburg vermittelt Termine mit Beratern wie Günter Nisseler.
Die Beratung ist kostenfrei. Telefon: 0821/324 4317 oder 4318. Mail: fachstelle seniorenarbeit@augsburg.de. Außerhalb der Stadt Augsburg können Menschen in ihrem Landratsamt nach Beratern für die Wohnungsanpassung fragen, die ihnen helfen. Außerdem bietet die bayerische Architektenkammer eine kostenlose Erstberatung – weitere Informationen im Internet unter www.byak.de/planen und bauen/bera tungsstelle barrierefreiheit.html
Günter Nisseler ist 63 Jah re alt. Er arbeitet seit drei Jahren in der Wohnungsan passungsberatung der Stadt Augsburg. München Der Bund Naturschutz und der Landesbund für Vogelschutz haben beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Klagebegründung gegen die Änderung des Alpenplans am Riedberger Horn im Oberallgäu eingereicht. Das teilten Vertreter der Verbände gestern mit.
Die bayerische Staatsregierung hatte das Gebiet aus der Schutzzone C des Alpenplans in die Schutzzone B herabgestuft. Hintergrund war, dass die dortigen Skigebiete Grasgehren und Balderschwang durch eine Skischaukel miteinander verbunden werden sollten. In der Schutzzone C des Alpenplans sind Seilbahnen, Lifte und Skiabfahrten verboten. Obwohl Ministerpräsident Markus Söder das vorläufige Aus des Projekts verkündet hatte, sei eine Bebauung des Gebiets theoretisch weiterhin möglich, argumentieren die Kläger. „Nur wenn die Alpenplanänderung rückgängig gemacht wird, kann es einen dauerhaften
Kläger kritisieren Heimatministerium
Schutz für das Riedberger Horn geben“, sagt Richard Mergner, der Landesvorsitzende des Bund Naturschutz.
Die Klage fußt auf zwei Punkten: Aus Sicht der Kläger hat das Heimatministerium die Änderung des Alpenplans nicht neutral geprüft, vielmehr sei das Ergebnis bereits im Vornherein festgestanden. So habe das Heimatministerium etwa das Landwirtschaftsministerium aufgefordert, in einer Stellungnahme die alpwirtschaftlichen Belange gegenüber den forstwirtschaftlichen herauszustellen. „Aus forstwirtschaftlicher Sicht waren nämlich Zweifel an dem Projekt laut geworden, während sich die betroffene Alpgenossenschaft einen wirtschaftlichen Vorteil erhoffte“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bund Naturschutz. Außerdem verstößt eine Bebauung am Riedberger Horn aus Sicht der Kläger gegen die Alpenkonvention. Dieser von acht Staaten ratifizierte Vertrag schützt die nachhaltige Entwicklung in den Bergen. Demnach dürfen in labilen Gebieten, wozu laut einem Gutachten auch das Riedberger Horn zählt, keine Baugenehmigungen für Skipisten erteilt werden.