Entscheidung zu Hans Hofers Wahlvorschlag
Beschwerdeausschuss der Regierung von Schwaben tagt
Lauingen/Augsburg Der parteilose Hans Hofer hat sich um das Bürgermeisteramt in Lauingen beworben – wegen mehrerer Fehler und weil er die erforderlichen Unterstützungsunterschriften nicht erhielt, wurde sein Wahlvorschlag abgelehnt. Er brachte seine Einwände vor, sodass der Wahlausschuss von Lauingen noch einmal tagen musste. Die Einwendungen überzeugten den Ausschuss nicht, sie lehnten den Wahlvorschlag weiterhin wegen der vielen Mängel ab. Hofer gab nicht auf und hat am Dienstag beim Lauinger Wahlleiter beantragt, den Beschwerdeausschuss der Regierung von Schwaben einzuschalten.
Dieser Ausschuss tritt am Montag, 17. September, um 14.30 Uhr im Raum 123 der Regierung von Schwaben, Augsburg, Fronhof 10, zusammen. Die Entscheidung des Gremiums ist abschließend. Wenn Hofer auch hier nicht recht bekommt, findet die Lauinger Bürgermeisterwahl am 14. Oktober ohne ihn statt.
Hofer erklärt in seinem Schreiben, in dem er um das Einschalten des Beschwerdeausschusses bittet, es gebe noch viele offenen Fragen. Ihm gehe es darum, wann und warum das Landratsamt eingeschaltet wurde, als er seinen Wahlvorschlag abgegeben hatte. Er kritisiert, dass es vom Zeitpunkt der Abgabe – am letztmöglichen Tag um 11.45 Uhr – und dem Hinweis, dass es Fehler gebe – am gleichen Tag gegen 17.45 Uhr – so lange gedauert habe. Der Wahlausschuss erklärte, man habe ab 16 Uhr versucht, Hofer zu erreichen. Früher sei es nicht möglich gewesen, weil man das Landratsamt eingeschaltet hatte, um die Mängel in der Bewerbung zu bewerten.
Den Vorsitz des Beschwerdeausschusses in Augsburg führt der Leiter des Sachgebietes „Kommunale Angelegenheiten“bei der Regierung von Schwaben, der Leitende Regierungsdirektor Stefan Papsthart. Weitere Mitglieder sind je ein Richter des Verwaltungsgerichtes Augsburg und des Oberlandesgerichtes München. Der Beschwerdeausschuss tritt im Bedarfsfall zusammen, was laut Regierung von Schwaben nur selten vorkommt. Die Sitzung ist öffentlich.