Der Minki Krimi
Das Grab einer Kurzhaarkatze in Mönchengladbach erhitzt die Gemüter. Nun muss sich ein Gericht mit dem Thema befassen. Sogar eine Exhumierung steht im Raum
Mönchengladbach Minki hatte nach allem, was man weiß, ein gutes Leben: Sie war kräftig und ein Familienmitglied. Als die Kurzhaarkatze nach zwölf Jahren starb, wurde sie daher nicht einfach beseitigt, sondern würdevoll bestattet – und damit fingen die Probleme an.
Freitagnachmittag, das Amtsgericht in Mönchengladbach. Erschienen sind die Tierfriedhof-Betreiberin Monika Ludwig mit ihrer Anwältin – und ein Anwalt von Minkis einstigem Besitzer. Minkis Grab – seine Ausgestaltung – hat beide Parteien so sehr entzweit, dass sie sich nun vor Gericht treffen. Minki war im vergangenen Jahr begraben worden, in Anwesenheit ihres Besitzers, der an dem Gerichtstermin nicht teilnimmt, und der Betreiberin Monika Ludwig. Die Lage eskaliert, als Ludwig später das endgültige Grab einfasst.
Der Besitzer wirft ihr nach Angaben seines Anwalts Torsten F. Barthel vor, die Grabgrenze viel enger gezogen zu haben als vereinbart. „Dadurch liegt die Katze jetzt nur noch zur Hälfte in ihrem Grab und zur anderen Hälfte mit ihren Extremitäten außerhalb“, sagt Barthel. Die Begrenzungssteine verliefen nun direkt über dem Herz der Katze. „Das hält mein Mandant für unwürdig“, sagt Barthel.
Die klare Forderung: Das Grab muss vergrößert werden. Monika Ludwig und ihre Anwältin halten dagegen: Die Größe des Grabes sei mindestens so wie vereinbart. Und: „Ich sage, die Katze liegt im Grab“, bekräftigt Ludwig. Seit knapp sechs Jahren gebe es den Friedhof. „Ich möchte fast sagen, alle meine Kunden sind zufrieden“, sagt Ludwig.
Richterin Miriam Pels ist sichtlich bemüht, den Zank so zu befrieden, dass die emotionalen Wunden nicht zu groß werden. Sie halte 50 mal 40 Zentimeter für eine Katze für ausreichend und nach Lage der Dinge sei nicht bewiesen, dass etwas anderes vereinbart worden sei. „Das behauptet der Kläger, aber es gibt dafür keinen Beweis.“Viel wichtiger ist daher nun die Frage, wo Minkis Überreste genau in dem Grab liegen. Sind Minkis Pfötchen noch hinter der Steinumrandung oder nicht? Das Wort Exhumierung steht im Raum. Aber: Viel sehen würde man wohl nicht mehr, sagt KlägerAnwalt Barthel. „Die Tiere werden ohne Sarg bestattet“, erläutert er.
Seinen Mandanten verteidigt er. „Manche nennen das einen ,irren‘ Prozess. Aber so irre ist das gar nicht.“Der Mann lebe in normalen Verhältnissen, sei beruflich erfolgreich, habe Frau und Kind. „Er ist kein Spinner.“Die Klage des Katzenbesitzers wird abgewiesen, aber zu Ende ist das Thema damit noch nicht. Es besteht noch die Möglichkeit, Einspruch einzulegen: „Das heißt, die ganze Geschichte würde dann eben noch mal von vorne anfangen“, sagt Barthels.